Mal hand auf herz, wie transportiert ihr eure Waffen??

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 9x19 das Original:


Ich werd Dir gewiß hier keine VG-Urteile aus Hintertupfingen reinstellen.
<HR></BLOCKQUOTE>

Unerlaubtes Führen fällt in den Zuständigkeitsbereich der AG. Nicht der VG.

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Waffe auf der Rücksitzbank des Pkw AG Wolfratshausen vom 1.4.1998 - Cs 42 Js 33073/97

Wenn der bayerische Ministerpräsident erfährt, daß Du seinen Wohnort mit Hintertupfing vergleichst, erhältst Du einen Platzverweis für den ganzen Freistaat.
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WH
Amadeus
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blaserr93:


Das ist eine beschönigende Auslegung von dir. Wenn ich zum Schießstand fahre hat das regelmäßig nichts mit einer unmittelbaren Jagdausübung zu tun. Wo liegt aber das Problem, auf der Fahrt zum Schießstand die Waffe ins Futteral zu packen?
<HR></BLOCKQUOTE>

Futteral? Äh, was ist denn das? Meinst Du so ein komisches gefüttertes Teil, das meine Frau immer verwendet, damit ihre Waffe nicht zerkratzt?
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Tiroler Bracke:
Futteral? Äh, was ist denn das? Meinst Du so ein komisches gefüttertes Teil, das meine Frau immer verwendet, damit ihre Waffe nicht zerkratzt?
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<HR></BLOCKQUOTE>

Du hast vollkommen recht, für dein seltsames Gewehr wäre das hier die angemessene Transportumhüllung:

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Amadeus:


Unerlaubtes Führen fällt in den Zuständigkeitsbereich der AG. Nicht der VG.

<HR></BLOCKQUOTE>

Ob AG oder VG, ob 1998 Wolfratshausen oder sonstwas, es ändert nichts daran, daß Du hier gewaltig auf dem Holzweg bist und einen Ratschlag gibst, der, wenn er befolgt würde, tatsächlich vor dem AG landen könnte. Deine Rechtsauffassung halte nicht nur ich als rechtswissenschaftlich ausgebildeter Fachmann nach wie vor für falsch, sondern auch die überwiegende Mehrheit aller mit dieser Materie befassten Volljuristen. Auf solch dünnem Eis sollte man sich nicht derart aus dem Fenster hängen wie Du. Aber meinetwegen kannst Du natürlich Deine Plempe im Futteral auf dem Rücksitz transportieren. ICH RATE NUR JEDEM ANDEREN DAVON AB, SELBIGES ZU TUN.

Gez. 9x19, Diplom-Verwaltungswirt, Ex-Fallschirmjäger, Ex-BGS-ler, Jetzt-Pensionär.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Billy-the-kid:


... selbst die zugebundene Mülltüte ist zum Transport ausreichend, ......., packe ich die LW auch auf dem Weg ins Revier ins Futteral.
Schadet ja auch nicht wirklich!

Billy
<HR></BLOCKQUOTE>

Solange Du wie einige andere auch führen und transportieren verwechselt, solltest Du nicht unbedingt Deinen Senf abgeben. Das verwirrt nur diejenigen, die sich wirklich für die Materie interessieren.
 
G

Gelöschtes Mitglied 519

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Saarjäger:
@ kabe

Ab kommenden Jahr müßte ich dann einen Umweg von ca. 80km in Kauf nehmen (denn dann wird unser neuer Stand lt. Planung fertig sein.)

<HR></BLOCKQUOTE>

der VJS?
Mußt du schon nicht, das wird doch nichts...
 
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@amadeus:
Hast Du einen Link, wo man zu dem "Hintertupfinger" AZ was näheres findet?
Oder könntest Du den verhandelten Sachverhalt und wie entschieden wurde kurz in eigenen Worten zusammen fassen?
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 9x19 das Original:


... halte nicht nur ich als rechtswissenschaftlich ausgebildeter Fachmann .., sondern auch die überwiegende Mehrheit aller mit dieser Materie befassten Volljuristen. ...

Gez. 9x19, Diplom-Verwaltungswirt, Ex-Fallschirmjäger, Ex-BGS-ler, Jetzt-Pensionär.
<HR></BLOCKQUOTE>

...Donnerwetter, ich krieg jetzt gleich ´nen Lachanfall. Hast Du es so nötig?

Wahrscheinlich bist Du ein pensionierter Polizei-Hauptmeister. Die hat man ja in den 80er auch noch alle zum "Diplom-Verwaltungswirt" stilisiert.

Ist ja normalerweise nicht so meine Art, persönlich in Foren zu werden - aber merke Dir eines, Herr ex-BGSler-jetzt-Rentner:
wo ich meinen "Senf" absondere, bestimme ich selber: si vis pacem - para bellum, heißt das übrigens, und nicht 9x19!

.... vom Schmarrn, den Du da abgibst mal ganz abgesehen - vorauseilender Gehorsam ist in dieser Republik fehl am Platze, wertester ex-Fallschirmspringer!

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Billy
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 9x19 das Original:


Solange Du wie einige andere auch führen und transportieren verwechselt, solltest Du nicht unbedingt Deinen Senf abgeben. Das verwirrt nur diejenigen, die sich wirklich für die Materie interessieren.
<HR></BLOCKQUOTE>

Wenn Du das Waffengesetz wirklich gelesen haettest, waere Dir aufgefallen, dass der Terminus "transportieren" im Waffenrecht garnicht vorkommt.

Ausserhalb des eigenen befriedeten Besitzes wird eine Waffe immer gefuehrt, auch wenn sie achtfachverpackt und verschlossen im Kofferraum liegt.
 
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Ich halte es ähnlich wie Kabe: ich habe keinen Bock mich mit juristischen Spitzfindigkeiten zu befassen.
Der gesunde Menschenverstand gebietet es mir, die Waffen im Auto außerhalb des Reviers immer im geschlossenen Futteral zu transportieren, da es gelegentlich in meinem Auto aussieht wie "bei Hempels unter dem Sofa" und ich keinen Bock auf schmutzige, zerkratzte oder durch herumrollende Gegenstände beschädigte Waffen/Gläser habe.

Abgesehen davon daß es einfach praktischer ist, die Waffe eingepackt durch die Gegend zu fahren, fühle ich mich so immer auf der sicheren Seite. Zum einen kann niemand direkt sehen, daß ich ein Gewehr im Auto liegen habe, zum anderen kann mir so kein Polizist den Vorwurf machen, ich wollte einen "drive-by" durchführen (wohl der Grund für das "nicht zugriffsbereit").

Im Revier selber ist der Repetierer unterladen und mit dem Lauf nach unten zeigend auf dem Beifahrersitz, die Flinte gebrochen und ungeladen ebendort. Munition findet man auf dem Weg ins Revier bei mir immer nur am Mann oder in einem Rucksack o.ä..
 
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Ich hab' die Knifte immer im Futteral im Fussraum vor der Rücksitzbank (im Revier auch schon mal im offenen Futteral auf der Rücksitzbank). Wenn ich Hund dabei habe, ist es gar nicht möglich, die Waffe im Kofferraum zu verstauen.

Die Definition "nicht mit wenigen Handgriffen in Anschlag zu bringen" sehe ich damit als erfüllt an. Einen zweifelnden Vertreter der Exekutive würde ich daher wohl auffordern, hinter dem Volant Platz zu nehmen und zu demonstrieren, wie schnell er die Waffe in den Anschlag bringt. Würde wohl damit beginnen, dass er aussteigen muss...

Als teutscher Michel, dem an seinem Privileg Waffen besitzen zu dürfen gelegen ist, möchte ich mich aber gern gesetzeskonform verhalten. Ich wäre daher für eine eindeutige, anschliessende Klärung des Disputs zwischen amadeus und 9x19 dankbar.
 
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Auf der Fahrt zur Jagd ins Revier (20km) habe ich auch immer die Waffe wie von Blaser beschrieben hinter dem Fahrersitz festgemacht - ansonsten (Fahrt ins Revier meines Vaters, ins Revier eines Freundes, zum Schiessstand, zum BüMa) immer in Waffenkoffer bzw. Futteral!

WH

Erik
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von frodo:
... Ich wäre daher für eine eindeutige, anschliessende Klärung des Disputs zwischen amadeus und 9x19 dankbar.<HR></BLOCKQUOTE>

Dazu bräuchtest Du nur die weiter oben genannte alte Verwaltungsvorschrift lesen. Daran ändern auch Urteile über Waffen in unverschlossenen Futeralen auf Rücksitzen nichts.

WH
Amadeus
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Amadeus:
Dazu bräuchtest Du nur die weiter oben genannte alte Verwaltungsvorschrift lesen.<HR></BLOCKQUOTE>Was ich nunmehr getan habe. Damit sich andere nicht auch 'nen Wolf googeln müssen: <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Ziffer 35.6.2
Eine Schusswaffe ist zugriffsbereit, wenn sie mit wenigen schnellen Griffen in Anschlag gebracht werden kann, z.B. wenn sie in einem Halfter oder in einer bei Militär und Polizei üblichen Tasche getragen oder im nicht abgeschlossenen Handschuhfach des Kraftfahrzeuges mitgeführt wird. Sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie verpackt (z.B. in einer geschlossenen Aktentasche oder in einem Futteral) getragen wird. <HR></BLOCKQUOTE>Damit ist für mich die Sache klar. Danke für den Hinweis.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Billy-the-kid:



.... ....vorauseilender Gehorsam ist in dieser Republik fehl am Platze,
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Billy
<HR></BLOCKQUOTE>

Dann laß Dich verurteilen, Depp. Zu den anderen schwachsinnigen Äußerungen von Dir äußere ich mich nicht mehr. Sie sind wenigstens in Bezug auf meine Person falsch. Basta.
 

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