Schalldämpfer in den EFP

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19 Feb 2007
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Moin,


Waffen die ich mit ins Ausland mitnehmen möchte müssen da rein aber wie sieht es mit den Blechdosen sprich Schallis aus?

Ich befürchte, dass die auch da rein müssen aber ich weis es nicht.

Also euer Schwarmwissen ist gefragt.

Danke im voraus
 
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26 Sep 2017
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Kommt wohl aufs Land an, in Schweden müssen Schallies neuerdings nicht mehr angemeldet werden, ob die trotzdem in den EFP müssen würde mich auch interessieren... !!
 
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18 Feb 2013
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Kommt aufs Zielland an. Hier interessiert es keinen in Norwegen. Ganz im Gegenteil haben wir ein Problem, wenn wir ins Ausland wollen weil unsere Behörden die Dinger nicht eintragen will/kann.
 
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26 Mai 2016
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Ich würde SDs auf jeden Fall in den EFP eintragen lassen. Die Frage ist nur, ob das alleine überhaupt reicht?

Es geht ja nicht nur um die Einreise im Zielland bzw. Durchreise durch Transitländer, sondern auch um die rechtmäßige Ausreise aus Deutschland, denn das fällt soweit ich weiß ebenfalls unter "Mitnahme" und ist grundsätzlich erlaubnispflichtig.

Der EFP berechtigt Jäger ja nach § 32 WaffG zur Mitnahme von bis zu drei Langwaffen der Kategorie C. Schalldämpfer sind aber keine Langwaffen in diesem Sinne und idR auch als Kategorie B eingetragen. Die Vorschriften für den EFP sind noch älter als die "SD-Freigabe" und noch nicht angepasst worden.

Ich vermute daher, dass unabhängig vom EFP von deutscher Seite eine Mitnahmeerlaubnis nach § 32 Abs. 1a WaffG erforderlich ist (Anlage 19 der WaffVordruckVwV - https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-KM5-20120530-SF-A019.pdf).

Mit dem Thema dürften viele Sachbearbeiter aber (noch) überforderter sein, als sonst schon...
 
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