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anonym
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Kastljaga
Kastljaga
Das ist ein Widerspruch in sich , das Bedürfnis ergibt sich aus den Gründen für einen Antrag .Stelzbock schrieb:Mal der Versuch, bei aller Polemik und allen Emotionen sachlich zu sein:
Der Versuch ist Dir schon mal gelungen !
Schalldämpfer unterliegen dem Waffengesetz, also braucht man ein Bedürfnis zum Erwerb.
Vollkommen richtig .
Der Hauptgrund, der hier genannt wird, dürfte Gehörschutz sein.
Auch , daneben auch der Schutz der Hunde und der Schutz der Umstehenden vor Knalltraumen bei z.b. Wildunfällen , Lärm in der Nähe von Siedlungen usw.
Und jetzt kommt der Einwand:
Warum soll man ein waffenrechtliches Bedürfnis für einen Schalldämpfer anerkennen, wenn man den gleichen Effekt, also den Schutz des Gehörs, auch anderweitig und nicht mit Gegenständen, die dem Waffenrecht unterliegen, erreichen kann?
Zum Teil richtig aber siehe oben .
Das Tragen eines Hutes im Winter oder das Schwitzen unter dem Gehörschutz im Sommer ist sicher lästig, aber waffenrechtlich im Sinne einer Erwerbserlaubnis irrelevant.
Stimmt .
Aus der Rechtslage ergibt sich eben kein Regelbedarf und kein Bedürfnis für Schalldämpfer, sie werden, um wieder einmal die Verwaltungsvorschrift zu zitieren, im allgemeinen nicht zur Ausübung der Jagd und des Schießsports benötigt.
Stimmt zum Teil , in Norwegen z.B. wird der Gebrauch von Sd von den Behörden gewünscht um den volkswirtschaftlichen Schaden der durch Schwerhörigkeit entsteht , gering zu halten . Daran konnte auch ein Breivik nichts ändern. Mündungsbremsen sind bei Schiessportveranstaltungen jeglicher Art verboten aber zum privaten Gebrauch erlaubt .
Es gibt sicher einen Bedarf und auch Gründe dafür, dass Jäger Schalldämpfer verwenden sollen, aber es gibt kein waffenrechtliches Bedürfnis.
sieger72 schrieb:Also: Als ich letztes Jahr einen Schalldämpfer für eine meiner Büchsen beantragte, kam die lapidare Antwort des Sachbearbeiters: Die Bewilligung sei " nicht vorgesehen" auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid warte ich heute noch.
Nächsten Monat stelle ich den Antrag erneut, diesmal mit einer sachlichen Begründung.
Hauptargument wird die Gesundheitsvorsorge sowie der Tierschutz sein.
Mir geht auch gewaltig gegen den Strich das ich als Jäger in Deutschland schlechter gestellt bin wie berufliche Waffenträger und andere europäische Jäger.
Wenn nach drei Monaten kein Bescheid eingegangen ist erfolgt eine Beschwerde.
Wenn der Bescheid negativ ausfällt, wandert er direkt zum Anwalt.
Mal schauen wie es ausgeht.
Wenn jemand hier schon Erfahrung mit dem Prozedere hat , würd ich mich über Beratung und Hilfe bei der Antragsformulierung riesig freuen
Wh der Sieger