Schalldämpfer-Bewilligung für Jagdzwecke in Deutschland

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Zu Kastljaga : Es gibt grob gesagt 2 Arten von Sd , die zum Aufschrauben auf ein Mündungsgewinde die nur nach vorne überragen , vorzugsweise für KK .Länge ca.20cm Gewicht 130-200g Durchmesser ca.30mm. Die zweite Art ist für GK ab ca..222rem und ist teleskopisch , d.h. auf ein Mündungsgewinde geschraubter Sd überragt die Mündung Richtung System zwischen 80-150mm und über die Mündung ca. 100-200mm. Durchmesser von 30-55mm Gewicht von350-700g .
Grundsätzlich gilt je mehr Volumen desto mehr Gasknallreduktion , teilweise bis zu 36db, also immer noch lauter als der zul.Grenzwert bei Dauerlärm (82db) . Wenn ich es schaffe werde ich morgen mal Bilder einstellen .
 

tar

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"Wir haben doch erlebt, welche grotesken und schädlichen Auswüchse das Kippen des Verbots für Anscheinswaffen bewirkt hat und deshalb sollte man sowieso vorsichtig sein."

Das ist echt zum piepen, gute Lachnummer! :lol:
Ganz im Gegenteil hat sich das seit 10 Jahren bewährt und im Bundestag wurde kürzlich nochmal dargelegt warum.
 
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higraver schrieb:
Die Gesetzeslage muss dafür gar nicht geändert werden ,sondern nur die Einstellung der Sachbearbeiter durch Aufklärung .

Das ist meines Wissens so im Moment nicht richtig.
Die Sachbearbeiter haben aufgrund der Verwaltungsvorschrift einen nur minimalen persönlichen Ermessensspielraum. Diese Verwaltungsvorschrift ist im Grunde der Knackpunkt, an dem man mit einer Klage ansetzen könnte/müsste/würde (oder schon hat)

@FuchsjaegerJoe: Wieso neue Jagdwaffen entwickeln? Bei allen einläufigen Büchsen reicht: event. vorhandenes Korn runter, Mündungsgewinde schneiden, Dämpfer drauf. :cheers:

@Kastljaga: Schau dich mal im technischen Nachbarthread um, da dürften viele deiner Fragen beantwortet werden. :)
 
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Guten Morgen!
Ich bin grundsätzlich für eine Freigabe von Schalldämpfern.

Da hätte ich gleich noch eine Frage (wurde vielleicht schon geschrieben, aber ich wollte jetzt nicht 24 Seiten durchsuchen):

Benötigt man bei der Verwendung eines Schalldämpfers im Großkaliber-Bereich (z.B. 30-06) ohne Subsonicmunition trotzdem einen Gehörschutz?

Viele Grüße,

Markus
 
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Baffi2003 schrieb:
higraver schrieb:
Die Gesetzeslage muss dafür gar nicht geändert werden ,sondern nur die Einstellung der Sachbearbeiter durch Aufklärung .

Das ist meines Wissens so im Moment nicht richtig.
Die Sachbearbeiter haben aufgrund der Verwaltungsvorschrift einen nur minimalen persönlichen Ermessensspielraum. Diese Verwaltungsvorschrift ist im Grunde der Knackpunkt, an dem man mit einer Klage ansetzen könnte/müsste/würde (oder schon hat)

@FuchsjaegerJoe: Wieso neue Jagdwaffen entwickeln? Bei allen einläufigen Büchsen reicht: event. vorhandenes Korn runter, Mündungsgewinde schneiden, Dämpfer drauf. :cheers:
Hi Baffi,
mal ein Bild aus dem Netz!
9441450ukz.jpg

So stell ich mir das vor!
 
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Baffi2003 schrieb:
Die Sachbearbeiter haben aufgrund der Verwaltungsvorschrift einen nur minimalen persönlichen Ermessensspielraum. Diese Verwaltungsvorschrift ist im Grunde der Knackpunkt, an dem man mit einer Klage ansetzen könnte/müsste/würde (oder schon hat)


ein persönliches Ermessen gibt es nicht.....

Natürlich wäre die Änderung von Gesetzen erforderlich. Zumindest in BY.
 
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Markus.Thaddaeus schrieb:
Benötigt man bei der Verwendung eines Schalldämpfers im Großkaliber-Bereich (z.B. 30-06) ohne Subsonicmunition trotzdem einen Gehörschutz?

Nein, auch mit dem Überschallknall normaler Jagdmunition kommst Du bei einem modernen Dämpfer unter 130 dB und damit in einen schmerz- und schädigungsfreien Bereich. In einem geschlossenen Schießstand oder bei vielen Übungsschüssen wäre ein Gehörschutz trotzdem zu empfehlen.
 
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Stoeberjaeger schrieb:
foxl_01 schrieb:
ein persönliches Ermessen gibt es nicht.....

Das sehe ich anders und kenne belegende Beispiele, sogar aus Bayern (unterschiedliche Handhabung zum Abschuss von Gatterwild).

Die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens unterliegt der gerichtlichen Nachprüfbarkeit. Aber das führt zu weit OT.

Stoeberjaeger, natürlich hast du Recht und weißt alles, schon klar. :lol:
 
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foxl_01 schrieb:
Stoeberjaeger, natürlich hast du Recht und weißt alles, schon klar. :lol:

Es geht nicht um mein Ego, sondern um das, was real passiert. Und das ist schließlich nachprüfbar.

Du kannst gern darüber lachen, wenn Dir das für DEIN Ego gut tut, statt etwas zu lernen. ;)
 
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Für den Schützen fallen alle Knalle zusammen.
Wie laut der Mündungsknall ist, kann jeder selbst hören, solange er überhaupt noch was hört.

Die Frage ist wie laut ist der Geschossknall allein, wenn aus einem mündungsgedämpften Gewehr ein 1000 m/s schnelles Geschoss im Abstand von 1 Meter am Ohr eines Menschen oder an einer Schall-Messung vorbei fliegt, was etwa dem Abstand Mündung/Schützen entspricht.

Über die tatsächliche vergleichende Lautstärke im Wiki nix gefunden,
nur wie der Knall entsteht.
 
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anonym

Guest
Was die gerichtliche Nachprüfbarkeit eines positiven oder negativen Bescheides angeht , wird es schwierig weil das BKA sich seit 2005 weigert eine wesentliche Dämpfung des Gasknalles zu definierenn . Obwohl per Gesetz dazu verplichtet , siehe auch Einstufung von Anscheinswaffen oder Definition von Waffen .
Das es bislang keine Messungen in Wiki gefunden wurde liegt an den o.a.Gründen .
Alle mir bekannten Hersteller im skandinawischen Raum haben sich auf ein eiheitliches Messverfahren geeinigt : Messungen werden in einem Meter Abstand nach vorne und zur Seite zur Laufmündung vorgenommen . D.h. der Messpunkt befindet sich in einem gleichschenkeligen Dreieck .
 
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Also ich kenne den Geschossknall nur aus der Anzeigedeckung beim Bund und da ist es ein helles pitsch etwas lauter als nen knallteufel. Selbiges wurde mir von Kameraden berichtet die im Einsatz beschossen wurden.
Lucas

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