Gibt es eins? Hast du (juristische) Gegenargumente?
Muss ich eines vorweisen? Ich benötige ja keines.
Wie bist du denn drauf?
Für jedes Gutachten kann man ein Gegengutachten erstellen lassen, wenn man es für wichtig hält. Allgemeine Lebenserfahrung!
Muss ich aber nicht. Ich gehe jagen. Mit Allgemeinverfügung, die ich nicht einmal dabei haben müsste. Kennt jeder Beamter, bei uns im Landkreis.
Gähn. Stöckchen. So kriegst du mich nicht.
Mehr erkenne ich bei dir nicht.... ist mir, nebenbei gesagt, aber auch egal. Ich bin auch kein Jurist. Ich nehme die Verfügungen zur Kenntnis. Also, nix Stöckchen
Das kannst DU auch sicherlich, wenn DU der Adressat bist. Das war aber auch nie Thema. Niemand hat hier behauptet, ein bayerischer Jäger dürfe von den dortigen Erlaubnissen keinen Gebrauch machen. Es geht doch rein um die Frage, ob die Behörden solche erlassen dürfen, nachdem man den hiesigen Jagdbehörden Unfähigkeit unterstellt hat.
Was mir wiederum grad auch egal ist.
Ich hatte eine persönliche Beauftragung, jetzt habe ich eben eine Allgemeinverfügung. Ich bin als Jäger der Adressat!
Die AgV sagt ja unterm Strich nicht mehr aus, als dass sie für den gesamten Landkreis gilt. Davor musste man für jedes Revier einzeln beantragen und die Kosten für den Bescheid zusätzlich tragen. Hat genug sinnlos verschlungen.
So einfach ist es nicht und unabhängig davon muss irgendwer an irgendeiner Stelle die potentielle Rechtswidrigkeit verantworten. Und wenn es die Spitze des Ministeriums ist. Obwohl man da in RLP ja tatsächlich einen eher lockeren Maßstab anlegt.
jo, dann lass sie doch mal machen.
Wenn man in RLP "einen eher lockeren Maßstab anlegt", dann darf die Frage erlaubt sein, weshalb man keine an der Waffe befestigten künstlichen Lichtquellen benutzen darf?
Zumindest lese ich das expliziet im verlinkten Dokument! "Lockere Auslegung" gibt es in keinem Bundesland!