Parken im Nachbarrevier?

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anonym

Guest
Oichkatzl schrieb:
KL schrieb:
Man fährt nicht durch andere Revierteile !
Würd ich so nicht sagen wollen, kommt auf den Typus hinter der Grenze an. Man kann sich ärgern, oder man wird sich einig, hat dann auch die Möglichkeit einer eventuellen Wildfolgevereinbarung, falls mal ein Stück noch rübermacht und eines besseren nachbarschaftlichen Verhältnisses allgemein.
Wie gesagt, mit jedem kann man freilich nicht, aber oft bringen Worte mehr als Taten... :26:

Hatte selber so einen Fall:
Jagdnachbar fährt mitten durch meine Wiese zu seinen dahinterliegenden Hochsitzen. Er hätte auch per pedes durch den Wald auf seiner Seite kommen können, sich aber damit regelmäßig sämtliches Wild vergrämt, das in der Nähe gestanden hätte. Da der Wald neben der Wiese zu seinem Bezirk gehört, hatte ich die schlechteren Karten, wenn mal ein Stück weiter laufen würde. Geh'n ja zu gern in den Wald verstecken spielen, wenn beschossen...
Kleines Gespräch, nun Wildfolge vereinbart und ich kann viel unbeschwerter dort jagen, auch wenn er ab und zu durchkurvt. :29:

Wildfolge hat nicht das geringste mit Wegerecht zu tun, Du bist nicht nur nicht auf dem Jägernotweg, sondern ganz schwer auf dem Holzweg.
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
KL schrieb:
...

Man fährt nicht durch andere Revierteile !
Soviel Respekt und Ruhe sollte auch dem Reviernachbarn gegönnt werden, genau so wie ich das ebenfalls erwarte.

Rehwild ist selbst in unserem höher und abseits gelegenem Revier duldsam, was "technische Störungen" anbelangt...
So fuhren mir einmal innerhalb ein paar Minuten zwei Mal Forstarbeiter unter der Kanzel durch.

Nichts desto trotz ist kurz danach der heimliche Bock ausgetreten.

Dass ich daraufhin per Handy Meldung vollzogen habe, das hat er mir allerdings mit raschem einwechseln in die Dickung quittiert.

Der geschilderte Anlassfall ist zudem anderes gelagert :26:
 
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Es ist eine grobe Ungehörigkeit, beim Nachbarn durchs Revier zu fahren ohne sich mal zu melden.
In solchen Fällen gibts von mir eine Kennzeichenanzeige beim zuständigen Ordnungsamt wegen befahrens gesperrter Wege( Zeichen 260). Kann jeder Spaziergänger machen.
Ohne Genehmigung des Eigentümers hat da niemand etwas verloren.

und unser Eigentümer (Gemeinde) verteilt keine Befahrerlaubnisse ohne den JAB danach zu befragen.

Wie geht man all dem aus dem Weg? Höflich fragen.
 
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anonym

Guest
cast schrieb:
Es ist eine grobe Ungehörigkeit, beim Nachbarn durchs Revier zu fahren ohne sich mal zu melden.
In solchen Fällen gibts von mir eine Kennzeichenanzeige beim zuständigen Ordnungsamt wegen befahrens gesperrter Wege( Zeichen 260). Kann jeder Spaziergänger machen.
Ohne Genehmigung des Eigentümers hat da niemand etwas verloren.

und unser Eigentümer (Gemeinde) verteilt keine Befahrerlaubnisse ohne den JAB danach zu befragen.

Wie geht man all dem aus dem Weg? Höflich fragen.

Du bläst im Recht REGELMÄSSIG die Backen auf, ohne die geringste Ahnung zu haben, das ist schon erschreckend. Präsentier mal den konkreten Sachverhalt in eurem Beritt, Privatweg, wer ist Eigentümer, wer hat das Schild aufgestellt, wer macht warum bei Privateigentum die OWi-Verfahren etc. etc.

Treffen meinetwegen mal, aber zu melden hat sich niemand, wo sind wir denn überhaupt. Das ist ja der Gipfel, eine solche Attitüde, sich auch noch bei euch melden zu müssen, wenn man ein Revier pachtet. Würde ich wenn überhaupt freiwillig machen, nachdem ich mich über euch erkundigt hätte und wenn dann nichts dagegen spricht, z.B. Jagdneid oder Borniertheit, aber mich nicht von Hugo Hanswurst dazu zwingen lassen.

Grds. gilt: Auch mit Zeichen 260 haben alle denkbaren Nachbarpächter auch der überüberübernächsten Reviere und dort Jagenden bei Bedarf die Möglichkeit, eine AG bei der zuständigen Behörde zu beantragen oder um eine Durchfahrtserlaubnis für Privatwege bei einem Eigentümer zu ersuchen, ggf. ist der Anspruch auch einklagbar bzw. erzwingbar. Niemand braucht also Dich oder Deinen Herrn zu fragen oder sonst bei Dir den Kotau zu machen, wenigstens nicht bei öffentlichen Wegen. Die Behörde ist in der Lage, die Notwendigkeit einer AG ganz alleine ohne Deine Mitwirkung nur anhand des Pachtvertrages dieser Leute und deren Angaben in Bezug auf ihre Jagdgäste festzustellen. Da gibts in praxi null Probleme, selbst wenn Du den Griffel denunziatorisch spitzt und Anzeigen schreibst, das geht davon abgesehen ja auch irgendwann mal nach hinten los. Mir mir bräuchtest Du Ohne-Kenntnis-des-Sachverhalts-Anzeiger hinterher nicht mehr zu reden.
 
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Die Gemeinde erteilt die Erlaubnis bei uns nur auf Rückfrage.

Kommunalwald, Schilder von der Gemeinde. Wald ist Eigentum der Gemeinde. Das Ordnungsamt entscheidet.

und in unserer Gegend ist es immer noch so, daß man nicht ungefragt beim Nachbarn durchs Revier fährt, sollte es dazu einen zwingenden Grund geben fragt man eben.
Alles andere ist grob unhöflich und "dient" sehr der nachbarlichen Beziehung.

Sollte er keine schriftliche Erlaubnis haben freut sich das Ordnungsamt über Anzeigen.
Die werden verfolgt und durchgesetzt.
Bei uns wird sogar überlegt die Schilder mit "Privatweg", weiß mit gelbem Rand, aufzustellen.
Dazu muss die Ortssatzung geändert werden, dauert noch etwas.
 
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Guest
cast schrieb:
Die Gemeinde erteilt die Erlaubnis bei uns nur auf Rückfrage.

Kommunalwald, Schilder von der Gemeinde. Wald ist Eigentum der Gemeinde. Das Ordnungsamt entscheidet.

und in unserer Gegend ist es immer noch so, daß man nicht ungefragt beim Nachbarn durchs Revier fährt, sollte es dazu einen zwingenden Grund geben fragt man eben.
Alles andere ist grob unhöflich und "dient" sehr der nachbarlichen Beziehung.

Sollte er keine schriftliche Erlaubnis haben freut sich das Ordnungsamt über Anzeigen.
Die werden verfolgt und durchgesetzt.
Bei uns wird sogar überlegt die Schilder mit "Privatweg", weiß mit gelbem Rand, aufzustellen.
Dazu muss die Ortssatzung geändert werden, dauert noch etwas.

Ich sags Dir ein letztes Mal. Auf die Erlaubnis besteht grds. Rechtsanspruch, das Ordnungsamt hat schlechte Karten, wenn es die Versagung auf euer Urteil abstützt, und es wird auch keine Owi vor Gericht durchkommen, wenn man eine grds. zustehende Erlaubnis bei bestehendem Rechtsanspruch nicht erteilt hat. Da Du einen solchen Fall in Bezug auf nachbarliche Jäger BESTIMMT noch nicht erlebt hast, ihr schreibt ja bislang sicher nur Anzeigen gegen Jedermann, ein super Charakterzug übrigens :22: , lassen wir doch besser das Geschreibe darüber..........
 
A

anonym

Guest
Immer gut den angrenzenden Jagdnachbarn mit Anzeige oder was weiss ich zu kommen...

Mensch, Jagd soll doch Spass machen...hockt euch mal zusammen und redet in Ruhe über dieses Streitthema...(ist auch durchaus auf manche Kollegen hier zu übertragen)

Mir wär das absolut egal, wenn mein Jagdnachbar bei mir im Revier parken würde, wenn man drüber geredet hat...ich sags nochmal: :28: mal zusammen einen...
 
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anonym

Guest
eichenlaub80 schrieb:
Immer gut den angrenzenden Jagdnachbarn mit Anzeige oder was weiss ich zu kommen...

Mensch, Jagd soll doch Spass machen...hockt euch mal zusammen und redet in Ruhe über dieses Streitthema...(ist auch durchaus auf manche Kollegen hier zu übertragen)

Mir wär das absolut egal, wenn mein Jagdnachbar bei mir im Revier parken würde, wenn man drüber geredet hat...ich sags nochmal: :28: mal zusammen einen...

Genau so. :27: :28:
 
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DWM1915 schrieb:
Oichkatzl schrieb:
KL schrieb:
Man fährt nicht durch andere Revierteile !
Würd ich so nicht sagen wollen, kommt auf den Typus hinter der Grenze an. Man kann sich ärgern, oder man wird sich einig, hat dann auch die Möglichkeit einer eventuellen Wildfolgevereinbarung, falls mal ein Stück noch rübermacht und eines besseren nachbarschaftlichen Verhältnisses allgemein.
Wie gesagt, mit jedem kann man freilich nicht, aber oft bringen Worte mehr als Taten... :26:

Hatte selber so einen Fall:
Jagdnachbar fährt mitten durch meine Wiese zu seinen dahinterliegenden Hochsitzen. Er hätte auch per pedes durch den Wald auf seiner Seite kommen können, sich aber damit regelmäßig sämtliches Wild vergrämt, das in der Nähe gestanden hätte. Da der Wald neben der Wiese zu seinem Bezirk gehört, hatte ich die schlechteren Karten, wenn mal ein Stück weiter laufen würde. Geh'n ja zu gern in den Wald verstecken spielen, wenn beschossen...
Kleines Gespräch, nun Wildfolge vereinbart und ich kann viel unbeschwerter dort jagen, auch wenn er ab und zu durchkurvt. :29:

Wildfolge hat nicht das geringste mit Wegerecht zu tun, Du bist nicht nur nicht auf dem Jägernotweg, sondern ganz schwer auf dem Holzweg.
Jetzt blas mal die Backen ned so auf und lies mal mein Geschreibs nochmal durch. Was hab ich denn geschrieben? Dass man miteinander reden soll! :24:
 
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Oichkatzl schrieb:
Jetzt blas mal die Backen ned so auf und lies mal mein Geschreibs nochmal durch. Was hab ich denn geschrieben? Dass man miteinander reden soll! :24:



WOOOOOOOOOOOOOOOOOOS?






Alla gut :26:
 
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DWM1915 schrieb:
Oichkatzl schrieb:
KL schrieb:
Man fährt nicht durch andere Revierteile !
Würd ich so nicht sagen wollen, kommt auf den Typus hinter der Grenze an. Man kann sich ärgern, oder man wird sich einig, hat dann auch die Möglichkeit einer eventuellen Wildfolgevereinbarung, falls mal ein Stück noch rübermacht und eines besseren nachbarschaftlichen Verhältnisses allgemein.
Wie gesagt, mit jedem kann man freilich nicht, aber oft bringen Worte mehr als Taten... :26:

Hatte selber so einen Fall:
Jagdnachbar fährt mitten durch meine Wiese zu seinen dahinterliegenden Hochsitzen. Er hätte auch per pedes durch den Wald auf seiner Seite kommen können, sich aber damit regelmäßig sämtliches Wild vergrämt, das in der Nähe gestanden hätte. Da der Wald neben der Wiese zu seinem Bezirk gehört, hatte ich die schlechteren Karten, wenn mal ein Stück weiter laufen würde. Geh'n ja zu gern in den Wald verstecken spielen, wenn beschossen...
Kleines Gespräch, nun Wildfolge vereinbart und ich kann viel unbeschwerter dort jagen, auch wenn er ab und zu durchkurvt. :29:

Wildfolge hat nicht das geringste mit Wegerecht zu tun, Du bist nicht nur nicht auf dem Jägernotweg, sondern ganz schwer auf dem Holzweg.

Aber doch.
Im Sinne von eine Hand wäscht die andere.
Oder anders:
Nervst du mich nicht mit der Wildfolge, nerve ich dich nicht mit dem Zugang zu deinen Hochsitzen abseits der Wege durch fremdes Revier.


Und mit den Wegeaussagen gegenüber cast mußt Du vorsichtig sein.
In Bw sind (im Gegensatz zu Bayern) die Wirtschaftswege der Forst- und Landwirtschaft per se nicht öffentlich. Das Recht zur Benutzung kannst Man nur explizit vom Eigentümer bekommen oder Implizit durch einen Vertrag der die Nutzung notwendigerweise einschließt, wie z.B. flächenlos oder Jagdpacht.
 
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Nachtjäger 65 schrieb:
Das ist im Zweifel der Waldweg eben nicht. Les dir den wirklich guten Artikel, der hier verlinkt ist einfach mal in Ruhe durch, verstehen wirst du ihn ja, berücksichtige, das hier in NRW fast alles private Waldwege auf Kosten der anliegenden Grundeigentümer sind ohne Beschilderung und dann kommst du zu einer anderen Auffassung.

Ich kenne hier Fälle zu Hauf, die zu ungunsten des Befahrers ausgingen.

Erspar dir auch eine deiner klugen Antworten, da die Praxis völlig anders aussieht als das Netz.

Wh

Nachtjäger
Zum allgemeinen Gebrauch ist der Weg im Zweifelsfalle schon. Aber möglicherweise nur für Fußgänger und Radfahrer. In diesem Fall muß er eben weiter weg parken und zu Fuß laufen.
 
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Das schöne an dem Thread hier ist, er zeigt mir die wahre menschliche Natur :12: .

Der Threadstarter fährt ohne Rücksprache durch ein fremdes Revier, wird deswegen angemault und fühlt sich auf den Schlips getreten. Statt jetzt, wie jeder normale Mensch, mit dem Gegenüber eine Lösung zu finden oder sich von der UJB beraten zu lassen, was er darf und nicht, wird im Netz Hilfe gesucht, möglichst so, dass auch seine Position bestätigt wird, und natürlich finden sich Experten :18: die Ihm das auch bestätigen, Rat im Netz ist ja auch so einfach, schnell geschrieben und rechtlich auch unverbindlich, wenn das auch einige hier anders vermitteln wollen. Und liegt man mit den schönen Ratschlägen falsch, hey was solls, war ja nur unverbindlich.
Irgendwie traut der Threadstarterder ganzen Sache mit den schönen Ratschlägen aber doch nicht, denn er will in Zukunft den Weg scheinbar erstmal doch nicht nutzen sondern als höchstes Mittel der Wahl landet, zumindest nach großspuriger Aussage im Netz, eine Kopie eines Urteils, welches in NRW (höchstwahrscheinlich) nicht gilt, da fast alle Wege nicht beschildert und eben nicht öffentlich(das Urteil bitte noch einmal lesen), beim betroffenen Nachbarpächter. Der wird ob der Kopie bestimmt unheimlich beeindruckt sein :12: und wissen, dass sein Gegenüber noch nicht einmal den *rsch in der Hose hat, Ihn selber oder die UJB zu kontaktieren.

Doch, ich bin auch wirklich beeindruckt :19: .

Keiler 67, du hast es nicht verstanden :18: , bild dir doch einfach deine eigene Meinung. Edit: Du hast den Sinn und Zweck eines Jägernotwegs nicht begriffen, schreib also bitte auch nichts dazu, dass tut ja schon fast körperlich weh, was du von dir gibt.

Tiroler Bracke: Zustimmung. Es leben die EJB :18: :26: . Meine Posts beziehen sich nur auf das Befahren der Wege, nicht auf das Begehen (auch mit Waffe), was selbstverständlich in NRW erlaubt ist.

Wh

Nachtjäger
 
A

anonym

Guest
Tiroler Bracke schrieb:
Und mit den Wegeaussagen gegenüber cast mußt Du vorsichtig sein.
In Bw sind (im Gegensatz zu Bayern) die Wirtschaftswege der Forst- und Landwirtschaft per se nicht öffentlich. Das Recht zur Benutzung kannst Man nur explizit vom Eigentümer bekommen oder Implizit durch einen Vertrag der die Nutzung notwendigerweise einschließt, wie z.B. flächenlos oder Jagdpacht.

Oder man kann es vor Gericht erzwingen, wenn man gepachtet hat und es sonst nicht gewährt wird. Nichts anderes wurde im Rahmen allgemeiner Erwägungen dazu gesagt. Es geht hier ja nicht um BW, sondern um NRW, und da darf man selbstverständlich auch fahren, das habe ich anhand des LWaldG NRW hier erläutert.

Hier nochmal auszugsweise: Das LWaldG stellt lediglich ganz allgemein auf eine "besondere Befugnis" hinsichtlich des Befahrens u.a. mit Kfz ab. Eine Erlaubnis ist explizit nicht erforderlich, jedenfalls hab ich auf die Schnelle im Gesetz nichts gefunden. Es steht für mich daher außer Zweifel, dass die Jagd neben LuF eine "besondere Befugnis" zum Benutzen der Waldwege und -straßen, auch mit Kfz., im Sinne des LWaldG NRW darstellt, LuF steht ja explizit dort auch nicht drin; wer da Zweifel hätte oder Besorgnis vor den nachtblinden Rambos, kann sich das notfalls von der zuständigen Behörde in einem Feststellungsbescheid bestätigen lassen, das ist aber keinesfalls erforderlich. Mithin ist die Benutzung aller Waldwege und -straßen zum Zwecke der Jagd immer noch zulässiger Allgemeingebrauch, das LWaldG NRW steht dem nicht entgegen.

Ich klappere wegen off topic selbstverständlich auch nicht alle 16 LJG ab, es spielt wie gesagt hier auch keine Rolle, für NRW wurde die Rechtslage ausreichend erörtert.

Das übliche Gesabbel der Möchtegernexperten, die laut Nick nur nachts jagen, ist da von Anfang an falsch gewesen und jetzt wird sinnlos wieder auf die ..... gehauen. Das ist entsetzlich hier.
 
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Das sieht hier jede UJB anders als du, aber da es nur einen Wissenden gibt :12: , sind die natürlich alle d**f.

Edit: Aber ein Vorschlag um alle Mißverständnisse endgültig zu klären:
Empfehle den Threadstarter, der scheinbar deinen Worten glauben schenkt, sich deine Meinung des Ganzen kurz von der für Ihn zuständigen UJB bestätigen zu lassen, natürlich schriftlich und dann kurz hier eingestellt, sollte ja kein Problem sein nach deiner Aussage, und alle hier sind glücklich und zufrieden und schlauer als vorher. Ich würde das ja auch gerne dem TS empfehlen, aber auf mich hört der ja nicht.
Das wäre doch eine Lösung, der TS hat was schriftliches in der Hand und der böse Nachbarpächter ärgert sich schwarz.
Wäre das nicht auch nach deinem Geschmack, DWM?
 

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