Ich würde mir das nicht gefallenlassen, zumal die Auskunft des LKA zur Überprüfung der Zuverlässigkeit nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Es ist eine reine Kann-Bestimmung in der Verwaltungsvorschrift.
Ich würde mir das nicht gefallenlassen, zumal die Auskunft des LKA zur Überprüfung der Zuverlässigkeit nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Es ist eine reine Kann-Bestimmung in der Verwaltungsvorschrift.
Die LKA-Abfrage ist eine Kann-Geschichte in der Durchführungsverordnung (also unterhalb des Gesetzes) und eigentlich gedacht für schwierige Fälle, wenn der Verdacht besteht, dass einer als Mafiakiller sein Geld verdient oder politisch zweifelhaft ist. Für die Nullachtfuffzehn-Prüfung eines braven und unauffälligen Jagdschein-Neulings ist dieser Weg übertrieben.
Es gibt nur ein Mittel um den Leuten ein bisschen Stress zu machen und das geht mit einer Sachstandsanfrage.
Also ein Behörden-Overkill, der politisch (innenministerium) gelöst werden muss. Bin ich froh, dass ich in Bayern lebe.
Das muss auf die politische Ebene gehoben werden. Nimm mal Kontakt auf mit dem Justiziar des hessischen Landesverbands. Oder schildere das Problem - Mail genügt - dem Vorsitzenden. Die haben zwar derzeit alle Hände voll zu tun, aber vielleicht ist das Problem dort in seiner Tragweite noch nicht bekannt. Alternativ Hartmut Fischer. Einfach anmailen, der reagiert dann schon.
Und jetzt bitte kein Verbands-Bashing. Das wäre unangebracht.
Die Ankündigung Hunderter Untätigkeitsklagen (selbstverständlich freundlich und diplomatisch vorgetragen) sollte jeden Behördenleiter dazu animieren, die Prioritäten seines Hauses neu zu positionieren oder seinem Amtskollegen vom LKA in den Allerwertesten zu treten.
Wie willst Du denn die "Untätigkeit" nachweisen?
Und gegen wen willst Du klagen?
Mir ist völlig unklar, wie Du das machen willst.
Rolf2