Schalldämpfer-Bewilligung für Jagdzwecke in Deutschland

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@higraver

Auf die Schnelle kann ich nur sagen , dass im WaffG. von einer wesentlichen Minderung des Schussknalls die Rede ist , aber nicht von einem definierten Wert, der aber unabdingbar ist um eine Strafbarkeit zu definieren

Ersteres ist richtig, das Zweite ist aber ein sog. unbestimmter Rechtsbegriff, der zwar unschön ist, aber dennoch Wirkung hat.
 
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Eine gewisse "Interessantheit" esteht darin,
dass das (Treib-) Gas einmal mit hohem Druck auf die mündungsnahe Luft aufprallt und andererseits unter Lichtblitz und Knall nachverbrennt.
Statt Gasknall würde ich daher "Mündungsknall" vorziehen, der für den Schützen, wie auch für mündungsnahe Dritte als ein Knall wahrgenommen wird.
Je höher der Mündungsgasdruck, z.B. ungeeignetes Pulver oder zu kurzer Lauf, um so heftiger die Reaktion durch Knall, Rückstoß und M-Feuer

Wenn ich mich recht erinnere, arbeiten die Weinbergsknallgeräte
mittels Gasknall.
 
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higraver schrieb:
An Stoeberjaeger :
Soolte ich etwas falsch ober missverständlich ausgedrückt haben , bitte ich um sofortige Meldung . Durch meine lange Zeit im Ausland schleichen sich mitunter Begriffe ein , die direkt übersetzt werden , aber in Deutsch anders benutzt werden .

Nein, alles gut und richtig - nur etwas ungewöhnlich! ;) :thumbup:
 
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modernhunter schrieb:
Na ja, mittlerweile diskutiert man das Thema schallreduzierter Waffen sogar auf dem bayerischen Landesjägertag, wo es einen entsprechenden Vortrag geben wird. Bin gespannt - andererseits sind die Aussagen vorhersehbar. Erstens ist der Großteil des Vorstands des BLJV gegen Schalldämpfer im Jagdbetrieb, und zweitens ist der Redner der Geschäftsführer eines Waffenherstellers, der sich im Bezug auf Schalldämpferwaffen - recht eindeutig positioniert hat. Und nicht eben "pro", zumindest soweit ich weiß, auch wenn sie eine eigentlich für den schalldämpfereinsatz entwickelte Patrone als Drückjagkaliber etablierten ....
....

Muss mich revidieren - geht wohl eher doch Richtung "Pro"
 
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@ modernhunter

ich hab vor ein oder zwei Jahren mal telefonisch bei der UJB nachgefragt. Auskunft war eindeutig: Jagdrechtlich gibts in Bayern keinen SD. Auf die im Gesetz vorgesehene Ausnahme wurde ich nicht hingewiesen! :no:

Wart mer mal ab, was beim Landesjägertag so raus kommt. Ein schriftlicher Antrag kostet ja nix :) .
 
A

anonym

Guest
Re: Mündungsknall:
Ich schließe mich wertfrei der von Prof. Hirsch verwendeten allgemeinen Terminologie zum Knall an: aus http://www.kwhirsch.de/Publikation/HiVD ... hnik98.pdf
7 Anhang I: Definitionen bzw. Wortwahl bei Waffenknallen
Schießgeräusch
Schießgeräusch ist das Schallereignis, das beim Einzelschuß einer Waffe beobachtet wird. Es setzt sich zusammen aus dem Abschußgeräusch, dem Bahngeräusch und dem Einschlaggeräusch.
Abschußgeräusch
Das Abschußgeräusch stammt von den Schallereignissen, die von der Feuerstellung aus vom Abschuß erzeugt werden. Es setzt sich zusammen aus dem Zündknall und dem Mündungsknall.
Zündknall
Der Zündknall ist das Schallereignis beim Abfeuern einer Waffe, das durch Zünden der Treibladung erzeugt wird. (Dazu gehört insbesondere bei rückstoßfreien Waffen, z.B. Panzerfäuste und Raketen, das Geräusch der nach hinten ausgeworfenen Materialien.)
Mündungsknall
Der Mündungsknall ist das Schallereignis beim Abfeuern einer Waffe, das durch die Expansion der nach vorn aus dem Lauf austretenden Gase erzeugt wird.
Bahngeräusch
Das Bahngeräusch stammt von den Schallereignissen, die auf der Flugbahn des Geschosse vom Geschoß erzeugt werden. Es setzt sich zusammen aus dem Geschoßknall oder dem Fluggeräusch.
Geschoßknall
Der Geschoßknall ist das Schallereignis, das von überschallschnellen Geschossen erzeugt wird.
Fluggeräusch
Das Fluggeräusch ist das Schallereignis, das von unterschallschnellen Geschossen erzeugt wird.
Einschlaggeräusch
Das Einschlaggeräusch stammt von den Schallereignissen, die vom Zielgebiet aus beim Auftreffen des Geschosses erzeugt werden. Es setzt sich zusammen aus der Einschlagknall und dem Kugelschlag.
Einschlagknall
Der Einschlagknall ist das Schallereignis, das von der Explosion des Geschosses erzeugt wird.
Kugelschlag
Der Kugelschlag ist das Schallereignis, das vom Einschlag inerter Geschosse erzeugt wird.
 
A

anonym

Guest
Jemand der hiesigen Protagonisten findet "nirgends" Hinweise auf die vergleichende Schussbelastung von "Mündungsknall vs. Geschossknall". Diese sind jedoch im web zu finden.
Bei Standard-Büchsenpatronen kann als Faustregel folgendes angenommen werden:
Mündungsknall ~140 dB(A), Geschossknall ~120 dB(A), gemessen ca. 1 m von Mündung bzw. Flugbahn...
 
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Bei Standard-Büchsenpatronen kann als Faustregel folgendes angenommen werden:
Mündungsknall ~140 dB(A), Geschossknall ~120 dB(A), gemessen ca. 1 m von Mündung bzw. Flugbahn...
Was ist eine Standard Büchsenpatrone? Wie lang war der Lauf?
Laut Internet erreicht ein M1 Garand ca. 168dB.
 
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Ein Hauptproblem aller dB und sonstigen Angaben liegt darin, dass der Zahlenwert ohne Angabe des zugehörige Messverfahren NICHTS aussagt.

Dämpfer in Bayern: Es gibt Landkreise, die kategorisch ablehnen. Und Landkreise, die SD genehmigen/Voreintrag erteilen auch für bayerische Jäger, wenn die halt nur ausserhalb Bayerns jagen ....
 
A

anonym

Guest
Das Messverfahren das von den Herstellern angewandt wird , die mir bekannt sind ist , dass der Messkopf respektive Mikrofon 1m von der Mündung und 1m seitlich zur Schusslinie aufgestellt wird und sich in Höhe der Mündung befindet . Dieses Verfahren ist zu mindest bei Hausken , A-tec , br-refleks, S&L, Alm , Ase Ultra in Gebrauch . Alle Werte werden auf der Homepage der jeweiligen Hersteller dargestellt .
 
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modernhunter schrieb:
Dämpfer in Bayern: Es gibt Landkreise, die kategorisch ablehnen. Und Landkreise, die SD genehmigen/Voreintrag erteilen auch für bayerische Jäger, ....

So ist es mir auch bekannt und vielleicht liest es ja auch der foxl_01, der mich dafür als "Neunmalklugen" verlacht hat.
 
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@FuchsjaegerJoe: Ach sowas meinst du, komplette Schallabsorbergewehre. Freuen wir uns also auf die "Blaser R8 Duo Hamed Silenced"?

@foxl_01: Ich weiß nicht ob der Begriff "persönliches Ermessen" juristisch korrekt ist, da müsste ich daheim mal nachfragen, aber wie nennst du das wenn eine Einzelperson (der Sachbearbeiter) ein Bedürfnis entweder anerkennen oder verneinen kann? Natürlich hat er dabei bestimmte Richtwerte zum Entlanghangeln aber wie Stoeberjaeger schon sagt zeigt ja allein die regionale Verschiedenheit der Handhabung, wie viel "persönliches Ermessen" da dabei sein kann.
Und nein, zumindest in Baden-Württemberg muss kein Gesetz geändert werden da unser LJG den Schalldämpfer in den sachlichen Verboten nicht erwähnt. Das Einzige, was weg muss, ist diese rechtsbeugende Durchführungsverordnung.

@all: Der Mod hat Recht, es dreht sich langsam im Kreis hier (bzw. in Spiralen nach unten wenn man das Niveau betrachtet... edit: Gerade gehts wieder aufwärts :) ). Ich melde mich wieder wenn ich was Neues über meinen Antrag / Widerspruch / Klage weiß, also vermutlich Ende April. Ansonsten kann ich nur die Lektüre der Jagdpresse zu dem Thema empfehlen - auch wenn die WuH da bisher ein wenig hinterher hinkt.

PS: Die Firma Blaser ist schon weiter als ich gedacht hatte: Im aktuellen "Jäger in Baden-Württemberg" ist ein Bericht von der Ulmer Messe drin, wo Blaser scheinbar über Schalldämpfer referiert hat.

@sieger72: Falls du noch Infos brauchst, bitte PN an mich... vielleicht kann ich auch noch helfen.


Viele Grüße an alle hier im Thread!
Daniel
 
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modernhunter schrieb:
Ein Hauptproblem aller dB und sonstigen Angaben liegt darin, dass der Zahlenwert ohne Angabe des zugehörige Messverfahren NICHTS aussagt.

Nicht richtig.
Es braucht nur vorgeschrieben zu sein, die Schallleistung (in dB) zu mindern und nicht den Schalldruck. Dann liegt es beim Messenden, das Messverfahren darauf auszurichten und die Ergebnisse sind vergleichbar.
 
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Stoeberjaeger schrieb:
So ist es mir auch bekannt und vielleicht liest es ja auch der foxl_01, der mich dafür als "Neunmalklugen" verlacht hat.

eine Runde Mitleid.... Aber wenn du dich selbst schon so treffend beschreibst, will ich nicht widersprechen.

Musst halt auf Begriffe achten. :)
 
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Baffi2003 schrieb:
@foxl_01: Ich weiß nicht ob der Begriff "persönliches Ermessen" juristisch korrekt ist, da müsste ich daheim mal nachfragen, aber wie nennst du das wenn eine Einzelperson (der Sachbearbeiter) ein Bedürfnis entweder anerkennen oder verneinen kann? Natürlich hat er dabei bestimmte Richtwerte zum Entlanghangeln aber wie Stoeberjaeger schon sagt zeigt ja allein die regionale Verschiedenheit der Handhabung, wie viel "persönliches Ermessen" da dabei sein kann.Daniel


es gibt kein "persönliches" sondern nur ein "pflichtgemäßes" Ermessen. Und das ist gerichtlich nachprüfbar. Ob einem Sachbearbeiter ein SD gefällt oder nicht darf keine Rolle spielen, wenn doch, dann muss man eben klagen. Wegen Ermessensmissbrauch oder anderen Fehlern bei der Ermessensausübung. Gerade Stöberjäger ist doch einer, der andere Leute bei Gebrauch falscher Begriffe gern ins lächerliche zieht. Von daher - ruhig Blut.
 
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