<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von jthuex:
OK, danke.
Das alles hat natürlich mit der Bestandsdichte in solchen Revieren zu tun ... aber nicht mit der Aufteilung ind Rotwildkern-, Randgebiete und rotwildfreie Zonen - oder?
Und: ist der jeweilige Pächter dem Waldbesitzer gegenüber nicht schadensersatzpflichtig? Wie wir gesehen haben, kann man (du) den Wert eines Schadens ja sehr genau beziffern ...
WmH
Joachim<HR></BLOCKQUOTE>
Hallo J.,
richtig, das hat gar nix damit zu tun ob Rotwildgebiet oder nicht. Als "Rotwildkerngebiet" bezeichne ich die Reviere/Forstämter/Gebiete, in denen Rotwild Standwild ist und in hhohen Dichten vorkommt.
Der 2. Punkt, den Du ansprichst, ist ganz entscheidend: I.d.R. ist im Jagdpachtvertrag festgelegt, dass der Wildschaden vom Pächter zu tragen ist. In der selbst bejagten Eigenjagd/im in Eigenregie bejagten Staatswald trägt die Schäden natürlich der Eigentümer.
In der Landwirtschaft ist völlig klar, dass der Pächter den derangierten Maisacker auch bezahlt. Im Wald hat es sich (aus Förstersicht: leider) noch nicht überall herumgesprochen, dass auch dort der Schaden ersatzpflichtig ist (ab und an gibts in den PAchtverträgen Wildschadenspauschalen, z.B. 5 €/ha und Jahr; wie ich versucht bhabe darzulegen, hat die Höhe dieses Satzes mit den tatsächlichen Mindererlösen/Mehrkosten aber rein gar nichts gemein.
Die Höhe der Schäden im Wald ist ungleich schwerer zu beurteilen als auf dem Feld. Man stelle sich nur die Verjüngungsflächen und/oder Dickungen eines Revieres vor, die praktisch täglich mehr oder weniger stark vom Wild frequentiert werden. Auf diese Flächen muss strenggenommen ein Gutachter alle halbe Jahr (Anmeldepflicht!) zusammen mit dem Geschädigten und dem Ersatzpflichtigen eine Aufnahme machen, wieviel verfressen ist und ob diese Schäden in welcher Höhe schadensfähig sind. Streitigkeiten über den Schadenszeitpunkt sind vorprogrammiert. Ein Heidenaufwand verbunden mit hohen Gutachterkosten, die häufig die Schadenshöhe bei weitem nicht erreichen. Leider kann ein Nichtforstmann häufig nicht beurteilen, welche Schäden überhaupt entstanden sind und ob diese schadensfähig (anrechenbar und damit ersatzpflichtig) sind (kleiner Seitenhieb: siehe Ausführungen von Lindy2). Nicht jeder Schaden ist automatisch schadensfähig. So sind z.B. 50 verbissene Fichten in einer Fi-Naturverjüngung von 20.000 Pflanzen pro ha nicht schadensfähig, während 50 gepflanzte und verbissene Fichten, die als Ergänzung in einer Buchenverjüngung eingebracht wurden, sehr wohl in voller Höhe ersatzpflichtig sein können. Es gibt in manchen Verfahren grobe Faustzahlen ("Rosenheimer Modell"), die auch der Pächter x und der Geschädigte Y anwenden könnten. Diese haben aber z.T. großen Schwächen und sind für eine saubere und faire Herleitung von Schäden im Wald abzulehnen.
Also: eine wirklich sichere Beurteilung bedarf eines Fachmanns, der ist teuer. Folge: Schäden werden häufig nicht angemeldet oder erst wenn sie sich "aufsummiert" haben. In einer über mehrere Jahre geschälten Dickung sind dann aber nur die Schälschäden des letzten halben Jahres ersatzpflichtig. Wie soll das ein Kleinprivatwaldbesitzer mit seinen 5 Hektarchen wissen? - Schwieriges Metier!
Gruß
P.