Überprüfung durch LKA für Jagdschein z.Z. 8-10 Wochen???

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Ich würde mir das nicht gefallenlassen, zumal die Auskunft des LKA zur Überprüfung der Zuverlässigkeit nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Es ist eine reine Kann-Bestimmung in der Verwaltungsvorschrift.
 
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anonym

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Ich würde mir das nicht gefallenlassen, zumal die Auskunft des LKA zur Überprüfung der Zuverlässigkeit nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Es ist eine reine Kann-Bestimmung in der Verwaltungsvorschrift.

Und wie genau willst Du Dich dagegen wehren?

:what:

Rolf2
 
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Siehe hier ->Untätigkeitsklage.

Aber zuvor mit dem Behördenleiter reden. Der MUSS nämlich NICHT beim LKA nachfragen lassen. Das WaffG schreibt (neben Bundeszentralregister und Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister) lediglich die Anfrage bei der örtlichen Polizeidienststelle vor, damit ist dem Gesetz Genüge getan. Die LKA-Abfrage ist eine Kann-Geschichte in der Durchführungsverordnung (also unterhalb des Gesetzes) und eigentlich gedacht für schwierige Fälle, wenn der Verdacht besteht, dass einer als Mafiakiller sein Geld verdient oder politisch zweifelhaft ist. Für die Nullachtfuffzehn-Prüfung eines braven und unauffälligen Jagdschein-Neulings ist dieser Weg übertrieben.
 
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Ich würde mir das nicht gefallenlassen, zumal die Auskunft des LKA zur Überprüfung der Zuverlässigkeit nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Es ist eine reine Kann-Bestimmung in der Verwaltungsvorschrift.

Diese Überprüfung IST leider vorgeschrieben. Früher wurde das einfach über die Polizei des Kreises geamacht, doch in Hessen hat man wohl versucht das zu zentralisieren.
Und das ohne die nötigen Vorraussetzungen was die Abarbeitung angeht...

Inzwischen muß jeder WBK- und Jagdscheininhaber bzw. Anwärter jährlich auf die Zuverlässigkeit geprüft werden.

Machen kann man im endeffekt gegen die Warteizeit nichts, ausser sich ärgern...
Es gibt nur ein Mittel um den Leuten ein bisschen Stress zu machen und das geht mit einer Sachstandsanfrage.
Ist aber nur insofern Stress, das sie den Vordruck "Wir haben zu viele Anfragen und können nicht schneller" rausholen und dir zusenden.

Ein wirklich unzumutbarer Zustand, aber als Bürger und Steuerzahler hat man einfach keinerlei wirkliche Handhabe gegen solche Misstände obwohl man ja, grob gesehen, eigentlich das Gehalt der Leute bezahlt, die einen so lange warten lassen...
 
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Die LKA-Abfrage ist eine Kann-Geschichte in der Durchführungsverordnung (also unterhalb des Gesetzes) und eigentlich gedacht für schwierige Fälle, wenn der Verdacht besteht, dass einer als Mafiakiller sein Geld verdient oder politisch zweifelhaft ist. Für die Nullachtfuffzehn-Prüfung eines braven und unauffälligen Jagdschein-Neulings ist dieser Weg übertrieben.

In Hessen leider ein MUß, da man wie ich oben erwähnte das ganze Zentralisiert hat.
Wäre ja alles nicht so schlimm, wenn das nicht so lange dauern würde...
Und alles nur um 2 Kreuze auf einem A4 Blatt zu machen...
 
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Also ein Behörden-Overkill, der politisch (innenministerium) gelöst werden muss. Bin ich froh, dass ich in Bayern lebe.
 
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Stimmt, aber an wen soll man sich denn deiner Meinung nach sonst wenden ?
Das sind doch die einzigen Ansprechpartner die man hat ob jetzt bei der UJB oder dem LKA.

Man wird ja auch nicht unfreundlich behandelt. Allerdings nütz einem alle Freundlichkeit auch nichts, wenn man 4 Monate auf seinen Schein warten muß...
 
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Also ein Behörden-Overkill, der politisch (innenministerium) gelöst werden muss. Bin ich froh, dass ich in Bayern lebe.

In Bayern gehts schnell mit dem Jagdschein, in eigentlich allen Bundesländern, ausser in Hessen.
Die Leute die mit mir Prüfung hatten und nicht aus Hessen waren haben alle ihren Schein schon.
Die längste Wartezeit war 4 Wochen und die Kürzeste 2 Tage.

Ich hätte ja nichts gegen 4 WOchen, das ist halbwegs realistisch, aber 12-14 !?...:evil:
 
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Das muss auf die politische Ebene gehoben werden. Nimm mal Kontakt auf mit dem Justiziar des hessischen Landesverbands. Oder schildere das Problem - Mail genügt - dem Vorsitzenden. Die haben zwar derzeit alle Hände voll zu tun, aber vielleicht ist das Problem dort in seiner Tragweite noch nicht bekannt. Alternativ Hartmut Fischer. Einfach anmailen, der reagiert dann schon.

Und jetzt bitte kein Verbands-Bashing. Das wäre unangebracht.
 
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Das muss auf die politische Ebene gehoben werden. Nimm mal Kontakt auf mit dem Justiziar des hessischen Landesverbands. Oder schildere das Problem - Mail genügt - dem Vorsitzenden. Die haben zwar derzeit alle Hände voll zu tun, aber vielleicht ist das Problem dort in seiner Tragweite noch nicht bekannt. Alternativ Hartmut Fischer. Einfach anmailen, der reagiert dann schon.

Und jetzt bitte kein Verbands-Bashing. Das wäre unangebracht.

Du sprichst vom Justiziar des Hessischen LJV ?

Die Tragweite ist, laut meinem letzten Telefonat mit der UJB, bekannt.
Allerdings ist man sich dort auch noch nicht im klaren wie dieses Problem zu beheben sei, da das Nadelöhr immernoch das LKA bzw. die schleppende Abwicklung der Anfragen ist.
 
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Die Ankündigung Hunderter Untätigkeitsklagen (selbstverständlich freundlich und diplomatisch vorgetragen) sollte jeden Behördenleiter dazu animieren, die Prioritäten seines Hauses neu zu positionieren oder seinem Amtskollegen vom LKA in den Allerwertesten zu treten.
 
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Die Ankündigung Hunderter Untätigkeitsklagen (selbstverständlich freundlich und diplomatisch vorgetragen) sollte jeden Behördenleiter dazu animieren, die Prioritäten seines Hauses neu zu positionieren oder seinem Amtskollegen vom LKA in den Allerwertesten zu treten.

Wie willst Du denn die "Untätigkeit" nachweisen?

Und gegen wen willst Du klagen?

Mir ist völlig unklar, wie Du das machen willst.

Rolf2
 
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Dann werde ich mich wohl mal an den Schreibtisch begeben müssen und was nettes verfassen.

Mal sehen ob sich diesbezüglich wenigstens etwas bewegen lässt oder ob das alles wieder im Sande verläuft.

Es ist nur immer wieder zu bedauern, das man selbst, wenn die Behörde eine Auskunft braucht, nicht schnell genug sein kann, und man, wenn man dann von der Behörde etwas benötigt, sich vertrösten lassen muß...:sad:
 
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Wie willst Du denn die "Untätigkeit" nachweisen?

Und gegen wen willst Du klagen?

Mir ist völlig unklar, wie Du das machen willst.

Rolf2

Ich glaube was Berlinger meint ist eine Sachstandsanfrage.
Eine Untätigkeitsklage kann man, soweit ich das gelesen habe, nur stellen wenn einem ein finanzieller Nachteil entstanden ist. z.B. verzögert gezahlte Sozialleistungen wie Elterngeld, Kindergeld oder ähnliches.

Im Falle des Verzugs vom LKA wird sowas glaube ich schwierig, da ja kein wirklicher Nachteil entsteht.
Das Amt spart einem sogar 190€ für den Jahresjagdschein :-D
Ich hatte auch schon die Idee einer Klage, aber ausser der Jagdversicherung wäre ja nichts umzulegen.
Die Kursgebühren und Prüfungsgebühren sind ja eigenes Vergnügen ;-)
 

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