Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzgebers

A

anonym

Guest
Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Super Filmbeitrag, jetzt weiß ich wie es geht! Ist ja eine richtig gute Anleitung.
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Manche dünnhäutigen Schränke reagieren aber sowas von "algerisch" auf Erschütterungen und petzen das dann auch noch über Funk der Alarmanlage. :26: :12:
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

So, nu ist die K.... am Dampfen....

Habe Kontrolle des Waffenschrankes angemeldet bekommen. Habe 2 LW und 1 KW. LW stehen normal im Schrank, KW und alle Mun im separat abschließbaren Fach. Am Schrank steht "Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992", hat 155 kg und ist mit Wand verdübelt. Ist das so alles rechtens?? Falls die KW da nicht drin sein darf, kann (darf) ich sie im Schrank meines Schwiegervatters lagern, der den gleichen Hof in separatem Gebäude bewohnt (der Schrank wurde gebaut, da gab es bestimmt noch keine Sicherheitsstufen, hat min. 500 kg und separates Innenfach)?

Für hilfreiche Hinweise besten Dank im Voraus.

WH .270 Win
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Das riecht nach Ärger. Also:

Langwaffen sind im A-Schrank ok.

Die Kurzwaffe gehört da nicht rein, dafür brauchst Du einen B-Schrank oder ein B-Innenfach. Daher muss die KW mindestens in den Schrank Deines Schwiegervaters, auf keinen Fall in den A-Schrank.

Du hast zwei Möglichkeiten:
1. Deponiere die KW in den Schwiegervaterschrank (das ist legal) und sorge dafür, dass Du einen Schlüssel hast, wenn die kommen. Da der Schwiegervaterschrank keine offizielle Zertifizierung hat, kann es Diskussionen geben. Das Ding scheint aber so stabil zu sein, dass die Sache auch anerkannt werden könnte. Ein Restrisiko bleibt aber.

2. Geh in den Baumarkt und kaufe Dir einen Jägerschrank. Klasse A mit B-Innenfach. Kostet 200 Euro. Das ist die absolut sichere Methode. Dann: KW und alle Muni in das B-Innenfach, LW in den großen A-Teil. Deinen alten A-Schrank benutzt Du künftig als Munischrank, für weitere LW oder schenkst ihn einem Jungjäger. Bei einem Jägerschrank – und nur da – darfst Du sogar die KW-Muni mit der KW in das B-Innenfach legen.

Ich würde Version 2 wählen.
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

@Berlinger: Wenn der Schrank vom Schwiegervater uralt ist hat er vermitlich wirklich noch keine Zertifizierung, dann hat der Fragesteller mit dem Schrank exakt das gleiche Problem wie mit dem A-Schrank!

Mein Tipp für die ganz sichere Seite: Zum Baumarkt (z.B. Hornbach) rennen und einen kompakten B-Würfel holen (<200 Euro), in den die KW reinstopfen, der Rest bleibt wo er ist (also LW im A-Schrank, Muni im extra Fach), fertig.

Markus
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Den B-Würfel dann aber gleich mit Zahlenschloss, dann ist nämlich das Schlüsselproblem für alle Zeiten gelöst. Schlüssel vom A-Schrank kommt in den B-Würfel und fertig.

Nur: Machen, bevor die Kontrollettis vor der Tür stehen.
 
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16 Jan 2008
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Warum postet man eine, vermutlich, nicht korrekte Waffenaufbewahrung in ein öffentlich einsehbares Forum?
 
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13 Feb 2012
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Wir brauchen mehr Details.
Was stört Dich?
:?:
 
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25 Sep 2007
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Ich denke es geht um das Posting des Kollegen "270Win" der in einem öffentlichen Forum schreibt das er einen Teil seiner Waffen "mehr oder weniger wissentlich" nicht gesetzeskonform verfahrt.

Markus
 
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28 Sep 2011
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Weil ein Forum auch dazu da ist, Wissen weiter zu geben. Macht doch Sinn, jemand auf den richtigen Pfad zu führen.
 
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17 Mrz 2010
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Eigentlich lohnt es sich nicht mehr, den Thread anzupinnen.
 
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19 Apr 2012
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Ok, mal wieder so eine Frage vom letzten Stammtisch:

A Schrank ist gut für 10 Langwaffen, OK verstanden,

FALL EINS:
ABER wenn ich z.b. Eine Waffe von B aus I habe, und mir 10 Läufe dazu kaufen würde,
Reicht dann der A Schrank?

FALL ZWEI
Habe 9 Komplette-LW und kaufe dann: Grundwaffe von B aus I Kaliber 30-06, dann wird ein Wechsellauf im Kaliber 300 Win Mag mit dem Magnum- Verschlusskopf dazu gekauft.
Für die Aufbwahrung EINE oder ZWEI Langwaffen?

FALL DREI
Habe 9 Komplette-LW, Kaufe dann noch 2 Luftgewehre und weil es ein Grosser Schrank ist stelle ich die darein.
Zählen zu den 10 LW auch Langwaffen mit F Zeichen?

Danke schon jetzt für die Mithilfe, geht um :28: beim Nächsten Stammtisch.
 
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13 Feb 2012
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

für das Zählsystem nach Waff.recht zähltst Du einfach die Anzahl der Einträge in Deinen WBK´s. Alles, was dort einzeln aufgeführt ist zählt auch einzeln: WL somit >ja<, F-Luftgewehr (frei ab 18) somit >nein<. Für letzteres ist auch nur ein verschlossener Schrank ohne Klass. vorgeschrieben.
Unklar verbleiben nicht in der WBK vermerkte Einsteckläufe. Als wesentliche Teile sollten diese auch in mind. A-Schrank gestellt werden und dürften somit in Berechnungen unausgeschlafener Kontrollettis mit einfließen.
Deine Magnumverschlusskammer bildet mit dem WL eine Einheit und zählt wie eins. Uneinigkeit herrscht hier allerdings in Amtsstuben bzgl. einer gesonderten Eintragung in die WBK. Manche bestehen drauf, manche nicht.
Im Übrigen ist als besonderes Hemmnis jeglicher Zählaktion die ganze Bläserei zu nennen.... :31:
 
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17 Mrz 2010
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Immer schön Waffengesetz lesen.

§ 36
(2) Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, usw. usw.

Und was ist ein erlaubnisfreier Einstecklauf? Richtig.
 
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13 Feb 2012
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

immer schön kryptisch und diffus, ja,ja,.... :26:

und frag doch mal rum, wieviele EL nicht in WBK´s eingetragen sind, tja, ja.....
 

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