Wildpret bei Wildunfällen in Rechnung stellen?

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Überwiegend falscher Ansatz!

Bei bewirtschaftetem Wild (Abschußplan) entsteht tatsächlich ein Schaden auch vei herrenlosem Wild, da ja nicht einfach ein Ersatzstück erlegt werden darf. Zumindest sehen das die Gerichte bei Hunderissen so.

Aber!!!!!!:
Aber außer einem Schaden bedarf es auch einer Anspruchsgrundlagemfür einen Schadensersatz und da wird es schwierig. Trotz des Wegfalls eines "unabwendlichen Ereignisses" bei Tierunfällen vor gut 10Jahren, gilt trotzdem grundsätzlich immer das Tier als Verursacher und nur die Herrenlosigkeit bewahrt den JAB vor Ansprüchen. Theoretisch kann man also seit 10 Jahren mit der Halterhaftung argumentieren, trotzdem gilt das Entfernen vom Wildunfallort nachwievor nicht als Fahrerflucht mangels Fremdschaden.

Schon die Bescheinigungsaufwandsentschädigung ist sehr windig, da eben nur der Aufwand entschädigt wird und die Anfahrt gehört nicht dazu, da wenn überhaupt nicht vom Autofahrer sondern vom Wild verursacht. Und bei noch lebendem Wild durch das Jagdgesetz verlangt. Da bleiben selbst bei Vollkostenrechnung nur 50 Cent Aufwand übrig.

Da mir mein Jagdschein zu lieb und der Graubereich des Betruges mir hier zu dunkel ist, nehme ich pers. lieber Abstand von solchen Forderungen
 
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Erst muß doch die Schuld des Fahrers bewiesen werden. Warum soll denn jemand, der sich an die Geschwindigkeit hält und ihm dann ein Reh vors Auto läuft, bezahlen?
 
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Das mit der Gebühr für die Wildschadensbescheinigung und den Schweißhundführer zur Nachsuche
kann ich ja noch verstehen. Aber dann einem Autofahrer bzw. seiner Versicherung einen Betrag für
das "erlegte" Wild abverlangen finde ich einfach nur dreist.

Zunächst einmal gilt für mich die Unschuldsvermutung, sprich: der Fahrer hat sich
gemäß den Regeln verhalten.
Es entspricht nicht meiner Ethik, von einem Menschen der unverschuldet einen
Wildunfall verursacht hat, der vlt. sogar noch Personenschäden zur Folge hatte,
zur Kasse zu bitten.

Ich glaube, dass wenn eure Methode sich unter den JABs durchsetzt, die Autofahrer
bzw. ihre Verbände den Spieß rumdrehen und bei Wildunfällen einfach den entsprechenden
JAB aufgrund vernachlässigter Verkehrssicherungspflicht verklagen werden.

Das ganze kann einen bösen Bummerangeffekt haben und ich bin überrascht, dass die Mitglieder,
welche sonst so besorgt um das Image der Jägerschaft sind, hier solche Töne von sich geben.

€: SB
 
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Analyzer schrieb:
Das mit der Gebühr für die Wildschadensbescheinigung und den Schweißhundführer zur Nachsuche
kann ich ja noch verstehen. Aber dann einem Autofahrer bzw. seiner Versicherung einen Betrag für
das "erlegte" Wild abverlangen finde ich einfach nur dreist.

Zunächst einmal gilt für mich die Unschuldsvermutung, sprich: der Fahrer hat sich
gemäß den Regeln verhalten.
Es entspricht nicht meiner Ethik, von einem Menschen der unverschuldet einen
Wildunfall verursacht hat, der vlt. sogar noch Personenschäden zur Folge hatte,
zur Kasse zu bitten.

Ich glaube, dass wenn eure Methode sich unter den JABs durchsetzt, die Autofahrer
bzw. ihre Verbände den Spieß rumdrehen und bei Wildunfällen einfach den entsprechenden
JAB aufgrund vernachlässigter Verkehrssicherungspflicht verklagen werden.

Das ganze kann einen bösen Bummerangeffekt haben und ich bin überrascht, dass die Mitglieder,
welche sonst so besorgt um das Image der Jägerschaft sind, hier solche Töne von sich geben.

€: SB

In Teilen kann ich dir da voll zustimmen. Unschuldsvermutung ist begründet und nur rechtens, keiner von
uns würde anders behandelt werden wollen. Ich halte von der Idee Wildbret nach Wildunfällen gegenüber dem
Autofahrer geltend zu machen überhaupt nix.



YM2C

Regenschirm
 
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Hallo,
ist vielleicht anmaßend, wenn ich mich als Jungjäger dazu äußere, aber dennoch: ich finde das ist Abzocke, und nichts anderes.
Unabhängig der Rechtsgrundlage für irgendwelche Gebührenerhebungen oder Schadenersatzforderungen, die ich als nicht vorhanden einstufe, empfinde ich es als bodenlose Frechheit, jemanden, dem gerade ein Unglück passiert ist, auch noch abzuzocken. Selbst wenns "nur" die gesichtslose Versicherung bezahlen muss, trifft´s im Endeffekt auch alle anderen Versicherten.

Ich denke ich würde demjenigen, der von mir dafür irgendwelche Gebühren verlangt, in Gesicht lachen, und mir die Bescheinigung von der Polizei ausstellen lassen - die machen das sogar kostenlos!

Meines Erachtens übernimmt man mit dem Recht der Jagdausübung auch die Pflichten - auch wenn die Beseitigung von Fallwild rechtlich afaik freiwillig ist, besteht meiner Meinung nach dennoch die moralische Verpflichtung dazu.


Sorry, das musste raus - die Abzockermentalität geht mir zusendens auf den Zeiger. Bitte nicht persönlich angegriffen fühlen, wer auch immer.
 

Fex

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Manche stehen also auf dem Standpunkt, wer einen Unfall verursacht - ob fahrlässig, unverschuldet (gibt's nicht - Stichwort angepasste Geschwindigkeit) sollte dafür nicht auch noch bestraft werden?

Interessante Einstellung. Die Rechtssprechung und das Gesetz sehen das aber ganz anders.

Auch die Wortwahl... Abhocke, bodenlose Frechheit...zeugt von wenig Lebenserfahrung.

Schadensersatzforderungen aufgrund von Unfallfolgen sind etwas völlig normales.

Die Vorgehensweise wie von mir beschrieben ist nicht meine Erfindung, sonder hier in den Revieren seit vielen Jahren gängige Praxis.
 

Fex

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stahlsau schrieb:
...

Ich denke ich würde demjenigen, der von mir dafür irgendwelche Gebühren verlangt, in Gesicht lachen, und mir die Bescheinigung von der Polizei ausstellen lassen - die machen das sogar kostenlos!
...

Ja, mach mal. Normalerweise ruft der Unfallverursacher die Polizei, und die ruft den JAB. Wenn der nicht kann, kommt eh die Polizei. Manche Unfallverursacher haben allerdings gar kein Interesse, es von der Polizei aufnehmen zu lassen. Und manche kommen am nächsten Tag....

Passt irgendwie zum Nick....erst mal ein Tier über den Haufen fahren und dann noch jemanden ins Gesicht lachen, der für 15 (oder in meinem Fall) 25 Euro bei Tag und Nacht rausfährt, um die Folgen zu beseitigen.
:no:

Du gehörst bestimmt zu denen, die nur anrufen, wenn ein Kratzerle im Wägelchen ist.
 
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Moin!

Vorweg: eine Aufwandspauschale ist in meinen Augen gerechtfertigt und wer zu spät kommt bekommt keine Bescheinigung, aber das Stück in Rechnung stellen?

MIr kommt das als eine Folge der ganzen Rücksichtslosigkeitssteigerung und Egomanie, gepaart mit etwas Naivität vor. Falls sich jetzt jemand angep***t fühlt - das ist nicht persönlich gemeint. Aber worum geht es denn da? Das Stück, welches man hätte schiessen und verwerten können ist nicht mehr verfügbar (nennen wir das mal so). Man hatte keinen Anspruch auf genau dieses Stück, und hat mit der Pacht auch nur die Möglichkeit bis zur Erfüllung des Abschussplanes zu schiessen, und Fallwild ist immer noch eine natürliche Angelegenheit, aber egal. Und der Autofahrer muss ja nicht selber zahlen, das zahlt ja die Versicherung. Tut mir leid, das zahlen wir alle, die wir eine KFZ-Versicherung haben. Also ist das auch nur ein Versuch, Risiken zu vergesellschaften, Profite aber alleine einzustreichen. Passt in unsere unsolidarische und intollerante Gesellschaft. :(

just my 2 cts

Viele Grüße

Joe
 
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Fex schrieb:
Manche stehen also auf dem Standpunkt, wer einen Unfall verursacht - ob fahrlässig, unverschuldet (gibt's nicht - Stichwort angepasste Geschwindigkeit) sollte dafür nicht auch noch bestraft werden?

Da muss ich mal nachhaken.
Unverschuldet verursacht man keinen "gewöhnlichen Unfall" (z.B. Zusammenstoss mit einem anderen Fahrzeug)
Das ist jedem klar, denke ich.

Aber das Argument mit der angepassten Geschwindigkeit bei Wildunfällen will und kann ich so nicht
stehen lassen, insbesondere zusammen mit deinem netten Zusatz
...zeugt von wenig Lebenserfahrung.

Wenn ich zu einer Tageszeit in einem Gebiet unterwegs bin, wo ich mit über die Straße wechselnden
Wild rechnen muss fahre ich zwar nicht mehr mit 100, aber auch nicht mit 50 oder noch weniger.
Von Autobahnen ganz zu schweigen.

Zusätzlich tut dir das arme Stück was dir vor den Kühlergrill rennt, nicht den Gefallen, die Straße zu überqueren,
wenn du noch 100m weg bist.
Was machst du, wenn bei Tempo 60km/h 10 Meter vor dir ein Reh oder Wildschwein die Straße quert.
Ob der Bremsweg reicht sagt dir die einfache Rechnung aus der Fahrschule. Oder entscheidest du dich für ein
Ausweichmaneuver in den Graben/gegen den nächsten Baum/auf die Gegenfahrbahn?

Also Fex, bitte überdenke nochmal was du da von dir gegeben hast
 
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Bachstelze schrieb:
Gude,

abenteuerliche Vorstellungen.

Gebühren werden von staatlichen Stellen erhoben. Du verlangst doch hoffentlich nur eine Aufwandsentschädigung, Kostenpauschale oder ähnlich Harmloses für die Erstellung einer Wildunfallbescheinigung. Und das als Jagdausübungsberechtigter oder sein Beauftragter.

Der Wunsch nach Erlösoptimierung ist zwar verständlich aber m.E. nicht durch Inrechnungstellen eines möglichen entgangenen Wildbretverkaufs zu rechtfertigen.

Dass das Wild zum Zeitpunkt des Unfalls herrenlos war, ist ja schon erwähnt worden. Demzufolge ist auch niemand ein Schaden entstanden, der ausgeglichen werden müsste.

Wenn ich Versichungsanwalt wäre, und mir ein Jagdausübungsberechtigter das Wildbret in Rechnung stellen würde, würde ich den enstandenen Fahrzeugschaden gegenrechnen. Und zwar mit der Begründung, dass das Wild des JAB ja schließlich den Unfall verursacht hat.

Merkste was? Genauso abenteuerlich, oder?

Wir sollten froh sein, dass wir (in der Regel) aus der Haftung bei Wildunfällen raus sind und über den entgangenen Wildbreterlös nonchalant hinwegsehen.

}:-\
B
Damit ist alles gesagt. :thumbup: :thumbup: :thumbup:

Dann kann man sich den Rest ersparen.
 
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Den Unfall verursacht das Wild und nicht der Autofahrer. Meiner Meinung nach ist so etwas mit Kosten für Waffenkontrollen gleich zu setzen.
Ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen, muss aber dafür Zahlen, und wenn es nur die Versicherung ist.
Nur weil es gängige Praxis bei euch ist, heißt das nicht, dass es richtig ist.
Bei meinen Kumpels ist es gängige Praxis mit fünf Bier noch Auto zu fahren, hat seit 12 Jahren noch keine Probleme gegeben.
Das kann man unendlich weiter spinnen.
Ich muss sagen, dann lieber Polizei und für umme als so etwas.

Waidmannsheil
Lucas
 

Fex

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Die Vergleiche die du da bringst, haben mit der Ausgangsfrage nichts zu tun.

Durch die Teilnahme am Straßenverkehr bist du automatisch in der Gefährdungshaftung, ob du einen Unfall verursachst oder nicht.

Ich denke, eine weitere Diskussion ist überflüssig. Soll jeder machen wie er es für richtig hält....






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Also jetzt mal davon abgesehen, dass es die Juristen hier eher als unbegründbar bzw. windig beurteilen...

Wenn das die Runde macht, wieviele Leute melden dann noch Wildunfälle, wenn dem Auto nix oder ned viel fehlt?

Dadurch schafft man doch für den Unfallfahrer zwangsweise eine Situation, in der er den ihm entstandenen Schaden (den er ja nur gegen Ausstellungskosten + "Wildbretgebühr" + ggf. Nachsuchekosten ersetzt bekommt) gegen Qualen für das Wild abwägen muss. Da wird die Wahl für sehr sehr viele Menschen äußerst eng, wenn ihre Karre einigermaßen heil geblieben ist :!:

Insofern ist der Ansatz nicht nur rechtlich nach wie vor sehr zweifelhaft.
 

Fex

Moderator
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Nur eines noch - hier rückt die Polizei wegen eines Wildunfalles, bei dem kein Personenschaden entsteht, nicht aus. Der Unfall als solcher ist auch nicht meldepflichtig ... Gemeldet wird in der Regel nur, wenn jemand einen Blechschaden zu beklagen hat .




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Fex schrieb:
Wer sollte deiner Meinung nach die vom Unfallfahrer verursachten Schäden und Folgekosten übernehmen, Teddy?

Warum soll der JAB darauf sitzen bleiben?

Wenn ich als Teilnehmer im Straßenverkehr eine Sachbeschädigung verursache hab ich für den Schaden und die Folgekosten aufzukommen.
Du gehst davon aus, dass (alleiniger) Unfallverursacher der Fahrer ist. Das ist eine kühne Annahme. denn - wie TB schon schrieb - auch jetzt noch können Wildunfälle im Hinblick auf das Verschulden des Fahrers "unabwendbare Ereignisse" sein. Den Bock der 5 m vor dir aus dem Getreide geschossen kommt, kannst du selbst dann nicht vermeiden, wenn du nur mit 30 kmh fährst.

Aber selbst wenn den Fahrer ein Mit- oder gar Alleinverschulden träfe: Wer hat denn den Schaden hinsichtlich des zu diesem Zeitpunkt herrenlosen Wildes? Jedenfalls nicht der JAB - mangels Eigentum. Deswegen kann von "darauf sitzenbleiben" überhaupt keine Rede sein.

Auchn deine Ansicht "Sachbeschädigung verursacht" Folge: "Schadensersatzpflicht" stimmt so nicht; ohne Verschulden wird im Straßenverkehr gar nicht und sonst nur in seltenen Ausnahmefällen gehaftet.
 

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