Wenn ich hier in D nur noch gegängelt werde und nicht mal mehr auf die Jagd gehen kann wie ich will - dann wandere ich einfach aus - meine Pension bekomme ich auch wenn ich in .... lebe.
CD
Es sei denn man beschränkt es einfach in einem Gesetzmeine Pension bekomme ich auch wenn ich in .... lebe.
CD
Na wenn das so ist, danke für deine Wortspende.Ich habe Dich nicht beschimpft.
Da ich keine bessere Argumentation habe halte ich mich zurück und haue keine Forderungen raus, welche ich nicht nachdrücklich begründen kann.
wipi
Ich sehe eher, dass du die Definition der Jagd- und Sportwaffen nicht kennst. Repetierer stehen da nicht drauf. Eventuell liest du dich einfach in die Thematik ein.
….
Es ist garnicht so schwer, die Realität zu erfassen
Man muss sich nur etwas bemühen.
Es steht alles schwarz auf weiss geschrieben.
Zum Gruße,
@Mbogo -
es stimmt ja so einiges von dem, was Du schreibst, aber im Grunde war in Winnenden die Tatwaffe nicht legal, denn der irre Sohnemann hat seinem Vater die Waffe weggenommen, ich will jetzt keinen Theorienstreit vom Zaun brechen ob dies Diebstahl war oder nicht; aber die Tatwaffe war definitiv nicht mehr legal.
Man mag es kritisch sehen, aber j e d e Waffe ist im Grunde, so lange sie nicht verbotswidrig hergestellt wurde, legal - wie auch jedes Paket Kunstdünger... .
Warum behauptest du fortgesetzt, trotz Widerlegung Falsches?
Zum Gruße,Sorry Yumitori,
das sind juristische Spitzfindigkeiten, die keinem weiterhelfen. Hätte der Dummdeubel von Vater seine Aufbewahrungsvorschriften befolgt und statt dessen seinem Sohn geholfen -per Arztbesuch-, wäre allen viel leid und Ärger erspart geblieben.
Das gilt auch für die Mutter des Amokschützen in den USA, die das AR 15 im Besenschrank aufbewahrte, eine Waffe, für die es außer "plinking" auf Schießstätten definitiv keinen zweck gibt.
Gruß,
Mbogo
....
Über den Zweck eines AR 15 könnte ich mit Dir abendfüllend sprechen, dazu ist h i e r aber n i c h t der richtige Ort.
...Es gibt nichts, was ein AR-Selbstlader nicht auch bzw. sogar besser könnte, als ein Repetierer oder eine Kipplaufbüchse!
Wenn es nicht, wie bereits schon von anderen angemerkt, Zeitverschwendung wäre, würde ich Dich gerne fragen, warum Du Deine Wortspende (geiler Begriff!!!) so explizit auf "AR"-Selbstlader abstellst.
Ist ein mit Holzklasse 8 versehener Sauer 303 Selbstlader für Dich jetzt ok???
Gruß-Spitz
Also, hier die Schiessgewehrregel Nummer 1:
Es gibt nichts, was ein AR-Selbstlader nicht auch bzw. sogar besser könnte, als ein Repetierer oder eine Kipplaufbüchse!