- Registriert
- 20 Feb 2003
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Überwiegend falscher Ansatz!
Bei bewirtschaftetem Wild (Abschußplan) entsteht tatsächlich ein Schaden auch vei herrenlosem Wild, da ja nicht einfach ein Ersatzstück erlegt werden darf. Zumindest sehen das die Gerichte bei Hunderissen so.
Aber!!!!!!:
Aber außer einem Schaden bedarf es auch einer Anspruchsgrundlagemfür einen Schadensersatz und da wird es schwierig. Trotz des Wegfalls eines "unabwendlichen Ereignisses" bei Tierunfällen vor gut 10Jahren, gilt trotzdem grundsätzlich immer das Tier als Verursacher und nur die Herrenlosigkeit bewahrt den JAB vor Ansprüchen. Theoretisch kann man also seit 10 Jahren mit der Halterhaftung argumentieren, trotzdem gilt das Entfernen vom Wildunfallort nachwievor nicht als Fahrerflucht mangels Fremdschaden.
Schon die Bescheinigungsaufwandsentschädigung ist sehr windig, da eben nur der Aufwand entschädigt wird und die Anfahrt gehört nicht dazu, da wenn überhaupt nicht vom Autofahrer sondern vom Wild verursacht. Und bei noch lebendem Wild durch das Jagdgesetz verlangt. Da bleiben selbst bei Vollkostenrechnung nur 50 Cent Aufwand übrig.
Da mir mein Jagdschein zu lieb und der Graubereich des Betruges mir hier zu dunkel ist, nehme ich pers. lieber Abstand von solchen Forderungen
Bei bewirtschaftetem Wild (Abschußplan) entsteht tatsächlich ein Schaden auch vei herrenlosem Wild, da ja nicht einfach ein Ersatzstück erlegt werden darf. Zumindest sehen das die Gerichte bei Hunderissen so.
Aber!!!!!!:
Aber außer einem Schaden bedarf es auch einer Anspruchsgrundlagemfür einen Schadensersatz und da wird es schwierig. Trotz des Wegfalls eines "unabwendlichen Ereignisses" bei Tierunfällen vor gut 10Jahren, gilt trotzdem grundsätzlich immer das Tier als Verursacher und nur die Herrenlosigkeit bewahrt den JAB vor Ansprüchen. Theoretisch kann man also seit 10 Jahren mit der Halterhaftung argumentieren, trotzdem gilt das Entfernen vom Wildunfallort nachwievor nicht als Fahrerflucht mangels Fremdschaden.
Schon die Bescheinigungsaufwandsentschädigung ist sehr windig, da eben nur der Aufwand entschädigt wird und die Anfahrt gehört nicht dazu, da wenn überhaupt nicht vom Autofahrer sondern vom Wild verursacht. Und bei noch lebendem Wild durch das Jagdgesetz verlangt. Da bleiben selbst bei Vollkostenrechnung nur 50 Cent Aufwand übrig.
Da mir mein Jagdschein zu lieb und der Graubereich des Betruges mir hier zu dunkel ist, nehme ich pers. lieber Abstand von solchen Forderungen