Mal konkret, damit das hier kein Flächenbrand wird:
1. Mein Vater jagt in der Eifel, angrenzend an die Landesforsten.
2. Ich habe ein kleines Handtuch - Revier inmitten weiterer EJB
3. Meiner Familie gehört ein grösserer in Eigenregie bejagter land + forstw. Betrieb, angrenzend an die Landesforsten
4. Mit einem meiner Freunde jage in Hessen, angrenzend an die Landesforsten.
5. Mein Onkel jagt in einem Revier in Thüringen, angrenzend an die Landesforsten.
Diese Gegebenheiten kann ich ganz konkret und über mehrere Jahre beurteilen.
Zu 5. Mein Onkel wird das Revier nicht wieder pachten. Weitere Kommentare unterlasse ich, um den Kollegen nicht eine Vorlage zu einer Beleidigungsklage zu geben. Einziges Zitat: Frage: Müsst ihr eure Hunde eigentlich in mein Revier schicken oder macht ihr das freiwillig? Antwort: Haben Sie sonst keine Probleme?
Beurteilung: ungenügend
Zu 4. Es findet eine korrekte, aber unengagierte Zusammenarbeit statt. Verbesserungsvorschläge, Bitten um Rücksichtnahme, leise Beschwerden werden desinteressiert zur Kenntnis genommen, aber nicht berücksichtigt. Selbst dann nicht, wenn sie den staatl. Kollegen Vorteile brächten. Man will offenbar ein nicht zu enges, neutrales Verhältnis zu den Nachbarn. Entlang der Grenzen wird mit angeleinten oder kurz jagenden Hunden gearbeitet. Überjagen ist bisher kaum nennenswert vorgekommen und beschränkte sich auf Einzelfälle, die toleriert wurden. Die Jagden werden professionell durchgeführt und Überjagen durch die Anlage der Treiben weitestgehend ausgeschlossen.
Beurteilung: befriedigend bis ausreichend
Zu 3. Es ist keine Zusammenarbeit mit den Landesforsten möglich. Beschwerden führen zu Einschränkungen im Abschußplan, da der Forstamtsleiter gleichzeitig Vositzender der Hegegemeinschaft ist, kann er das. Ebenfalls führen Beschwerden zu Problemen innerhalb der Forstbetriebsgemeinschaft.
Fazit: Man ordnet sich unter oder hat Probleme.
Lösung: Vater hat die mehr als 1000 Ha auf dem Papier gepachtet und als erstes mal ein paar Stühle gerade gerückt.
Beurteilung: Mangelhaft
Zu 2. Die Zusammenarbeit der EJB untereinander ist unproblematisch bis auf die eine oder andere Ausnahme. Der HL macht einen sehr guten Job.
Innerhalb des Landkreises läuft die Zusammenarbeit mit der Klosterkammer und 4 Forstämtern vorbildlich, kameradschaftlich und harmonisch, bis auf 2 Ausnahmen, die die zuständigen Beamten zu verantworten haben. In diesen beiden Fällen ist auch keine Abhilfe möglich, die Fronten sind zu verhärtet.
Beurteilung: sehr gut
Zu 1. Die Zustände sind grauenvoll. Eine Zusammenarbeit ist völlig unmöglich. Anrufer werden abgewimmelt, Termine nicht eingehalten, es erfolgt keine Benachrichtigung über Jagdtermine oder Nachsuchen. Die Hunde werden unmittelbar an der Grenze mit Nackenwind geschnallt, sodaß sie zwangsläufig gegen den Wind in die Privatreviere jagen. Es wird grundsätzlich an den Grenzen mit weitjagenden Hunden gearbeitet.
Nachbarn berichten das Gleiche. Dagegen beschreiben andere, die an andere Reviere des gleichen Forstamtes grenzen, ihre Zusammenarbeit als völlig problemlos. Scheint also am Revierleiter zu liegen.
Beurteilung: ungenügend.