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Gelöschtes Mitglied 15848
Guest
Wer jetzt nach einem Eingreifen des Gesetzgebers ruft, muss natürlich bedenken, was eine Neuregelung beinhalten wird: Ein gesetzlich statuiertes AR15-Bedürfnis wird sich u.U. schwerer begründen lassen als eine Sauer 303 oder Selbstladeflinte mit 5 Schuss-Magazin für das Schießkino.
Noch einmal, wie begründet man das Bedürfnis eines mehr als 2 Patronen beinhaltenden Mag im HA für das Schiesskino, wenn der Gesetzgeber in der (alten) Gesetzesbegründung ausdrücklichen Bezug auf jagdliches Schiessen, jagdliche Schiesstechniken- und -fertigkeiten genommen hat? Ich frage nur, weil diese Frage ja ganz sicher gestellt werden wird?
Ich habe mal im Forum geblättert und so manchen Eintrag gefunden, wo sich poster damit brüsten im Schnellfeuer mit 20er oder 30er Mag die Zielarea wild bestrichen zu haben, was nach Meinung anderer user nicht nur heftigen Schaden an den Ständen verursacht oder verursachen kann, sondern auch nichts mit Jagd zu tun hat. Deshalb wäre es auf vielen Ständen verboten mehr als einen Schuss auch im HA zu laden.
Ich hatte bereits in meinem ersten Eintrag geschrieben, dass hier das Vorurteil am Werke war und nicht der bloße Unverstand.
Reine Behauptung, nicht juristisch verwertbar.
Ein wenig hat das auch mit der personellen Besetzung zu tun
Versteht sich von selbst. Richter an Bundesgerichten werden vom Bundespräsidenten ernannt, der wiederum nur durch Gnade der Parteien ins Amt kommt. Die Vorschläge für Bundesrichter kann u.a. der Justizminister machen, der auch nur Dank seiner Partei den Job hat.
Politische Einflussnahme liegt auf der Hand, ist aber leider systemimmanent.
Wenn dann der Fall wieder beim BVerwG landet (in ca. 5 Jahren), haben wir dort vielleicht eine ganz neue Besetzung.
Ja, vielleicht haben wir dann dort Richter sitzen, die ein grüner Justizminister vorgeschlagen hat.
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