Nachtsicht in RLP ab 23.06.2020

Registriert
22 Okt 2015
Beiträge
764
Das für Jagd und Umwelt zuständige Ministerium per Weisung an die Landratsämter ? (siehe Bayern)

Nochmal: der Weg ist bekannt, es bestehen aber erhebliche Bedenken, ob das wirklich geht. Mit guten Argumenten dagegen zum Beispiel https://www.bundestag.de/resource/b...cc8c4b115f69715c13f5/wd-3-070-18-pdf-data.pdf

Dort beschäftigt sich ein juristisches Gutachten sehr genau mit 40 WaffG und kommt zu dem Ergebnis, dass der bayerische Weg keiner ist.

Ich persönlich halte diese juristische Argumentation für zutreffend. Jedenfalls ist es für eine Jagdbehörde nicht unkritisch, diesen Weg zu gehen. Ich jedenfalls würde meine Beamtenkarriere nicht ohne weiteres aufs Spiel setzen.
 
Registriert
20 Nov 2012
Beiträge
5.414
Nochmal: der Weg ist bekannt, es bestehen aber erhebliche Bedenken, ob das wirklich geht. Mit guten Argumenten dagegen zum Beispiel https://www.bundestag.de/resource/b...cc8c4b115f69715c13f5/wd-3-070-18-pdf-data.pdf
.....

Ich jedenfalls würde meine Beamtenkarriere nicht ohne weiteres aufs Spiel setzen.
Stelle dir einmal bildlich vor, was mit deiner Beamtenkarriere geschieht, wenn ausgerechnet in RP die ASP ausbrechen würde...

Gratulation, dass du federführend dafür verantwortlich wärst, mit deiner Weigerung die richtigen Schritte unterbunden zu haben.

Ich bin als Arbeitnehmr weisungsgebunden und mein Boss ist weisungsbefugt.
Merkst etwas?
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Na ja, rechtlich nicht so ganz einfach haltbar, auch wenn Bayern es noch anders sieht. Da kam aber auch schon mal einer her, der die Pkw-Maut rechtlich einwandfrei einordnete. Das WaffG macht nun mal klare Vorgaben.

wipi
Zumal die nach WaffG für die Einordnung zuständige und einzig maßgebliche Fachbehörde sich zwischenzeitlich sehr eindeutig dazu im Merkblatt äußerte.

Die Politik hat im Gesetzgebungsprozess alle Für und Wider abgewogen und die Parlamentarier haben dann entschieden.
Das ist dann Gesetz. Ob einem das gefällt oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: BAL
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Das hat RLP dann ja mächtig in den Sand gesetzt, wenn man schon ne Allgemeinverfügung erlässt, dann wenigstens mit IR-Aufheller.
Wie bitte soll den RLP per Allgemeinverfügung das BUNDES Waffengesetz außer Kraft setzen:unsure::unsure::unsure::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes::oops::oops::oops::oops::oops::oops::oops::oops::oops::oops::oops:
NUR eine Persönliche Beauftragung kann von den Beschränkungen des Waffenrecht befreien sonst NICHT`s
 
Registriert
27 Jan 2016
Beiträge
1.235
Es kann aber die Anweisung ergehen, dass die örtlichen Behörden sehr wohlwollend mit gestellten Anträgen umzugehen haben. Auch wenn es an sich einfach bescheiden ist, dass das WaffG nicht entsprechend geändert wurde.
 
Registriert
27 Jan 2016
Beiträge
1.235
Aber auch nur innerhalb geltenden Rechts. Siehe verlinktes Gutachten. Mannomann.
Ja, stimme dem Gutachten ja auch generell zu. Eine enge Auslegung wäre aber z.B. mit einer zeitlichen Befristung und anderen Auflagen eher gegeben. Absolute Rechtssicherheit gibt es mit den derzeitigen Regelungen nicht, klar. Aber diese weder-Fisch-noch-Fleisch Geschichte ist zumindest das, was von einer Mehrheit der Politik gewünscht ist. Hauptsache, man kann sich hinterher nichts vorwerfen lassen und sich hinter einer Seite (ASP-Prävention vs. restriktive Auslegung des WaffG) verstecken, ohne sich derzeit wirklich klar zu positionieren. Deswegen wird der bayrische Weg auch erstmal weiterhin bestehen bleiben, ohne dass irgendwer dagegen etwas tut.
 
Registriert
20 Nov 2012
Beiträge
5.414
Ich bin kein Beamter. Ansonsten: ich habe meine Auffassung begründet und gezeigt, dass ich mir das nicht aus den Fingern sauge. Also entweder diskutieren wir auf der Ebene sachlich weiter, oder wir lassen es eben.
Für jedes Gutachten kann man ein Gegengutachten erstellen...

Beamte in der unter einem Ministerium angesiedelten Ebene dürfen darauf vertrauen dass Ihnen, wenn sie auf Anweisung, handeln, genau nichts geschieht.

Ich kanns einfach nicht nachvollziehen, wie sich hier in die Hobby-Juristerei begeben wird.
Wenn ich unter einer Allgemeinverfügung, oder einer Einzelbeauftragung handele, wähne ich mich im Recht.
Es fällt mir doch im Traum nicht ein, über irgendwelche Rechtsstreitigkeiten 37 Galaxien über mir nach zu denken.
Ich lese die Allgemeinverfügung und danch richte ich mein Tun aus.An ausschließlich diese fühle ich mich gebunden. Fertig.

Es ist mir schlicht und einfach egal, wer einen anderen Standpunkt dazu einnimmt. Na und, soll er halt Recht haben wollen.
Mir wird trotzdem nichts passieren.
 
Registriert
22 Okt 2015
Beiträge
764
Für jedes Gutachten kann man ein Gegengutachten erstellen...

Gibt es eins? Hast du (juristische) Gegenargumente?


Gähn. Stöckchen. So kriegst du mich nicht.

Wenn ich unter einer Allgemeinverfügung, oder einer Einzelbeauftragung handele, wähne ich mich im Recht.

Das kannst DU auch sicherlich, wenn DU der Adressat bist. Das war aber auch nie Thema. Niemand hat hier behauptet, ein bayerischer Jäger dürfe von den dortigen Erlaubnissen keinen Gebrauch machen. Es geht doch rein um die Frage, ob die Behörden solche erlassen dürfen, nachdem man den hiesigen Jagdbehörden Unfähigkeit unterstellt hat.

Beamte in der unter einem Ministerium angesiedelten Ebene dürfen darauf vertrauen dass Ihnen, wenn sie auf Anweisung, handeln, genau nichts geschieht.

So einfach ist es nicht und unabhängig davon muss irgendwer an irgendeiner Stelle die potentielle Rechtswidrigkeit verantworten. Und wenn es die Spitze des Ministeriums ist. Obwohl man da in RLP ja tatsächlich einen eher lockeren Maßstab anlegt.
 
Registriert
20 Nov 2012
Beiträge
5.414
Gibt es eins? Hast du (juristische) Gegenargumente?
Muss ich eines vorweisen? Ich benötige ja keines.
Wie bist du denn drauf? :LOL::LOL::LOL:

Für jedes Gutachten kann man ein Gegengutachten erstellen lassen, wenn man es für wichtig hält. Allgemeine Lebenserfahrung!
Muss ich aber nicht. Ich gehe jagen. Mit Allgemeinverfügung, die ich nicht einmal dabei haben müsste. Kennt jeder Beamter, bei uns im Landkreis.
Gähn. Stöckchen. So kriegst du mich nicht.
Mehr erkenne ich bei dir nicht.... ist mir, nebenbei gesagt, aber auch egal. Ich bin auch kein Jurist. Ich nehme die Verfügungen zur Kenntnis. Also, nix Stöckchen
Das kannst DU auch sicherlich, wenn DU der Adressat bist. Das war aber auch nie Thema. Niemand hat hier behauptet, ein bayerischer Jäger dürfe von den dortigen Erlaubnissen keinen Gebrauch machen. Es geht doch rein um die Frage, ob die Behörden solche erlassen dürfen, nachdem man den hiesigen Jagdbehörden Unfähigkeit unterstellt hat.
Was mir wiederum grad auch egal ist.
Ich hatte eine persönliche Beauftragung, jetzt habe ich eben eine Allgemeinverfügung. Ich bin als Jäger der Adressat!
Die AgV sagt ja unterm Strich nicht mehr aus, als dass sie für den gesamten Landkreis gilt. Davor musste man für jedes Revier einzeln beantragen und die Kosten für den Bescheid zusätzlich tragen. Hat genug sinnlos verschlungen.
So einfach ist es nicht und unabhängig davon muss irgendwer an irgendeiner Stelle die potentielle Rechtswidrigkeit verantworten. Und wenn es die Spitze des Ministeriums ist. Obwohl man da in RLP ja tatsächlich einen eher lockeren Maßstab anlegt.
jo, dann lass sie doch mal machen.
Wenn man in RLP "einen eher lockeren Maßstab anlegt", dann darf die Frage erlaubt sein, weshalb man keine an der Waffe befestigten künstlichen Lichtquellen benutzen darf?

Zumindest lese ich das expliziet im verlinkten Dokument! "Lockere Auslegung" gibt es in keinem Bundesland!
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
138
Zurzeit aktive Gäste
365
Besucher gesamt
503
Oben