Nachtsicht in RLP ab 23.06.2020

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Ich hin auch kein Jurist und verstehe inhaltlich gar nicht worüber ihr streitet, will aber ungern dümmer sterben als ich jetzt schon bin. Kann mir das jemand für Laien erklären was das Problem in Bayern und jetzt in rlp ist mir diesen Beauftragungen und Verfügungen usw?
 
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Ich hin auch kein Jurist und verstehe inhaltlich gar nicht worüber ihr streitet, will aber ungern dümmer sterben als ich jetzt schon bin.
hallo.
Macht ja nix, wir streiten auch nicht, sondern unterhalten uns einfach nur, völlig unaufgeregt :whistle:
Kann mir das jemand für Laien erklären was das Problem in Bayern und jetzt in rlp ist mir diesen Beauftragungen und Verfügungen usw?
soll ichs versuchen?

Manch Einer ist in diesem Falle gleicher als der Gleich und Einer regt sich fürchterlich darüber auf, dass Gleicher darf.
Kurz und gut, mit einem Wort? : Ungleichbehandlung

Der Stachel bei den Neidern sitzt tief, während sich die betroffenen Nicht-Neider geschlagen geben müssen und sich zu Recht ungleich behandelt fühlen. Die dürfen den Polit-Schaixx nämlich auf eigene Kassen ausbaden.
Und wenn das jetzt Jemand anders sieht, dann ist das auch in Ordnung.
 
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Ich hin auch kein Jurist und verstehe inhaltlich gar nicht worüber ihr streitet, will aber ungern dümmer sterben als ich jetzt schon bin. Kann mir das jemand für Laien erklären was das Problem in Bayern und jetzt in rlp ist mir diesen Beauftragungen und Verfügungen usw?

Es geht um die Frage, ob Behörden rechtmäßig auf Basis der in 40 WaffG vorgesehenen behördlichen Beauftragung die Verwendung von nach dem WaffG verbotenen Gegenständen erlauben dürfen.

In Bayern wurde und wird das so gemacht. Das nehmen nun viele hier als Blaupause und regen sich fürchterlich darüber auf, wenn andere Bundesländer es den Bayern nicht gleich tun, obwohl die oben genannten Bedenken bestehen. So gibt es ein juristisches Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das den bayerischen Weg als illegal bewertet.
 
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Also heißt dass das es rechtssicherer ist wie es in rlp u anderen Bundesländern geregelt ist im Gegensatz zu Bayern falls einer der keine nachtzieltechnik nutzen darf aus Frack dagegen klagt um es dem Bayern wenigstens auch nicht mehr zugänglich zu machen? Und in Bayern sind auch explizite nachtZIELgeräte, also nicht nur dual use (zumindest juristisch gesehen so lala) erlaubt?
 
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Die Anwender sind auch in Bayern auf der sicheren Seite. Es geht rein um die Frage, wann eine Behörde ihre Kompetenzen überschreitet und welche innerbehördlichen Konsequenzen das haben kann. Dagegen klagen kann kein Bürger. Das Innenministerium des Bundes könnte dagegen etwas tun - aber der Innenminister kommt ja aus: Bayern.

Es geht auch nicht um Nachtzielgeräte, sondern im Dual-use-Geräte mit integriertem IR-Aufheller. Nach WaffG verboten, über die Allgemeinverfügungen in Bayern erlaubt.
 
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Bei den Dual use Geräten liegt doch beim jagdrecht der Hase im Pfeffer und nicht beim waffenrecht, oder?
 
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In manchen Landesjagdgesetzen ist das Anstrahlen von Wild ein sachliches Verbot. Dort dürftest du weder Taschenlampe noch IR-Aufheller etc. benutzen, selbst wenn nicht irgendwie mit der Waffe verbunden.
 
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....

In Bayern wurde und wird das so gemacht. Das nehmen nun viele hier als Blaupause und regen sich fürchterlich darüber auf, wenn andere Bundesländer es den Bayern nicht gleich tun, obwohl die oben genannten Bedenken bestehen.
es ist , von meiner Seite her, eine reine Migefühlsbekundgebung für die Jenigen, die unsinnigerweise benachteiligt werden!
So gibt es ein juristisches Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das den bayerischen Weg als illegal bewertet.
stammt aus dem Jahre 2018 und basiert auf völlig anderer Rechtsgrundlage. Damals war dem Jäger selbst der Umgang damit untersagt.

So ist das halt, wenn der Rest der Bundesländerfürsten dem Freistaat Bayern etwas vorschreiben wollen ;):whistle:

(die Einzelansicht eines Rechtsgutachters kann und darf von einer anderen Rechtsansicht abweichen!)
 
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Bei den Dual use Geräten liegt doch beim jagdrecht der Hase im Pfeffer und nicht beim waffenrecht, oder?

Dual-Use wurde Anfang des Jahres waffenrechtlich legalisiert, es verbleibt waffenrechtlich aber bei dem Verbot, dass Vorrichtungen zum „Anstrahlen“ nicht fest mit der Waffe verbunden sein dürfen. Das betrifft auch IR-Aufheller, weshalb Dual-Use-Geräte mit IR-Aufheller waffenrechtlich (grundsätzlich) verboten bleiben.

Neben den waffenrechtlichen Verboten sind die sachlichen Verbote nach Jagdrecht zu beachten. Hier gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen. Gestern hat RLP eine Ausnahmegenehmigung erteilt, die den Einsatz von Dual-Use zulässt, aber nur im Rahmen des nach WaffG erlaubten.
 
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oh Gott...Endlosdiskussion über schon lange gelegte Eier...
einfach mal das Merkblatt lesen, dass @blaserr93 in #15 eingestellt hat!

P.S. Wenn man Sauen schießen möchte, dann geht das in dieser Jahreszeit der langen Tage und kurzen Nächten abends und vor allem morgens wunderbar. Mit ein wenig Übung der Schießfertigkeit kann man auch in der Drückjagdsaison gute Strecke erzielen. Denkt da mal drüber nach, anstatt sich über Technik zu streiten die nicht legal ist! (Nein, ich bin nicht gegen die Legalisierung).
 

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