Nö.ich befürchte der woke Papierkram hat auch was mit "tierschutzgerecht" zu tun...
Nö.ich befürchte der woke Papierkram hat auch was mit "tierschutzgerecht" zu tun...
Äh. Stöbern ist Teil der VGP. U.a.Wenn der Hund aber nunmal stumm ist fällt halt stöbern etc aus.
VGP und lautnachweis aber egalÄh. Stöbern ist Teil der VGP. U.a.
Wie kommt jetzt das wohl zustand?
Es wird hier einfach munter drauflospauschaliert, daß sich mir allmählich der Magen umdreht. Diese statements tun einfach nur weh. Kann ja wohl nicht wahr sein, daß ihr alle so wenig Ahnung von unterschiedlichen Arten des Lauts und deren Eignung für unterschiedliche Arten des Stöberns (bzw. Nachsuchens) habt.
Das ist eben Unsinn, so pauschal gesagt. Gerade auf Sauen werden beim Durchgehen gerne Hunde genommen, die vorzugsweise stellen und Standlaut geben. In Mischung mit spurlauten Verfolgern, die nach dem Sprengen dranbleiben, während der Führer mit den standlauten Findern die nächste Rotte sucht, ist das perfekt. Sowohl die eine wie die andere Art von Laut wie von stöbern hat ihre Berechtigung und ist wichtig. Es ist genau so eine Zweckentfremdung, eine mitteleuropäische Bracke kurzzuhalten und nur zum finden und stellen zu verwenden, wie einen standlauten "schäferhundartigen" führernahen Finder zum Verfolgen einsetzen zu wollen. Deswegen müssen die beide nicht komplett jagduntauglich sein. Und das ist nur ein BeispielHunde, die nicht verläßlich spurlaut sind, sind zum Stöbern ungeeignet.
Jo. Lautnachweis im Vorsteherlager....VGP und lautnachweis aber egal
Prust. Der ist gut.Feststellung des Lautes während einer Prüfung
Mit dem Laut ist es wie mit der Hasenspur, motzen immer nur die HF bei denen es nicht passt.
Was für eine Prüfung machen denn dann die Laiki?
Auch alle zur Nachsuche?
Ich hoffe schwer, daß Du das satirisch meinst.Schlittenhunde
Selbstverständlich haben beide Varianten ihre Berechtigung. Wobei mir die sehr weitjagenden standgeschnallten Solojäger genauso wenig gefallen wie lediglich sichtlaute Hunde im Dunstkreis des durchgehenden Hundeführers.Jetzt landen wir da, wo wir in Sachen Hundeeinsatz auf Drückjagden immer landen. Spurlaute weitjagende Standschnaller versus spur oder sichtlaute, kurzjagende Durchgehhunde. Die beiden Lager werden sich jetzt die Köpfe einschlagen und ihre Art zu Jagen als die einzig wahre Art zu jagen darstellen.
PS. Ich glaube ja immer noch fest daran, daß eine durch die Verschiedenheit der Reviere vorgegebene Kombination von Standschnallern und Durchgehhunden am erfolgreichsten ist.
Es wird vermutlich mit vielen Hunden diverser Nichtjagdrassen möglich sein, die Anforderungen einer Brauchbarkeit Nachsuche zu erfüllen. Mit entsprechender Ausbildung wird ein Collie, Pudel, Chow Chow, Spitz oder was weiß ich was in der Lage sein der Kunstfährte zu folgen. Den restlichen Gehorsam wird man ebenfalls i.d.R. hinkriegen. Sind sie dann noch schussfest sollte es klappen. Ich möchte trotzdem nicht mit diesen Hunden auf die Jagd gehen und hoffe, andere sehen es ebenso.Danke so ist es.
Der Schäfer kann halt, was bei dem Zweithund fehlt.
Ich könnte mir jetzt auch einen beliebigen Vorsteher dafür anschaffen. Der müsste dann auch nicht mehr können. Der Schäfer versauert und der Vorsteher den Rest des Jahres auch.
Ach ja und ich müsste daheim ausziehen...
Mal Butter bei die Fische: Welche(s) Gesetz/VO regelt also (in welchen Paragraphen), dass der JGHV mir als Revierinhaber vorschreiben kann, welchen Hund ich zur Nachsuche nicht einsetzen darf?