Wildpret bei Wildunfällen in Rechnung stellen?

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Fex schrieb:
Manche stehen also auf dem Standpunkt, wer einen Unfall verursacht - ob fahrlässig, unverschuldet (gibt's nicht - Stichwort angepasste Geschwindigkeit) sollte dafür nicht auch noch bestraft werden?

Interessante Einstellung. Die Rechtssprechung und das Gesetz sehen das aber ganz anders.

Auch die Wortwahl... Abhocke, bodenlose Frechheit...zeugt von wenig Lebenserfahrung.

Schadensersatzforderungen aufgrund von Unfallfolgen sind etwas völlig normales.

Die Vorgehensweise wie von mir beschrieben ist nicht meine Erfindung, sonder hier in den Revieren seit vielen Jahren gängige Praxis.
In Bezug auf den Schaden, den du reklamierst - also den Wert des toten Stücks - wäre ich sehr interessiert, überhaupt nur eine einzige Entscheidung zu lesen, die deine Meinung trägt.
Und übrigens: kannst du denn mal für uns jur. Laien mal sauber deinen Schadensersatzanspruch subsumieren? Fang mal mit einer passenden Anspruchsgrundlage an. Ich bin gespannt.

Der Grundsatz: "ham wir schon immer so gemacht" oder "die anderen machens doch auch" rettet dir nicht den Schein, wenn dich ein zur Kasse gebetener im Nachhinein mit Strafverfolgung überziehen lässt. Je nach dem wie "geschickt" ihr vorgeht, ist man gefährlich nah am 263 StGB.

Teddy
 
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Fex schrieb:
Die Vergleiche die du da bringst, haben mit der Ausgangsfrage nichts zu tun.

Durch die Teilnahme am Straßenverkehr bist du automatisch in der Gefährdungshaftung, ob du einen Unfall verursachst oder nicht.
Jetzt können wir darüber diskutieren, welchen Schaden man als Autofahrer bei einem Wildunfall verursacht, wenn er aus einem herrenlosen Tier ein Stück Wild gemacht hat, das sich nur der JAB aneignen darf.

Ich denke, eine weitere Diskussion ist überflüssig. Soll jeder machen wie er es für richtig hält....

Klar ist die weitere Diskussion überflüssig, weil du die Argumenten dagegen abwertest.
Aber bitte beachte das ich hier nur meine Meinung vertrete und nicht u.a. dir meine eigene aufzwingen will.

Schlusswort meinerseits:
Ein Teil der Argumente dafür sind Nachvollziehbar, für mich aber überwiegen die Argumente dagegen.
 
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Fex schrieb:
Der Unfall als solcher ist auch nicht meldepflichtig ... Gemeldet wird in der Regel nur, wenn jemand einen Blechschaden zu beklagen hat .
Wenn wir mal (naiverweise) annehmen wollen, dass da keinerlei Zusammenhang zwischen eurer Handhabe und diesem Umstand besteht - könnte man aber doch sagen, dass euer zur-Kasse-bitten nicht gerade Anreize für den Unfallfahrer schafft, sich doch zu melden.

Man könnte grundsätzlich darüber nachdenken, ob sowas gut tut und ob es das braucht.
 
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Fex schrieb:
Der Unfall als solcher ist auch nicht meldepflichtig ... Gemeldet wird in der Regel nur, wenn jemand einen Blechschaden zu beklagen hat .
Kleine Korrektur: Unfälle mit Haarwild sind sehr wohl meldepflichtig bei Polizei oder JAB. In Hessen jedenfalls und in den meisten anderen Bundesländern per LJagdG wohl auch. Die meisten KFZ-Führer wissen das aber nicht.
 
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In NRW wird jeder gemeldeter Wildunfall polizeiliche aufgenommen, nur mal so am Rande.

Eine Aufwandsentschädigung von 15 € für den JAB, wenn der Nachts rauskommt und sich kümmert, halte ich durchaus für angemessen. Er hat ja nunmal auch Zeit/Kosten dadurch.

Aber einem Autofahrer den Wildbretverlust in Rechnung stellen? :?

Gibt hierzu denn Rechtssprechung? Würde mich wirklich interessieren.

Grüße
 
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hab jetzt nur 1. seite gelesen
kann nur folgendes dazu sagen
bei uns stellt ein förster eine rechnung für eine aufwandsentschädigung die der verursacher an die versicherung weiter leiten kann
 
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Der Verursacher ist in der Regel das Wild. Wenn ich irgendwann mal gegen ein Schild fahre, schicke ich die Rechnung an die Gemeinde, denn die haben es aufstellen lassen und wenn es da nicht gestanden hätte währe der Unfall nicht passiert.

Waidmannsheil
Lucas
 

Fex

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Hier ist eine Zusammenfassung:

Die Meldepflicht ist länderspezifisch unterschiedlich geregelt. Verursacher ist der Autofahrer, nicht das Wild.

http://www.unfallmitwild.de

http://www.ljv-nrw.de/kjs-lippe/1.0/kk_ ... op_rewrite

In welchem Fall kann ein Jagdausübungsberechtigter Schadensersatz von einem Fahrzeughalter verlangen, der einen Wildunfall verursacht hat?
Allein dafür, dass ein Fahrzeughalter Wild bei einem Unfall getötet hat, kann der Revierinhaber keinen Ersatzanspruch herleiten. Besteht in dem betreffenden Bundesland Meldepflicht für Wildunfälle und der Verursacher meldet sich nicht oder nicht rechtzeitig, so dass das Wildbret verdirbt und deshalb nicht mehr verwertet werden kann, dann kann der Jagdausübungsberechtigte für den ihm entgangenen Wildbretwert Schadenersatz verlangen.
 
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ZITAT:
"Beim Wildunfall handelt es sich um ein Verkehrsunfall, der durch ein Wildtier verursacht wurde."

Zitat von deiner verlinkten Seite, ist übrigens der erste Satz wenn man auf Wildunfall klickt. :cool:

Das was du noch angeführt hast, hat niemand bestritten und wurde öfter angeführt, dass der Anspruch nur in so einem Fall gerechtfertigt wäre.

Waidmannsheil
Lucas
 
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Fex schrieb:
Allein dafür, dass ein Fahrzeughalter Wild bei einem Unfall getötet hat, kann der Revierinhaber keinen Ersatzanspruch herleiten. Besteht in dem betreffenden Bundesland Meldepflicht für Wildunfälle und der Verursacher meldet sich nicht oder nicht rechtzeitig, so dass das Wildbret verdirbt und deshalb nicht mehr verwertet werden kann, dann kann der Jagdausübungsberechtigte für den ihm entgangenen Wildbretwert Schadenersatz verlangen.
Ergo:
1. Wenn durch verspätete oder nicht erfolgte Meldung bei gleichzeitiger Meldepflicht (!) des Unfallfahrers das Wildbret verdirbt und aus diesem Grund nicht mehr verwertet werden kann, entsteht dem JAB ein Ersatzanspruch.
2. Ein grundsätzlicher Ersatzanspruch des JAB besteht ansonsten nicht.
 

Fex

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Gut einigen wir uns darauf, dass im oben angeführten Falle tatsächlich ein Schadensersatzanspruch besteht, in allen anderen nicht.
 
G

Gelöschtes Mitglied 3257

Guest
Ich denke, solch eine Regelung sollte man sicherlich mit Augenmaß anwenden. Die Omi, die unter Tränen den Wildunfall sofort meldet, ist sicher etwas anderes als der sichtlich vom Vorabend angeschlagene Herr, wo das Wildpret inzwischen absolut unbrauchbar für den eigenen Verzehr ist.

Und für genau solche Fälle wie den letztgenannten würde ich das ganze auch anwenden.
 
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Moin zusammen,

wieso hat eigentlich bei einem Wildunfall das Stück den Unfall verursacht? Wenn ich auf einer Allee in eine Kastanie krache, dann hat doch auch nicht der Baum den Unfall verusacht. Die allermeisten Wildunfälle passieren doch weil eine der Situation nicht angepasste Geschwindigkeit gewählt wurde.

"Erst muß doch die Schuld des Fahrers bewiesen werden. Warum soll denn jemand, der sich an die Geschwindigkeit hält und ihm dann ein Reh vors Auto läuft, bezahlen?"

Das Reh läuft ja nicht vor das Auto und macht es kaputt, sondern der Fahrer fährt so schnell, daß er eine natürliche Situation nicht im Griff hat. Bei mir geht eine Landstraße mit einer langgezogenen Kurve durch das Revier, Tempo 70! Ich frage mich immer wieder, wie schnell die da durch ballern, um solche Schäden zu generieren, wie sie sich uns dann darstellen. Wenn man mit 70 da lang fährt, kann es diese Unfälle eigentlich nicht bzw. in dem Ausmaß geben.

Zum Thema Ersatzleistung - bei Rehwild mag das ja alles noch überschaubar sein, wenn aber starke Hirsche totgefahren werden, dann sind das richtige Werte, die verloren gehen. Das Wild mag ja herrenlos sein, aber nicht das Jagdrecht. Und das wird durch Wildunfälle bei Stücken mit Abschußplan schon betroffen. Es wird ja auch bei Fällen von Jagdstörung eingegriffen weil eben ein Recht beeinträchtigt wird.

Gruß

Christoph
 
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Bei 70 km/h legst Du pro Sekunde 20 m zurück.
Hinzu rechnen musst Du Reaktionszeit und Bremsweg.
Wenn 30 m vor Dir ein Reh hinhopst, bist Du chancenlos.

Überdies finde ich die Wildwechselbeschilderung inflationär. Wo ein Busch neben der Straße steht, muss gleich so ein Schild hin. Effekt: juckt keinen mehr.
 

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