Der Bürger hat einen Rechtsanspruch auf die Bearbeitung und Bescheidung seines Antrages in einer angemessenen Frist.
(Vergleichbarkeit mit anderen Vorgängen derselben Art)
"finanzieller Nachteil" hier geht es um den Schadensersatz aus
"widerrechtlicher Handlung oder Unterlassung vom Amtspersonen"
Ich würde ins "FORUM_WAFFENRECHT" eintreten, die haben Topanwälte und bekommen das rasch geregelt bei einem
sehr niedrigen Jahresbeitrag! Das kann man eigentlich nur jedem
Legal-Waffenbesitzer empfehlen.
Sodäle, ich hab eine Rückinfo bekommen von einem Rechtsanwalt.
Grundsätzlich kann man eine Klage Anstrengen, das setzt aber vorraus das eine Frist von mindestens 3 Monaten nach Antragstellung verstrichen ist, und zwischendrin eine schriftliche Sachstandsanfrage mit entsprechender Fristsetzung erfolgte. Was den Schadensersatz angeht und dessen Höhe konnte mir der Anwalt nicht sagen, da er dazu erst einige weitere Unterlagen sichten wollte. In meinem Fall würde er mir aber davon abraten, da die Abarbeitung genau in die dreimonatige Abarbeitungszeit fällt und nur knapp drüber war.
Als ich nun auch meine WBK bei der Waffenbehörde löste sprach ich das Thema Wartezeit bei dem Sachbearbeiter auch nochmal an.
Das Thema ist bekannt und man arbeitet an einer baldigen Lösung dieses Problems. Die Wartezeiten sind gerade rückläufig, nur dauere dieser Prozess noch ein wenig.
Es wurde in Hessen die Entscheidung getroffen die Überprüfung zu zentralisieren, was zu einer Überlastung der Abteilung in Wiesbaden führte.
Und da man in der Politik ungern falsche Entscheidungen zugibt, bzw. revidiert, wird auch nicht auf die dezentrale Zuverlässigkeitsprüfung, die in den jeweiligen Polizeiämtern stattfand, zurück geschaltet.
An alle die noch auf ihren hessischen Jagdschein warten: " Ich drück die Daumen das es bald besser wird!"
Horrido und Weidmannsheil
Shamrock