Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzgebers

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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

S.37, Abs 2 klärt zumindest für Bayern, daß A- + B- Schränke weiterhin gesetzeskonform und ausreichend sind, ohne wenn und aber...
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

S 39, Abs 1, Thema Schlüsselaufbewahrung, auch mal interessant
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

DWM1915 schrieb:
Haaaaaaaaaaaahahaha...!

Lieber DWM1915,

es freut mich immer, Sie so herzlich lachen zu wissen. Wir werden uns bemühen, mit allerlei gewollt schlauen und unfreiwillig dämlichen Beiträgen Ihnen weitere Steilvorlagen für derlei Fröhlichkeit zu liefern.

Fröhliche Grüße
B.
 
A

anonym

Guest
Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Ich freu mich immer über herzerfrischende Beiträge, also bitte weitermachen :) , das Leben ist auch so schon ernst genug. An der Grundaussage, daß der DJV ständig waffenrechtlich gegen uns arbeitet und wir seit 1972 Stück um Stück verloren haben, ist ja wenigstens nichts falsch. Wohin damit die Tendenz geht, ist für mich sonnenklar, auch nach dem Link, den ich im entsprechend hier zitierten Posting eingestellt hatte. Wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende und wenn Sie jagen, dann auch Waidmannsheil, und viel Erfolg in Ihren weiteren Bemühungen im Sinne der Öffentlichkeitsarbeit bzw. in der Sache mit dem DJV.
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Baumstumpfnix schrieb:
S 39, Abs 1, Thema Schlüsselaufbewahrung, auch mal interessant

Zwar interessant, was ohne gesetzliche Grundlage hineininterpretiert werden soll, natürlich zum Nachteil der Waffenbesitzer.
Dabei werden aber sämtliche, jedoch sicherheitsrelevante Bezüge von Schlüsselendbehälter zu Schrank außer acht gelassen. es ist selbstverständlich ein Unterschied, ob auf dem Schrank ein Holzkästchen mit Buntbartschloss mit dem Schlüssel steht oder ob ein Schlüsselendbehälter mit Zahlenkombi, zwar ohne Zertifizierung aber schwer zu knacken, disloziert und sogar evtl. versteckt den Schlüssel aufnimmt.
Und wertet die rein gar nicht zertifizierte Hosentasche den Ier Schrank auch ab? Ach so, nein, mich selbst kann ja niemand überwinden. Ich bin unüberwindbar. :18:
 
A

anonym

Guest
Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

solmspruefung schrieb:
Ach so, nein, mich selbst kann ja niemand überwinden. Ich bin unüberwindbar. :18:

Es wird erzählt, daß sogar Chuck Norris Angst vor Dir habe :)

Vor Gericht darf man mit dem Schlimmsten rechnen, also Schlüssel immer in Hose und Hose bei allen intimen und sonstigen Verrichtungen, auch beim Duschen, anlassen, dann kann nix passieren :31: :lol: :18:
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Futterbär schrieb:
Heute gesehen: http://www.polizei-nrw.de/dueren/stepon ... ke-a-b.pdf

Ist das legal ? Ich habe 2010/2011 meinen Jagdschein gemacht. Aber diese Auslegung hat man mir nicht beigebracht... :16: :16: :16:

Spinnen die hier im Rheinland ?

WMH
FB

Manchmal bewegt sich doch etwas: Nach mehrere Anfragen – darunter die offizielle Presseanfrage eines fachkundigen Journalisten – hat die mit den Waffenangelegenheiten beauftragte Polizeibehörde des Landkreises Düren das Papier innerhalb weniger Tage zurückgezogen und durch ein neues ersetzt. Dieses ist jetzt wesentlich sachlicher und deutlich entschärft.

Die Anfragen müssen doch einigen Wirbel hinter den Kulissen ausgelöst haben. Denn mit einigen ihrer Forderungen hatte die Dürener Behörde ihre Kompetenzen deutlich überschritten, und das wurde den Verantwortlichen spätestens klar, als sie die erste Anfrage zu beantworten hatten. So wollte sie Behörde den Kauf von gebrauchten Tresoren unterbinden, selbst wenn diese zertifiziert sind. Nach VDMA zertifizierte Schränke wollte sie grundsätzlich nicht anerkennen - auch dann nicht, wenn diese bis 2004 produziert wurden und damit zu einer Zeit, als die VDMA-Richtlinien noch galten und überwacht wurden.

Nun ist alles ganz anders: Neue Tresore müssen nach aktuellen Richtlinien DIN/EN 1143-1 zertifiziert sein. Was das genau bedeutet, habe ich jetzt nicht recherchiert. Bei bis 2004 produzierte Tresore gelten die VDMA-Zertifizierungen. Probleme gibt es jetzt nur noch bei Tresoren, die nach 2004 produziert und allein nach VDMA zertifiziert sind. Hier befürchtet man Billigimporte und verlangt ein Gutachten.

Erfreulich: Die Veröffentlichung hier im Forum brachte den Stein ins Rollen.
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

burgbesetzer schrieb:
Schön, dass man das jetzt auch jedem Assi im Internet zeigt.


Wenn jemand deine Waffen haben möchte, bekommt er sie auch...

Ich schütze meine Waffen nur soweit, dass ich rechtlich sauber bin und letztendlich die Versicherung bezahlt... :26:
 
K

Keiler0815

Guest
Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Auch das Verlangen nach einem Gutachten ist rechtswidrig!

§ 13 Abs. 9 AWaffV:
Bestehen begründete Zweifel, dass Normen anderer EWR-Mitgliedstaaten im Schutzniveau den in § 36 Abs. 1 und 2 des Waffengesetzes oder in den Absätzen 1 bis 4 genannten Normen gleichwertig sind, kann die Behörde vom Verpflichteten die Vorlage einer Stellungnahme insbesondere des Deutschen Instituts für Normung verlangen.
Ein Gutachten kann also
  1. nur bei Normen anderer EWR-Mitgliedstaaten verlangt werden und[/*:m:2r33pzac]
  2. nur bei begründeten Zweifeln.[/*:m:2r33pzac]
Ein Generalverdacht gegen alle neu hergestellten A/B-Schränke, nur weil es vereinzelt Missbrauchsfälle gegeben hat, ist aber kein begründeter Zweifel. Dieser müsste sich zumindest gegen einen bestimmten Hersteller richten.

Das Gesetz erkennt die A/B-Schränke nach wie vor uneingeschränkt an. Wenn der Waffenbesitzer durch Rechnung/Typenschild den Beweis führt, einen solchen zu haben, dann hat die Behörde das gefälligst zu akzeptieren. Will die Behörde den Schrank nicht anerkennen, muss sie konkret darlegen, warum der Schrank die Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen soll.
 

tar

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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Berlinger schrieb:
Probleme gibt es jetzt nur noch bei Tresoren, die nach 2004 produziert und allein nach VDMA zertifiziert sind. Hier befürchtet man Billigimporte und verlangt ein Gutachten.

Bei Burg-Wächter, Hartmann und Konsorten unterstellt man somit auch erstmal ungeprüfte Billigimporte? :19:
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

die Baumarkttresore werden alle in China produziert. Wo sonst? Wer würde in D für vielleicht insgesamt 20 Euro Arbeitslohn pro Tresor einen Jägerschrank zusammen schweißen?? zuzügl. Material, Transport und Gewinn und Zwischengewinne, Märchensteuer usw.. Die Burg/Wächter aus dem Praktiker sind absolut Made in China. Dennoch ist das in der Tat noch lange kein Grund pauschal eine nachgewiesene und zertifizierte Qualität anzuzweifeln. Die Arbeitsprozesse dürften überwacht werden. Produktionskosten niedrig zu halten darf keinem zum Vorwurf gemacht werden.
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Eben. Die Fertigung ist völlig egal, solange ein seriöser Hersteller die Normkongruenz bescheinigt. Dass die Überwachung seinerzeit ausgelaufen ist, spielt keine Rolle, siehe auch neueste VwV.
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Jetzt sind die Jagdfreunde im Landkreis Düren an der Reihe, sich zu wehren.
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Berlinger schrieb:
Jetzt sind die Jagdfreunde im Landkreis Düren an der Reihe, sich zu wehren.

Hallo Berlinger,

ich danke Dir für Dein Engagement, die Dürener Waffenbehörde weg von ihrem Irrweg und wieder mehr in die Nähe von Justitia zu bringen.

WMH
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