Und ein handwerklicher Fehler ist die Beibehaltung des Eintrags "zweischüssig", der - wenn nicht gar ganz aufgehoben - dann doch in "dreischüssig" oder "Magazin zweischüssig" abgeändert werden müsste.
Wie schon erwähnt: Mich würde es interessieren, in welche Kategorie die Behörde diese Waffe bei Ausstellung eines EFWP einordnen würde.
Bei "B" würde sie sich widersprechen, bei "C" wäre es sachlich falsch.
Wer von Euch hat schon einen HA mit wechselbaren Magazin in seine EFWP eingetragen?
Bzw. bei den "moderneren" Ämtern wie in Berlin, wo nach Neuerwerb immer gleich auch die Kategorie in die WBK eingetragen wird: Wer hat hier schon einen HA und mit welcher Kategorie eintragen lassen?
(Meine waren noch vor dieser Zeit).
Wie schon erwähnt: Mich würde es interessieren, in welche Kategorie die Behörde diese Waffe bei Ausstellung eines EFWP einordnen würde.
Bei "B" würde sie sich widersprechen, bei "C" wäre es sachlich falsch.
Wer von Euch hat schon einen HA mit wechselbaren Magazin in seine EFWP eingetragen?
Bzw. bei den "moderneren" Ämtern wie in Berlin, wo nach Neuerwerb immer gleich auch die Kategorie in die WBK eingetragen wird: Wer hat hier schon einen HA und mit welcher Kategorie eintragen lassen?
(Meine waren noch vor dieser Zeit).
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