- Registriert
- 26 Aug 2008
- Beiträge
- 3.625
In Bezug auf den Schaden, den du reklamierst - also den Wert des toten Stücks - wäre ich sehr interessiert, überhaupt nur eine einzige Entscheidung zu lesen, die deine Meinung trägt.Fex schrieb:Manche stehen also auf dem Standpunkt, wer einen Unfall verursacht - ob fahrlässig, unverschuldet (gibt's nicht - Stichwort angepasste Geschwindigkeit) sollte dafür nicht auch noch bestraft werden?
Interessante Einstellung. Die Rechtssprechung und das Gesetz sehen das aber ganz anders.
Auch die Wortwahl... Abhocke, bodenlose Frechheit...zeugt von wenig Lebenserfahrung.
Schadensersatzforderungen aufgrund von Unfallfolgen sind etwas völlig normales.
Die Vorgehensweise wie von mir beschrieben ist nicht meine Erfindung, sonder hier in den Revieren seit vielen Jahren gängige Praxis.
Und übrigens: kannst du denn mal für uns jur. Laien mal sauber deinen Schadensersatzanspruch subsumieren? Fang mal mit einer passenden Anspruchsgrundlage an. Ich bin gespannt.
Der Grundsatz: "ham wir schon immer so gemacht" oder "die anderen machens doch auch" rettet dir nicht den Schein, wenn dich ein zur Kasse gebetener im Nachhinein mit Strafverfolgung überziehen lässt. Je nach dem wie "geschickt" ihr vorgeht, ist man gefährlich nah am 263 StGB.
Teddy