Hi. Diese Frage mit dem Schadensersatz hat mich gestern auch beschäftigt. Wir haben im Jahr 1-2 Stück Fallwild durch Verkehrsunfälle. Ist zwar nicht so hoch, besser wäre aber wenn keins überfahren würde.
Gestern wurde ein Stück Ricke überfahren. Das ganze ist nachts passiert. Der Unfallverursacher hat sich nicht bei der Polizei gemeldet. Das Stück hat noch gelebt, da ein Bekannter zufällig vorbei kam und das sah. Er hat dann bei der Polizei angerufen, die ihm dann auch gesagt hat, es hat sich niemand gemeldet. Da mein Bekannter auch einen Jagdschein hat, hat er das Stück abgefangen.
Die 1-2 Stück sind nicht so erwähnenswert, aber es gibt ja Reviere wo eine ganze Latte überfahren wird und dann auf dem Abschussplan stehen. Man könnte diese Stücke aber besser verwerten, wenn sie geschossen würden und nicht die Liste so füllen.
Ein anderes Revier bei uns hat auf dem Abschussplan 14 Stück Rehwild, davon wurden 8 überfahren. Mittlerweile sind an den Unfallbrennpunkten Wildwarnreflektoren angebracht worden.
Kann man denn den Verlust bei der Versicherung (im Falle man bekommt den Verursacher heraus) geltend machen? Wie gesagt, wegen 1-2 Stück mache ich kein Fass auf, aber andere sind da eher betroffen. Habe dazu nur folgendes im Netz gefunden.
http://www.jaegerschaft-stade.de/html/wildunfall.html
[h=6]Kann der Jagdausübungsberechtigte Schadensersatz von dem Fahrzeughalter für das überfahrene Wildtier verlangen?[/h]
Grundsätzlich nein, da Wild herrenlos ist und durch die Tötung des Wildtieres kein Eigentumsrecht des Jagdausübungsberechtigten verletzt wurde.
Ein Schadensersatzanspruch besteht jedoch, wenn der Autofahrer den Wildunfall nicht unverzüglich meldet und das ansonsten noch verwertbare Wildpret dadurch unbrauchbar wird. Wenn der Autofahrer Schadensersatz leisten muß, so ist der reine Wildpretwert zu ersetzen.