Parken im Nachbarrevier?

Registriert
20 Feb 2003
Beiträge
8.623
Nachtjäger 65 schrieb:
Tiroler Bracke

aus Sicht des Threadstarters ist das der schnellste Weg, um endlich durch das Revier des ungeliebten Nachbarn fahren zu können, und der führt über einen Jägernotweg, kannst du negieren oder nicht.

Und du liegst schon wieder falsch mit deiner nächsten Aussage, der mit der Kreispolizeibehörde. In vielen Kreisen hier in NRW ist das Forstamt zuständig für unberechtigtes Befahren und keine Polizei. Mach nicht den Fehler von DWM und schließ von BW auf den Rest der Welt.

Ich gehe nur nicht von Wald aus wo kein Wald steht. Und die von mir erwähnte Ortspolizeibehörde ist das Ordnungsamt. Und auch in BW werden im Wald die Aufgaben der Ortpolizeibehörde von den zuständigen Forstämtern wahrgenommen.
 
Registriert
28 Feb 2001
Beiträge
14.085
gipflzipfla schrieb:
und nun kommen wir zum Kern der Sache!

Einen Jägernotweg bekommt man allenfalls dann, wenn andere Möglicheiten um in sein Revier zu gelangen, unzumutbare Umstände sind.
Der "Kern der Sache" ist für mich die Frage, ob der TS an/auf einem Wirtschaftsweg im Nachbarrevier parken darf, um vor dort aus zu Fuß über einen "öffentlichen"( ist er das?) Fußweg 15m in sein Revier wandern zu dürfen.

Ich meine, dass er das ohne Weiters darf.

basti
 
A

anonym

Guest
basti schrieb:
[............die Frage, ob der TS an/auf einem Wirtschaftsweg im Nachbarrevier parken darf, um vor dort aus zu Fuß über einen "öffentlichen"( ist er das?) Fußweg 15m in sein Revier wandern zu dürfen.

Ich meine, dass er das ohne Weiters darf.

basti

Das ist seit Äonen geklärt und war unter der Voraussetzung eines zum Allgemeingebrauch zugelassenen Weges eigentlich nie strittig, wenigstens nicht in diesem Thread.
 
Registriert
24 Jul 2010
Beiträge
1.226
Grundsätzlich geht den Jagdpächter die Benutzung der Wege nichts an. Er hat eine Jagd gepachtet und keine Straße. In Sachen Straße oder Wege hat er weder zu verbieten noch zu erlauben. Selbst der Gundeigentümer hat nichts zu erlauben oder zu verbieten, sobald eine Straße öffentlich gewidmet ist. Und das ist sie zum Beispiel, wenn ein offizielles Verkehrsschild aufgestellt ist.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Berlinger schrieb:
Grundsätzlich geht den Jagdpächter die Benutzung der Wege nichts an. Er hat eine Jagd gepachtet und keine Straße.....

Und trotzdem muss er es nicht hinnehmen, wenn Hinz und Kunz einen eventuell nicht öffentlichen Weg (!!) durch sein Revier unter Bewaffnung beschreiten.

Das genau ist aber hier strittig (weil wir ja bezüglich des Wirtschaftsweges und der Brücke nichts genaues nicht wissen).


Aber es ist wie überall im Leben: "Beim Reden finden die Leut zusammen!"

Allerdings gehören dazu mindestens zwei Leute... und guter Wille.

Mir is wuascht, i foahr jetzan in´s Revier :31:
 
Registriert
28 Feb 2001
Beiträge
14.085
gipflzipfla schrieb:
Und trotzdem muss er es nicht hinnehmen, wenn Hinz und Kunz einen eventuell nicht öffentlichen Weg (!!) durch sein Revier unter Bewaffnung beschreiten.

Das genau ist aber hier strittig (weil wir ja bezüglich des Wirtschaftsweges und der Brücke nichts genaues nicht wissen).
Eine "nichtöffentliche" Brücke samt Zuwegung muss erkennbar gesperrt sein ("Betreten verboten!").

Beim Wirtschaftsweg dürften bezüglich der "Öffentlichkeit" wohl keine Zweifel bestehen.

Ich vermute mal, dass im vorliegenden Fall der Grummelnachbar aufgrund fehlender Rechtskenntnis einfach davon ausgeht, dass "fremde Jäger" in seinem Reich grundsätzlich nix zu suchen haben.

basti
 
Registriert
20 Feb 2003
Beiträge
8.623
gipflzipfla schrieb:
Und trotzdem muss er es nicht hinnehmen, wenn Hinz und Kunz einen eventuell nicht öffentlichen Weg (!!) durch sein Revier unter Bewaffnung beschreiten.
...
Doch. Solange er dem allgemeinen Gebrauch dient. Und das tun regelmäßig alle Wege.
Vgl ForstG und LandschaftsG NRW.

Strittig ist allenfalls die Rechtsgrundlage zum Befahren dieses Weges.
Wobei ich die bußgeldbewehrte Vorschrift, die ein Befahren von n. ö. Wirtschafts- und Privatwegen im Feld verbietet, für NRW nicht finden kann. Im Landschaftsgesetz NRW steht nichts dazu ganz im Gegensatz zum LNatschG BW. Und das StrWG NRW beschäftigt sich nur mit dem öffentlichen Verkehrsraum.
Gemeindesatzungen bzw. Feststellungen für Wirtschaftswege (haben Gemeindesatzungscharakter)?
 
Registriert
28 Feb 2001
Beiträge
14.085
Tiroler Bracke schrieb:
gipflzipfla schrieb:
Und trotzdem muss er es nicht hinnehmen, wenn Hinz und Kunz einen eventuell nicht öffentlichen Weg (!!) durch sein Revier unter Bewaffnung beschreiten.
...
Doch. Solange er dem allgemeinen Gebrauch dient. Und das tun regelmäßig alle Wege.
Du solltest vielleicht nochmal die Begriffe "öffentlicher Weg", "Privatweg", "tatsächlich öffentlich", "nicht öffentlich" und "für den allgemeinen Gebrauch bestimmt" fachgerecht fürs Publikum erklären.

Danke. :)

basti
 
Registriert
20 Feb 2003
Beiträge
8.623
Nein, nein, nein, nein.

Das haben wir hier schon so oft durchgekaut und Du kannst Dich sicher auch noch an die Zeiten erinnern, als die Mehrheit in diesem Forum der Meinung war, selbst öffentliche Wege verlieren durch Beschränkung ihre Eigenschaft zum allgemeinen Gebrauch. Was natürlich die Anfahrt zur Jagd über Autobahenen und Kraffahrstraßen verhindern würde. :17:
 
Registriert
28 Feb 2001
Beiträge
14.085
Tiroler Bracke schrieb:
Nein, nein, nein, nein.

Das haben wir hier schon so oft durchgekaut und Du kannst Dich sicher auch noch an die Zeiten erinnern, als die Mehrheit in diesem Forum der Meinung war, selbst öffentliche Wege verlieren durch Beschränkung ihre Eigenschaft zum allgemeinen Gebrauch. Was natürlich die Anfahrt zur Jagd über Autobahenen und Kraffahrstraßen verhindern würde. :17:
Ebend.
Das man älter wird, merkt man übrigens auch daran, dass man im Fernsehen die meisten Filme schon kennt.

Gilt natürlich auch für viele Threads hier im Forum. :)

Da es aber auch eine gewisse "Pflicht" gegenüber unserem hoffnungsvollen Nachwuchs gibt -die sollen schließlich mal unsere Rente verdienen! - hier eine kleine Handreichung aus den Tiefen des WWW:

http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=20080

basti
 
Registriert
20 Feb 2003
Beiträge
8.623
Ich habe mal ein paar der alten (schwer lesbaren Threats dank Beitragslöschung durch WuH von abgemeldeten Foristi und Nichtnachkorrektur der Zitierung auch durch WuH) nachgelesen. Es ist erstaunlich wie der Grundtenor sich geändert hat. Wo früher auf LuF-Wegen noch Wilderei geschrieen wurde, wird jetzt nur noch über das Fahrrecht auf privaten Wegen oder Wirtschaftswegen nach altpreußischem Recht gestritten
Offensichtlich hat sich das Fach Recht doch wessentlich verbessert und vielleicht sogar durch den Ursprungsimpuls früherer hiesiger Diskussionen.
Daß sich der allgemeine Gebrauch über die Regelungen in den LandschaftsG, ForstG, LNatSchG, LWaldG erschließt, hätte ich mich hier 2003 nicht getraut zu vertreten.
Daß man mit einer Jagdpacht natürlich auch alle Nutzungsrechte der Verpächter an Wegen auch außerhalb des Reviers mitpachtet, ist ein neuer Gedanke, der sich überhaupt erst aus diesem Spezialfall entwickeln konnte.
Und mea culpa habe ich einen gemeinsamen (Wirtschafts-)Weg zweier Forstämter im Revier meiner Frau jagdlich vollkommen falsch (nur theoretisch) beurteilt. Die dürfen den Weg auch ohne bisherige Duldung mit KFZ rechtmäßig benutzen.
 
Registriert
27 Jan 2006
Beiträge
12.309
Wie bewertet ihr den Fall:Der Revierpächter A muß,um in sein Revier zu gelangen ca. 400m durchs Revier des Pächters B, auf einem gut ausgebauten Grenzweg,der danach ins Revier des Pächters A führt.Anstatt sein Auto im eigenen Revier abzustellen,stellt der Pächter A sein Fahrzeug 50m vor der Wegführung ins eigene Revier,beim Nachbarn ab,ca.50m vor dessen Kanzel und läuft dann in sein Revier,wo seine Kanzel ca 100m von der Grenze weg im Wald steht. ....Die UJB hat entschieden,wie wohl ?!
 
Registriert
25 Dez 2008
Beiträge
2.260
Ich weiß nicht, wie die UJB entschieden hat, aber das Auto im fremden Revier abzustellen, ist in diesem Fall eine Aufforderung zum Streit mit dem Nachbarn. Will heißen, das macht man einfach nicht! :19:
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
waldgeist schrieb:
Wie bewertet ihr den Fall:Der Revierpächter A muß,um in sein Revier zu gelangen ca. 400m durchs Revier des Pächters B, auf einem gut ausgebauten Grenzweg,der danach ins Revier des Pächters A führt.Anstatt sein Auto im eigenen Revier abzustellen,stellt der Pächter A sein Fahrzeug 50m vor der Wegführung ins eigene Revier,beim Nachbarn ab,ca.50m vor dessen Kanzel und läuft dann in sein Revier,wo seine Kanzel ca 100m von der Grenze weg im Wald steht. ....Die UJB hat entschieden,wie wohl ?!

Da es sich in der Schilderung dieses Falles offensichtlich um eine Landstrasse entlang einer Grenze (Stadt? Land? Kreis? Staat?) handelt, darf der das natürlich... :30:


Junge, Junge.... da gehts aber ab.
Und immer wieder bemerkenswert: andere Länder, andere Sitten! :31:
 
Registriert
2 Jun 2012
Beiträge
54
na dann fährt Pächter B halt auch mal 50m weiter ins Revier von A und stellt seinen Wagen dort ab; das Leben ist ja soooo eintönig..... :23:
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
85
Zurzeit aktive Gäste
367
Besucher gesamt
452
Oben