Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

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Gelöschtes Mitglied 15848

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Wer jetzt nach einem Eingreifen des Gesetzgebers ruft, muss natürlich bedenken, was eine Neuregelung beinhalten wird: Ein gesetzlich statuiertes AR15-Bedürfnis wird sich u.U. schwerer begründen lassen als eine Sauer 303 oder Selbstladeflinte mit 5 Schuss-Magazin für das Schießkino.

Noch einmal, wie begründet man das Bedürfnis eines mehr als 2 Patronen beinhaltenden Mag im HA für das Schiesskino, wenn der Gesetzgeber in der (alten) Gesetzesbegründung ausdrücklichen Bezug auf jagdliches Schiessen, jagdliche Schiesstechniken- und -fertigkeiten genommen hat? Ich frage nur, weil diese Frage ja ganz sicher gestellt werden wird?

Ich habe mal im Forum geblättert und so manchen Eintrag gefunden, wo sich poster damit brüsten im Schnellfeuer mit 20er oder 30er Mag die Zielarea wild bestrichen zu haben, was nach Meinung anderer user nicht nur heftigen Schaden an den Ständen verursacht oder verursachen kann, sondern auch nichts mit Jagd zu tun hat. Deshalb wäre es auf vielen Ständen verboten mehr als einen Schuss auch im HA zu laden.

Ich hatte bereits in meinem ersten Eintrag geschrieben, dass hier das Vorurteil am Werke war und nicht der bloße Unverstand.

Reine Behauptung, nicht juristisch verwertbar.

Ein wenig hat das auch mit der personellen Besetzung zu tun

Versteht sich von selbst. Richter an Bundesgerichten werden vom Bundespräsidenten ernannt, der wiederum nur durch Gnade der Parteien ins Amt kommt. Die Vorschläge für Bundesrichter kann u.a. der Justizminister machen, der auch nur Dank seiner Partei den Job hat.

Politische Einflussnahme liegt auf der Hand, ist aber leider systemimmanent.

Wenn dann der Fall wieder beim BVerwG landet (in ca. 5 Jahren), haben wir dort vielleicht eine ganz neue Besetzung.

Ja, vielleicht haben wir dann dort Richter sitzen, die ein grüner Justizminister vorgeschlagen hat.
 
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An mich herangetragene Vermutungen, daß das Urteil im Zustande der kollektiven Volltrunkenheit der Kammer ergangen sei, pflege ich stets mit Entschiedenheit zurückzuweisen. Auch warne ich ganz nachdrücklich davor, solche Mutmaßungen öffentlich zu äußern!

Warum also ist dieses Urteil so ergangen? Wir Jäger sind vermutlich selbst mit schuldig. Eine ewiggestrige Gruppe von schußneidischen Tattergreisen hat seinerzeit zunächst Selbstladeflinten als "Vollernter" diffamiert und durchgesetzt, daß diese auf 2 Schuß begrenzt werden müssen. Der Gesetzgeber wollte dies gar nicht, die Forderung kam aus Kreisen der Jäger. Das 2-Schuß-Magazin, speziell für die Jagd, kam dann quasi automatisch hinzu. Aber, nur für die Jagd, nicht für´s Schießkino!

Die Richter haben ohne Zweifel unbelastet von Sachkenntnis und ohne Berücksichtigung (oder Kenntnis?) der Gesetzeslage entschieden. Warum? Willkür? Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand...

Eine abschließende Erklärung habe ich auch nicht. Aber die geistige Grundlage wurde, wie ausgeführt, vermutlich durch den mangelnden Zusammenhalt der Jäger selbst gelegt. Daher: Ab sofort geschlossener Widerstand der Jäger, Schützen und Waffensammler gegen jegliche Beschränkung, egal ob man selbst betroffen ist oder nicht.
 
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Noch einmal, wie begründet man das Bedürfnis eines mehr als 2 Patronen beinhaltenden Mag im HA für das Schiesskino, wenn der Gesetzgeber in der (alten) Gesetzesbegründung ausdrücklichen Bezug auf jagdliches Schiessen, jagdliche Schiesstechniken- und -fertigkeiten genommen hat? Ich frage nur, weil diese Frage ja ganz sicher gestellt werden wird?

Ich habe mal im Forum geblättert und so manchen Eintrag gefunden, wo sich poster damit brüsten im Schnellfeuer mit 20er oder 30er Mag die Zielarea wild bestrichen zu haben, was nach Meinung anderer user nicht nur heftigen Schaden an den Ständen verursacht oder verursachen kann, sondern auch nichts mit Jagd zu tun hat. Deshalb wäre es auf vielen Ständen verboten mehr als einen Schuss auch im HA zu laden.

Kennst du dich überhaupt mit dem Waffenrecht aus? Das schießen auf Schießstätten ist bedürfnisfrei (§12.5). Jedermann dürfte da also mit 10 oder 20 oder 30 Schuss schießen gehen wenn der Betreiber das entsprechend anbietet (§27.1 erkennt sogar das "Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung" an). Daher darf jeder! auf einer Schießstätte ohne Bedürfnis schießen, solange es nicht "kampfmäßig" ist.
Das "Bedürfnis" auf einer Schießstätte zu schießen, ob Kino, Jagdstand oder sonstwas, gibt es also nicht. Und es kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein das ein Jäger auf einem Stand weniger darf als "jedermann", vor allem im Kontext des $13 und der eingeräumten Möglichkeit zum führen und schießen in der Öffentlichkeit im jagdlichen Zusammenhang.
In dem Kontext erscheint es doch sehr schwierig hier aus der Beschränkung des Schusses auf Wild ein sachliches Verbot für Schießstände abzuleiten. Der Kläger im BVerWG Fall hat daher korrekt und nachvollziehbar gehandelt, denn sein SB wollte aus "Lodenjockeligkeit" das sachliche Verbot seines KK-HA von der Jagd hin durch seinen Verwaltungsakt WBK-Eintrag verallgemeinern. Sprich er hätte als WBK Inhaber auf einem Stand mit seiner Waffe nur 2 Schuss ins Magazin laden dürfen, ein neben ihm stehender "Straftäter ohne WBK oder Sachkunde" dürfte sich jedoch die baugleiche Waffe in der Schießstätte mieten und 10er oder was auch immer die Ruger nimmt laden.

Zusätzlich sollte, wenn ich jetzt mal die Lodenjockeligkeit ignoriere, vor allem auf jagdlichen Ständen MEHR geschossen werden, vor allem zu Drückjagdvorbereitung in schneller Schussfolge. Wir haben zu viele "20 Schuss im Jahr, einschießen macht der Büxner" Jäger. Durch absurde sachliche Verbote wird das nicht besser.
 
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Das BVerwG hat ja zunächst nur zwei Einzelfälle entschieden: Selbst die unterlegenen Kläger dürfen ihren HA zunächst behalten, denn streitig war nur die Eintragung der 2-Schuss-Begrenzung in die WBK.

Wenn nun Waffenbehörden anfangen, die WBKs für HAs zurückzunehmen oder zu widerrufen, dann kann dies mit Rechtsbehelfen angegriffen werden. Dabei sollte man tunlichst auf die Fehler des BVerwG bei Interpretation des Gesetzes verweisen. Es gibt nicht wenige Oberverwaltungsgerichte, die "gerne" gegen das BVerwG entscheiden und die Revision erneut zulassen, wenn sich dies gut begründen lässt. Wenn dann der Fall wieder beim BVerwG landet (in ca. 5 Jahren), haben wir dort vielleicht eine ganz neue Besetzung. Im Übrigen hat das BVerwG auch in der Vergangenheit wiederholt seine eigene Rechtsprechung korrigiert.

Eine Garantie gibt es dafür natürlich nicht.
merkel und haenel bieten ihre halbautomaten, für den französischen markt, mit einem fest verbundenen magazin an. dieses ist mit einem scharnier an der waffe befestigt und kann nach unten ausgeklappt werden.
sollte doch möglich sein, dieses so nachzurüsten, daß es konform ist.
und da diese beiden hersteller nicht die einzigen sind, welche nach frankreich liefern, sollte es auch den anderen möglich sein.
was ist also das schlimmste, was man zu erwarten hat?
ganz einfach umrüsten lassen und gut isses. die paar mark inne hand nehmen ist wohl die kleinste kröte, welche zu schlucken wäre. etwas mostrich drauf und schon rutscht se runter.
 
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ganz einfach umrüsten lassen und gut isses. die paar mark inne hand nehmen ist wohl die kleinste kröte, welche zu schlucken wäre. etwas mostrich drauf und schon rutscht se runter.

Jo, einfach umrüsten lassen!

Beim nächsten mal dann einfach einziehen lassen!

Beim übernächsten mal dann ganz einfach die Waffen bei der Polizei abholen, bevor es zur Jagd geht.

usw.

Wieviele Kröten willst Du denn noch schlucken? Bei der Anzahl von Kröten geht Dir irgendwann der Senf aus....
 
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was ist also das schlimmste, was man zu erwarten hat?
ganz einfach umrüsten lassen und gut isses. die paar mark inne hand nehmen ist wohl die kleinste kröte, welche zu schlucken wäre. etwas mostrich drauf und schon rutscht se runter.

Womit das Feature des Halbautomaten mit schnellem Magazinwechsel auch vom Tisch wäre.
Ich stelle mir das nachladen eines abgeklappten Magazins extrem befriedigend vor.
Da lade ich lieber einen Vorderlader!
 
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Gelöschtes Mitglied 6475

Guest
Womit das Feature des Halbautomaten mit schnellem Magazinwechsel auch vom Tisch wäre.
Ich stelle mir das nachladen eines abgeklappten Magazins extrem befriedigend vor.
Da lade ich lieber einen Vorderlader!

Wird dann erst recht interessant , wenn man vor lauter Jagd beim Nachladen das Scharnier kaputt macht .

Drückjagd

Das Scharnier bricht ab

Kontrolle auf dem Weg nach Hause

:lol:
 
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was ist also das schlimmste, was man zu erwarten hat?

WBK Eintrag für Luftgewehre und Airsoftwaffen, keine Waffen können erworben werden außer KK-LW.
Zentrale Aufbewahrung von der einzelnen Kreisjagdwaffe mit beantragter Ausleihe im zu begründenden Bedürfnisfall, abgezählte Munition, entschädigungslose enteignung jeglicher sonstiger Waffen.

*******ei?Wie sieht denn die Realität aus hier?
1970 durftest du als Jäger deine KW noch überall führen. Wenn du heute eine dritte KW erwerben möchtest darfst du beim SB auf die Knie und hoffen, und die Gerichte wollen uns Waffen verbieten die der BKA beschieden hat!
Das Szenario oben ist eine Mischung aus Schottland und der DDR, und so soll es überall kommen wenn es nach gewissen Gruppen und Parteien geht. Und wenn wir uns so benehmen wie du vorschlägst.
 
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etwas mostrich drauf und schon rutscht se runter.[/FONT][/COLOR]

Vorab: Hab mich versehentlich bedankt, wollte eigentlich zitieren.


Wie bekommt man eine Katze dazu scharfen Senf zufressen? Ganz einfach, man schmiert ihr den Senf auf den After und dann frisst sie ihn freiwillig.
 
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Hallo zusammen!

Vor 30 Jahren haben wir im Freundeskreis die Köpfe geschüttelt, über Berichte von Bekannten, die in der DDR dem Waidwerke nachgegangen sind.....na ja.... die waren halt unserer Zeit vorraus!:no:
Aber wir holen ja auf!:thumbdown:
Entrechtung, Entmündigung, Enteignung....
Muss ich jetzt um meine .222Rem auch bangen, nachdem damit der Schuss auf Hochwild verboten ist???
Oder mein Motorrad, läuft über 270 km/h, ist verboten, so schnell in der 30er Zone zu fahren!!!

P. S.: Ich habe keinen HA, möchte auch keinen.

Ich sehe nur eine gaaanz dunkle Entwicklung!

Allen allzeit Guten Anblick und Waidmannsheil!
 
G

Gelöschtes Mitglied 15848

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Kennst du dich überhaupt mit dem Waffenrecht aus? Das schießen auf Schießstätten ist bedürfnisfrei (§12.5). Jedermann dürfte da also mit 10 oder 20 oder 30 Schuss schießen gehen wenn der Betreiber das entsprechend anbietet (§27.1 erkennt sogar das "Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung" an). Daher darf jeder! auf einer Schießstätte ohne Bedürfnis schießen, solange es nicht "kampfmäßig" ist.
Das "Bedürfnis" auf einer Schießstätte zu schießen, ob Kino, Jagdstand oder sonstwas, gibt es also nicht. Und es kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein das ein Jäger auf einem Stand weniger darf als "jedermann", vor allem im Kontext des $13 und der eingeräumten Möglichkeit zum führen und schießen in der Öffentlichkeit im jagdlichen Zusammenhang.
In dem Kontext erscheint es doch sehr schwierig hier aus der Beschränkung des Schusses auf Wild ein sachliches Verbot für Schießstände abzuleiten. Der Kläger im BVerWG Fall hat daher korrekt und nachvollziehbar gehandelt, denn sein SB wollte aus "Lodenjockeligkeit" das sachliche Verbot seines KK-HA von der Jagd hin durch seinen Verwaltungsakt WBK-Eintrag verallgemeinern. Sprich er hätte als WBK Inhaber auf einem Stand mit seiner Waffe nur 2 Schuss ins Magazin laden dürfen, ein neben ihm stehender "Straftäter ohne WBK oder Sachkunde" dürfte sich jedoch die baugleiche Waffe in der Schießstätte mieten und 10er oder was auch immer die Ruger nimmt laden.

Zusätzlich sollte, wenn ich jetzt mal die Lodenjockeligkeit ignoriere, vor allem auf jagdlichen Ständen MEHR geschossen werden, vor allem zu Drückjagdvorbereitung in schneller Schussfolge. Wir haben zu viele "20 Schuss im Jahr, einschießen macht der Büxner" Jäger. Durch absurde sachliche Verbote wird das nicht besser.

Glaubst du redest hier im Töpferkurs?

Was soll der Quatsch mit bedürfnisfreien (Gäste)Schiessen auf den Ständen?

Hier geht es um den BESITZ und die Eintragung in die WBK und/oder Feuerwaffenpass von halbautomatischen Waffen. Das Bedürfnis für Waffenbesitz erwächst für Jäger ausschließlich aus der Jagd und zusätzliches Gästeschiessen mit Leihwaffen auf Ständen steht jedem ganz nach gusto darüber hinaus zu. Der Jäger ist also auf dem Stand nicht schlechter gestellt, als der "Straftäter ohne WBK oder Sachkunde" so lange es um LEIHWAFFEN geht, die den Stand nicht verlassen.

Du kannst diesen Quatsch ja noch ne Weile weiter tönen, dann schaltet der Gesetzgeber gleich um und verändert das Gesetz so, dass du dir für den Stand ja jederzeit eine Waffe "bedürfnisfrei" LEIHEN kannst, von mir aus dann auch gern mit 60 Schuss Trommelmagazin. Nur BESITZEN brauchst du dann vielleicht gar keine mehr. :thumbdown:

Mit der Jodenlockeligkeit hast du dann das Thema endgültig verfehlt. Kannst du aber auch noch zu deinen obigen Gedanken hinzufügen, Mehr (Pflicht)schiessen für alle, hurra. Gleich noch mit rein ins Gesetz. Alles ein Aufwasch.
 
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Gelöschtes Mitglied 15848

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merkel und haenel bieten ihre halbautomaten, für den französischen markt, mit einem fest verbundenen magazin an. dieses ist mit einem scharnier an der waffe befestigt und kann nach unten ausgeklappt werden

Browning BAR gibts auch ab Werk für den französischen Markt mit festem 2 Schuss Mag.
 
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anonym

Guest
Ich sehe nur eine gaaanz dunkle Entwicklung!

Die gaaaanz dunkle Entwicklung, politisch, gesellschaftlich mit dem Waffenbesitz sehe ich auch.

Und ich sehe die gaaaanz dunkle Entwicklung auch bei diesem Thread, weil der eine oder andere unsachlich wird und vom Thema abschweift. ;-)
Und die Diskussion der Frage, ob die Lodenjockl oder wer auch immer an dem Urteil schuld sind, hilft uns nicht weiter.

Und ich verstehe durchaus die Ansicht, wenn jemand glaubt, dass das Urteil eine Folge der "allgemeinen Meinung" zum Waffenbesitz ist, aber das sollte nicht das Thema dieses Threads sein, sondern das Urteil, wie es zu verstehen ist, was die Fehler darin sind und was man dagegen machen kann.

Ich weiß, es fällt schwer, aber es wäre schön, wenn wir die Kurve zum Thema zurückbekämen.

Dankeschön
******
 
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Glaubst du redest hier im Töpferkurs?

Du solltest einfach mal Beiträge lesen bevor du aufbraust. Grundsätzlich ist das Urteil ein Eigentor für die Jägerschaft dank der Lodenjockler, die sich wahrscheinlich sogar in Teilen noch freuen.

Unbestritten ist das auch genau der Teil der Jägerschaft die ruft "Achtung Syrieneinsatz" wenn einer mit einem MR308 zum Stand kommt, und die selbst mehr schlecht als recht schießen.
 

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