Aber wo hat sich da denn ein Anwalt zu Wort gemeldet?
http://www.wildundhund.de/jagd/9396-halbautomaten-nur-mit-eingebautem-zwei-patronen-magazin
Ich schätze den Kollegen von Pückler sehr.....aber dass die Frage lange Zeit umstritten war, sehe ich nicht. Ich kann nirgends finden, dass jemals jemand die Position des BVerwG eingenommen hätte.
.....
Kann man kein Gesetz gegen diesen Berufsstand verabschieden? Uns allen ginge es nur mit gesundem Menschenverstand besser.
Zitat von molch1
was ist also das schlimmste, was man zu erwarten hat?
ganz einfach umrüsten lassen und gut isses. die paar mark inne hand nehmen ist wohl die kleinste kröte, welche zu schlucken wäre. etwas mostrich drauf und schon rutscht se runter.
Womit das Feature des Halbautomaten mit schnellem Magazinwechsel auch vom Tisch wäre.
Ich stelle mir das nachladen eines abgeklappten Magazins extrem befriedigend vor.
Da lade ich lieber einen Vorderlader!
Wir hatten hier im Forum einmal eine Diskussion mit einem Oberstaatsanwalt und Buchautor, der bei Jägern mit Halbautomaten den Besitz eines passenden Magazins für mehr als zwei Schuss als Straftat angesehen hat, die zur Unzuverlässigkeit führt. Das entsprach zwar nicht genau der aktuellen Meinung des BVerwG, da er den Besitz eines HA mit Magazin für lediglich zwei Schuss für rechtmäßig ansah. Für den Besitz eines Magazins mit mehr als zwei Schuss argumentierte er aber bei Jägern ähnlich, wie jetzt das BVerwG, also "kein Bedürfnis", auch nicht zum Übungsschießen, Jagdschutz, usw. Ganz unumstritten war der Besitz eines HA und eines größeren Magazins also nicht, auch wenn die aktuelle Entscheidung noch weit darüber hinaus geht.
Ach komm, hier? Quasi coram publico?@ Lagom
was schlägst du jetzt vor was zu tun ist?
Was ich etwas sonderbar finde, ist, dass das BVerwG der Behörde Recht gegeben hat, obwohl dies bei der Begründung des Urteils eigentlich nicht möglich war. Denn nach der Urteilsbegründung durfte der HA gar nicht eingetragen werden, auch nicht mit der unsinnigen 2-Schuss(statt 3)-Auflage - es ging konkret um einen HA mit Wechselmagazin. Ich bin es gewohnt, dass Obergerichte in so gelagerten Fällen eigentlich konsequent sind. Da nicht eingtragungsfähig auch nicht mit Auflage eintragungsfähig. Punkt.
Ach komm, hier? Quasi coram publico?
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Over & out!
Frankonia reagiert auf das Urteil und packt ein dutzend gebrauchte SLBs (BARs...) In die gebrauchten rein. Bald isses nix mehr wert, wenn's keinner kaufen darf...
Am Sonntag auf dem Stand meinte ein Frankonia Verkäüfer, daß sie nicht wüssten was sie mit den Neuwaffen machen sollen...