Parken im Nachbarrevier?

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deepsea,

ich versuche es dir noch einmal in Ruhe zu erklären.

DWM leugnet hier immer die Existenz oder Berechtigung des sogenannten Jägernotwegs, der aber im Gegensatz zum Geblubber von DWM tatsächlich im Jagdgesetz NRW verankert ist. Um meinen Wohnort gibt es 2 Reviere, die nicht von öffentlichen Straßen erreichbar sind sondern nur über Wald- und Wirtschaftswege. Für die Erreichbarkeit dieser Reviere wurden bei beiden Revieren offizielle "Jägernotwege" definiert.

Aus diesem Grunde leugnet DWM immer die Existenz von Jägernotwegen, weil dann nämlich sein schönes Kartenhaus - "der Jäger darf ohne weiteres durch anderer Leute Revier fahren wie es ihm gefällt" - einfach zusammenbricht.

Hast du es jetzt verstanden, was ich sagen will? Wenn der so genannte Jägernotweg im Landesjagdgesetz verankert ist dann stimmt also auch meine Aussage mit Befahren und "nicht Befahren" durch anderer Leute Revier. Logisch, oder!!!

Und daraus folgert, du hast in dem Revier mit deinem Fahrzeug ohne Absprache mit dem R.Nachbarn nichts zu suchen.
Wh

Nachtjäger
 
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Moin!

Falsch!

Es kommt beim Befahren eines Weges darauf an, ob der von einer bestimmten Personengruppe zu einem bestimmten Zweck befahren werden darf, ob es dafür zeitliche Beschränkungen gibt und ob das ggf. Erstattungspflichten beinhaltet weil das ein nicht-öffentlicher Weg in Privateigentum ist, den zu Nutzen der Eigentümer zwar gestatten muss (eventuell unter Auflagen, auf Antrag oder per Weisung einer Behörde), aber dafür ein Entgeld verlangen kann.

Der Jägernotweg ist nur EINE mögliche Konstellation (einige wenige mögliche Ausprägungen miteinander kombiniert, um genau zu sein) aus Widmung, Eigentum, Gebrauchsrecht etc., nicht die EINZIGE und daher hat DWM1915 hier sehr viel mehr Recht als Du.

Was die Möglichkeit, den entsprechenden Sitz aus dem eigene Revier heraus zu erreichen, anbelangt: das geht je nach Topographie, Einständen, Windrichtungen etc. nicht immer und daher ist die Frage des TS nicht per se zu verwerfen. ;) Davon ab: erst reden, dann Briefe schreiben ist natürlich immer noch besser als Streit.

Viele Grüße,

Joe
 
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Mohawk schrieb:
Moin!


den zu Nutzen der Eigentümer zwar gestatten muss

Diese Aussage ist leider falsch und daran scheitert deine Argumentation. Es wird, gemeinsam mit UJB, dem betroffenen Pächtern, den anliegenden Grundeigentümern eine Lösung (z. B. ein offizieller Jägernotweg) gefunden oder eben nicht. Wird keine Lösung gefunden, bleibt der Klageweg. Da muss aber niemand vorab gestatten, auf welcher rechtlichen Grundlage sollte das auch geschehen?


[quote:1gob4z4r]Davon ab: erst reden, dann Briefe schreiben ist natürlich immer noch besser als Streit.
[/quote:1gob4z4r]


Mein Reden. Erst mal mit dem Nachbarn sprechen, und wenn der nicht will bleiben als Schritt 2 die UJB und als letzter Schritt die Klage. Aber so sicher, wie das hier einige vermitteln wollen ist dieser Weg eben nicht. Da wird schon geprüft, ob keine andere Möglichkeit besteht, auch mit größeren Umwegen, den entsprechenden Revierteil erreichen zu können.

Wh

Nachtjäger
 
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Nachtjäger 65 schrieb:
Mohawk schrieb:
Moin!


den zu Nutzen der Eigentümer zwar gestatten muss
Diese Aussage ist leider falsch und daran scheitert deine Argumentation. Es wird, gemeinsam mit UJB, dem betroffenen Pächtern, den anliegenden Grundeigentümern eine Lösung (z. B. ein offizieller Jägernotweg) gefunden oder eben nicht. Wird keine Lösung gefunden, bleibt der Klageweg. Da muss aber niemand vorab gestatten, auf welcher rechtlichen Grundlage sollte das auch geschehen?

Du bist schon wieder nur beim JNW, ich meinte das etwas umfassender. Entsprechende Fallkonstellationen gibt es auch hier schon zur Genüge.

Mein Reden. Erst mal mit dem Nachbarn sprechen, und wenn der nicht will bleiben als Schritt 2 die UJB und als letzter Schritt die Klage. Aber so sicher, wie das hier einige vermitteln wollen ist dieser Weg eben nicht. Da wird schon geprüft, ob keine andere Möglichkeit besteht, auch mit größeren Umwegen, den entsprechenden Revierteil erreichen zu können.

D'accord.

Viele Grüße,

Joe
 
A

anonym

Guest
§ 27 LJG NRW
Jägernotweg

Wer die Jagd ausübt, aber den Weg zum Jagdbezirk nicht auf einem zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg oder nur auf einem unzumutbaren Umweg nehmen kann, ist zum Betreten fremden Jagdbezirkes in Jagdausrüstung auch auf einem nicht zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg befugt, der nötigenfalls von der unteren Jagdbehörde festgelegt wird (Jägernotweg).

Der Allgemeingebrauch richtet sich hier AUCH nach dem jeweiligen Landeswaldgesetz. Die meisten LWaldG untersagen das Befahren der Waldwege und -straßen grds., erlauben es aber regelmäßig zum Zwecke der LuF (Jagd ist dem gleichgestellt nach ständiger Rspr.), das Benutzen der Wege durch Fußgänger ist nirgends eingeschränkt, der Zweck der Erholung reicht, auch Jagd dient zweifellos u.a. auch der Erholung, wenn auch scheinbar nicht bei denen, die sich lieber künstlich aufregen und ggf. selber liebend gerne Straftaten gegenüber Leuten begehen, die als Spaziergänger oder Autofahrer Waldwege bewaffnet zum Zwecke der Jagd benutzen.
Wir halten fest: Schon nach den Landeswaldgesetzen sind grds. sämtliche Wege und Straßen mit Ausn. von Rückegassen u.ä. für den Allgemeingebrauch durch Fußgänger, Radler und für Kfz. zum Zwecke LuF einschl. Jagd zugelassen (auch Autobahnen sind schließlich eingeschränkt, natürlich nicht durch LWaldG, -der Verf.-, z.B. für Radfahrer oder Fußgänger), eines Jägernotweges bedarf es im Falle des Vorhandenseins solcher Wege daher nicht, das Begehen bzw. Befahren dieser Wege zum Zwecke der Jagd ist selbstverständlich auch keine Sondernutzung, weil vom Gesetz erlaubt, zulässiger allgemeiner Gebrauch (Bewegung von einem Ort zu einem anderen) durch alle Personen, die mit Kfz zu land- und forstwirtschaftlichen und jagdlichen Zwecken unterwegs sind, erst recht als Fußgänger.

Ein Fall für einen Jägernotweg wäre also z.B. eine Rückegasse oder ein Grundstück, das man überqueren müßte, ggf. auch Stelle mit Niedrigwasser in einem Bachlauf, um unmittelbar oder sogar mittelbar in sein Revier zu kommen, da sind viele Fallkonstellationen denkbar, in denen kein Weg vorhanden ist und die Festlegung eines Jägernotweges erforderlich ist. Notweg ist allein schon vom Wortsinn her alles, was nichtmal die Kriterien eines gewöhnlichen Weges erfüllt.

Dummschwätzerei bringt hier nichts außer Nötigung im Ernstfall und damit die Begehung einer Straftat. Das gönne ich den Dummschwätzern aber, die allesamt gegen den Grundsatz der Weigerechtigkeit verstossen, indem sie fremde Personen auf dem Weg in eines der Nachbarreviere ansauen und oftmals Straftaten zum Nachteil dieser Personen begehen. Macht weiter so, dann werden euch noch viel mehr Rechte als nur der Abschuss wildernder Haustiere genommen. Oder laßt euch von den beleidigenden und rechtlich völlig ahnungslosen Nachtjagd-Amateuren hier weiter ein x für ein u vormachen, mir auch wurscht.
 
A

anonym

Guest
Nachtjäger 65 schrieb:
...DWM leugnet hier immer die Existenz oder Berechtigung des sogenannten Jägernotwegs ...

Aus diesem Grunde leugnet DWM immer die Existenz von Jägernotwegen, weil dann nämlich sein schönes Kartenhaus - "der Jäger darf ohne weiteres durch anderer Leute Revier fahren wie es ihm gefällt" - einfach zusammenbricht.

... Wenn der so genannte Jägernotweg im Landesjagdgesetz verankert ist dann stimmt also auch meine Aussage ... Logisch, oder!!!

... daraus folgert, du hast in dem Revier mit deinem Fahrzeug ohne Absprache mit dem R.Nachbarn nichts zu suchen.

Sorry, aber selten liest man zu Rechtsthemen soviel Gr*tze, wie du hier gleich mehrfach von dir gibt.

DWM1915 schrieb:
Die Jägernotwegregelungen greifen nicht, man braucht sie gar nicht, wenn man einen zum Allgemeingebrauch zugelassenen Weg hat. Das ist im Zweifel immer auch ein Waldweg.

So ist es und ich kann DWM nur beipflichten und tue dies schon deswegen, damit obiger Nonsense hier nicht unwidersprochen stehen bleibt. Der Jägernotweg ist sozusagen die Kehrseite und Erlaubnisrgleung zum OWI-Tatbestand = sich in fremdem Revier zur Jagd ausgerüstet abseits zum Allgemeingebrauch bestimmter Wege aufzuhalten. Das zum einen.

Zum anderen können und dürfen jegliche zum Allgemeingebrauch bestimmten Wege, und das sind nicht nur reguläre öffentliche Strassen, sondern grundsätzlich jeder Wald-, Wander-, Forstweg, von Jedermann passiert werden und damit auch von uns zur Jagd ausgerüstet durch fremdes Revier genutzt werden.

Noch eingängiger:

Wo der Wanderer und Spaziergänger nicht des Weges verwiesen werden darf, darf auch der Jagdnachbar nicht am Passieren des Weges gehindert werden.


Warum sollte er auch?

Mahlzeit!
 
A

anonym

Guest
Keiler67 schrieb:
DWM1915 schrieb:
Die Jägernotwegregelungen greifen nicht, man braucht sie gar nicht, wenn man einen zum Allgemeingebrauch zugelassenen Weg hat. Das ist im Zweifel immer auch ein Waldweg.

So ist es und ich kann DWM nur beipflichten und tue dies schon deswegen, damit obiger Nonsense hier nicht unwidersprochen stehen bleibt. Der Jägernotweg ist sozusagen die Kehrseite und Erlaubnisrgleung zum OWI-Tatbestand = sich in fremdem Revier zur Jagd ausgerüstet abseits zum Allgemeingebrauch bestimmter Wege aufzuhalten. Das zum einen.

Zum anderen können und dürfen jegliche zum Allgemeingebrauch bestimmten Wege, und das sind nicht nur reguläre öffentliche Strassen, sondern grundsätzlich jeder Wald-, Wander-, Forstweg, von Jedermann passiert werden und damit auch von uns zur Jagd ausgerüstet durch fremdes Revier genutzt werden.

Noch eingängiger:

Wo der Wanderer und Spaziergänger nicht des Weges verwiesen werden darf, darf auch der Jagdnachbar nicht am Passieren des Weges gehindert werden.


Warum sollte er auch?

Ich wollte mich eigentlich aus dem Thread raushalten. Er wird ohnehin in Gezänk ausarten.
Und obendrein ist so ein Thread ohnehin nur noch Wasser auf die Mühlen eines **** der als Herr über Leben und Tod auf ein paar Hektar meint sonstwas zu sein und den Anlass dafür geliefert hat.

Nimm aber einfach mal zur Kenntnis dass es eine Rechtslage gibt betreffs des BEFAHRENS von Waldwegen. Niedergeschrieben in den jeweiligen Landesgesetzen. (Oder auch nicht - wie in Bayern)
Nachdem Du Dich via Google über die Rechtlage in NRW - darum gehts in diesem Thread - schlau gemacht hast darfst Du dann gerne Deine Aussagen bezüglich des über einen Kamm scherens von Autofahrern und Spaziergängern überdenken.
Nur für den Fall dass jemand mal so einen Thread hernimmt um sich zu informieren. :wink:
 
A

anonym

Guest
Das LJG NRW stellt lediglich ganz allgemein auf eine "besondere Befugnis" hinsichtlich des Befahrens u.a. mit Kfz ab. Eine Erlaubnis ist explizit nicht erforderlich, jedenfalls hab ich auf die Schnelle im Gesetz nichts gefunden. Es steht für mich außer Zweifel, dass die Jagd neben LuF eine "besondere Befugnis" zum Benutzen der Waldwege und -straßen, auch mit Kfz., im Sinne des LWaldG NRW darstellt; wer da Zweifel hätte oder Besorgnis vor den nachtblinden Rambos, kann sich das notfalls von der zuständigen Behörde in einem Feststellungsbescheid bestätigen lassen, das ist aber keinesfalls erforderlich. Mithin ist die Benutzung aller Waldwege und -straßen zum Zwecke der Jagd immer noch zulässiger Allgemeingebrauch, das LWaldG NRW steht dem nicht entgegen, im übrigen verweise ich auf meine ganz generellen Aussagen weiter oben. Jetzt könnt ihr euch alle weiter ein x für ein u vormachen lassen oder solche Heinis auch mal anzeigen, die euch gegenüber den Jagdschützer rauskehren.
 
A

anonym

Guest
Da gibts nichts für mich anzusehen Keiler, die Ergüsse sind bei mir ausgeblendet.
 
A

anonym

Guest
gletscherpris schrieb:
Da gibts nichts für mich anzusehen Keiler, die Ergüsse sind bei mir ausgeblendet.

Schade, wenn man einzelfallweise seine eigene Inkompetenz im vorgehaltenen Spiegel nicht mehr sehen möchte, wenn auch verständlich. Dann muß man halt mit den Nachteilen solchen Verhaltens leben. Aber wenn mensch zwar noch aktiv aber geistig schon lange in Pension ist, schafft er auch das sicher spielend, da hab ich gar keine Zweifel.
 

KL

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Dreht das ganze doch mal um:
deepsea sitzt an der Reviergrenze und der böse Nachbar fährt zur besten Ansitzzeit die Reviergrenze ab, auf "seinem Weg".
Wie wäre seine Reaktion und was hätter er hier gepostet ?

Man fährt nicht durch andere Revierteile !
Soviel Respekt und Ruhe sollte auch dem Reviernachbarn gegönnt werden, genau so wie ich das ebenfalls erwarte.
 
A

anonym

Guest
KL schrieb:
1. ... Nachbar fährt zur besten Ansitzzeit die Reviergrenze ab, auf "seinem Weg".
Wie wäre seine Reaktion und was hätter er hier gepostet ?

2. Man fährt nicht durch andere Revierteile !
.

1. So lange er das macht, weil er das für nötig findet, um in das benachbarte Revierteil oder in eines der übernächsten Reviere zu kommen, er hat ja dann auch beste Ansitzzeit, ohne ständig schikanös hin und her zu fahren, darf der das, das habe ich jetzt wirklich oft genug repetiert. Nur bei mißbräuchlicher Rechtsausübung oder sonst rechtswidrigem Verhalten besteht immer erst ein Recht, Unterlassen zu verlangen.

2. Das steht wo? Ich fahre übrigens IMMER und vorsätzlich durch andere Revierteile, wenn ich zur Jagd durch Deutschland fahre.
 
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KL schrieb:
2. Man fährt nicht durch andere Revierteile !

Bei uns grüsst man sich da sogar wenn man sich begegnet. Aber ich merke immer stärker, was für einen Mordsdusel ich offenbar mit den Mitjägern habe.
 
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KL schrieb:
Man fährt nicht durch andere Revierteile !
Würd ich so nicht sagen wollen, kommt auf den Typus hinter der Grenze an. Man kann sich ärgern, oder man wird sich einig, hat dann auch die Möglichkeit einer eventuellen Wildfolgevereinbarung, falls mal ein Stück noch rübermacht und eines besseren nachbarschaftlichen Verhältnisses allgemein.
Wie gesagt, mit jedem kann man freilich nicht, aber oft bringen Worte mehr als Taten... :26:

Hatte selber so einen Fall:
Jagdnachbar fährt mitten durch meine Wiese zu seinen dahinterliegenden Hochsitzen. Er hätte auch per pedes durch den Wald auf seiner Seite kommen können, sich aber damit regelmäßig sämtliches Wild vergrämt, das in der Nähe gestanden hätte. Da der Wald neben der Wiese zu seinem Bezirk gehört, hatte ich die schlechteren Karten, wenn mal ein Stück weiter laufen würde. Geh'n ja zu gern in den Wald verstecken spielen, wenn beschossen...
Kleines Gespräch, nun Wildfolge vereinbart und ich kann viel unbeschwerter dort jagen, auch wenn er ab und zu durchkurvt. :29:
 

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