Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzgebers

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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Brauche ich nicht lange fragen. Wahrscheinlich keiner.

Wahrscheinlich verwechselst du Einsteckläufe mit Wechselläufen.
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

solmspruefung schrieb:
Brauche ich nicht lange fragen. Wahrscheinlich keiner.

Wahrscheinlich verwechselst du Einsteckläufe mit Wechselläufen.

gesundes Nicht-Wissen und Mutmaßungen .... das ist ja wie in der Politik! :26:
und unabhängig vom EL (nicht WL) hat der Fragesteller von Dir noch keine klare Antwort erhalten. :19:
>Deine Sprache sei verständlich, Deine Stimme klar, Deine Worte rein....< :23:
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Wenn du mir ein gesundes Nichtwissen des Waffenrechts vorwirfst, kann ich mehr als außerordentlich gut damit leben.

Mein Wahrscheinlichkeitsgrad kam nur deshalb ins Spiel, weil es auf der Welt soviele Idioten gibt.
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

.... und wieder nichts Konkretes! :19:

Ich werfe Dir nichts vor, warum auch.

Beantworte doch einfach die gestellten Fragen, denn Allgemeinplätze sagen mehr etwas über Dich aus. Da Deine Umgebung von Idioten geprägt zu sein scheint, dürften Dir die Antworten leicht fallen. :26:
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Soll ich jetzt das Waffengesetz vorkauen, Stellen rauskopieren und hier einstellen oder was?
Nimm dir eine Ausfertigung und bemühe die Suche von Word oder Acrobat und gib "einsteck" ein. Da findest du alles über Einsteckläufe, Einstecksysteme, die Definitionen dazu und dass Erwerb und Besitz frei sind, sofern man eine Grundwaffe hat. Demnach brauchen sie auch in keine WBK eingetragen zu werden. Wechselläufe/-systeme sind demgegenüber etwas anderes, diese sind für Besitzer einer WBK erlaubnisfrei, müssen aber eingetragen werden.
Für Jagdscheininhaber können selbstverständlich auch Wechselläufe in größerem Kaliber ohne Bedürfnisprüfung erworben werden, weil sie ja jederzeit eine entsprechende Waffe ebenfalls erwerben dürften.
Langt das jetzt oder kommt noch die Frage nach der Beschusspflicht?
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

auf einer an sich sehr gut und bürgernah gemachten Internetseite

http://www.nuernberger-land.de/index.php?id=1265

findet sich folgende Merkwürdigkeit:

http://www.nuernberger-land.de/uploads/ ... ahrung.pdf

S 2 unten:
>(B- ?) Möbeleinsatztresore sind möglicherweise nur dann B, wenn sie auch in Möbel eingebaut sind...<

Muß nicht der Tresor selber immer die Qualität nachweisen?
Ein B müßte immer ein B bleiben, höchstens die max Beladung an KW dürfte sich dann ändern
Auch wird aus einem A-Möbeleinsatztresor nie ein B, egal wieviel man drumherum klebt und leimt, bohrt und hämmert.
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Du hast recht, das ist, wie so vieles, nicht zuende gedacht. Vielleicht reden bei derlei gut gemeinten Papierchen zu viele Wichtigtuer bei der Abstimmung mit.

Ein B-Würfel ist ein B-Würfel ist ein B-Würfel, im Möbel eingebaut, unter Wasser oder auf dem Mond, auf dem Kopf stehend, sogar im Auto. Vorausgesetzt allerdings, er wird den Vorschriften gerecht aufgestellt und ggf. befestigt. Die Vorschrift, einen B-Würfel ans Haus anzuschrauben, damit man ihn ohne Haus nicht davontragen kann, das meinen die Jungs wahrscheinlich, formulieren es aber nicht.

Immer noch gilt: Daitsche Sprak, schweres Sprak.
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Waffenrechtlich hat das überhaupt keine Relevanz.
Aber versicherungsrechtlich wird die Schadenssumme nur erreicht, wenn ein Möbeltresor auch eingebaut ist.
 

hdo

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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Die Dopplewandstärke eine Einbau-B-Tresors ist kleiner, als die eines "normalen" B-Schranks. Ich meine es wären 30mm vs. 40mm gewesen.

Insofern wird aus einem nicht eingebauten B-Einbauschrank quasi ein A-Schrank.
 
A

anonym

Guest
Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Muarharharhar........... :18: :18: :18:
 
A

anonym

Guest
Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

hdo schrieb:
Insofern wird aus einem nicht eingebauten B-Einbauschrank quasi ein A-Schrank.

Das hast jetzt frei erfunden.
Dem Rest der Welt kann das auch grundsätzlich wurscht sein.
Bloß die Leute die hier reinlesen um sich Informationen zu holen und das dann glauben... Die ham die A-Karte. :11:
 

hdo

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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Das hast jetzt frei erfunden.

Meine genannten Zahlen waren tatsächlich falsch. Ein B-Schrank für freie Aufstellung muss eine Gesamtwandstärke von min. 60mm haben.
Bei meinem Möbeleinbau-B-Schrank sind es beispielsweise nur 45mm... :21:

http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/co ... kblatt.pdf

Mir persönlich war beim nachmessen damals nicht zum lachen.
DWM1915 klärt mich nun hoffentlich auf... :26:
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

B-Einbauwandschränke haben im Gegensatz zum frei stehenden Schrank z.T. nur einen einwandigen Korpus, da die Zweiwandigkeit quasi vom umgebenden Medium (Mauerwerk, etc.) gebildet wird.
 

hdo

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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Die Gesamtwandungsstärke darf bei Einbau-B-Schränken zwar <60mm liegen, muss aber so wie ich das verstehe mind. "doppelwandig" ausgeführt sein...
 

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