Mal hand auf herz, wie transportiert ihr eure Waffen??

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Tiroler Bracke:


Der Jäger besucht den Schießstand immer nur auf dem Weg zum oder vom Revier zum Einschießen oder Kontrollschießen seiner Waffe(n) und ist damit immer im Zusammenhang mit der Jagdausübung unterwegs. Sollte ein Schießstandergebnis oder die Dauer bis zur Ereichung des befriedigtendem eine nachfolgende Jagdausübung ungeraten erscheinen lassen, ändert dies nichts an der Intention.
<HR></BLOCKQUOTE>

Das versteh ich jetzt aber nicht. Der Weg zu Revier beträgt bei mir 4km. Der nächste Stand ist darüberhinaus nochmals 15km weiter weg. Wie soll ich, wem auch immer, erklären, dass ich gerade auf dem Weg ins Revier bin und nur mal eben einen Kontrollschuß o.ä. mache. Diese Interpretation leuchtet mir nicht ein.

Waihei
Saarjäger
 
A

anonym

Guest
du "mußt" auf dem weg ins revier einen umweg über den schießstand machen, um deine waffe nochmal schnell auf dem sctand zu überprüfen.

auch wenn du deine kontrollschüsse im revier machen kannst/darfst, kann dir das niemend vorschreiben.

so führt der kürzeste weg eben über den schießstand ins revier - und somit transportierst du die waffe bnicht, sondern führst sie.
gelle?
 
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@ kabe

Danke.
Bin mal gespannt, wie das (hoffentlich nie) eine vertrauenswürdige Amtsperson beurteilt. Ab kommenden Jahr müßte ich dann einen Umweg von ca. 80km in Kauf nehmen (denn dann wird unser neuer Stand lt. Planung fertig sein.)

Wir werden es sehen. Wird aber m.E. wohl genauso kniffelig mit der Auslegung sein wie bei Wegeunfällen auf dem "direkten" Weg von und zur Arbeitsstelle.

Waihei
Saarjäger
 
A

anonym

Guest
tscha,
ich sehe das so und ich handhabe das so.
seid einem jahr muß ich auch einen umweg von 45 km machen um über den schießstand ins revier zu kommen.

im zweifelsfall lasse ich nicht nur den finger gerade, sondern mache auch einen umweg um im revier sicher zu sein.
wenn mir diesen umweg jemand als waffentransport auslegen will, bekommt mein ra arbeit.
ich sehe dem gelassen entgegen.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Tiroler Bracke:
Der Jäger besucht den Schießstand immer nur auf dem Weg zum oder vom Revier zum Einschießen oder Kontrollschießen seiner Waffe(n) und ist damit immer im Zusammenhang mit der Jagdausübung unterwegs.<HR></BLOCKQUOTE>

Das ist eine beschönigende Auslegung von dir. Wenn ich zum Schießstand fahre hat das regelmäßig nichts mit einer unmittelbaren Jagdausübung zu tun. Wo liegt aber das Problem, auf der Fahrt zum Schießstand die Waffe ins Futteral zu packen?
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 9x19 das Original:


Es ging aber um den Transport (siehe Postings auf Seite 1), z.B. bei Sportschützen oder z.B. Jägern auf dem Weg zum Schießstand. Und da reicht ein Reißverschluß eben nicht, wenn das Futteral auf dem Rücksitz liegt. Die Waffe kann sonst mit wenigen Handgriffen in Anschlag gebracht werden und wäre dann trotz ge- oder verschlossenem Reißverschluß eben zugriffsbereit und damit rechtswidrig geführt.
<HR></BLOCKQUOTE>

Na dann sei so lieb, lass uns an Deinem Wissen teilhaben und fundiere Deine obige Ansicht mit einem Urteil oder einer Literaturstelle.

Falls Du das nicht kannst, empfehle ich die Lektüre der Nr. 35.6.2 der WaffVwV vom 18.6.1985. Diese gilt zwar nicht mehr gibt aber die allgemeine Ansicht der Rechtsprechung wieder.

WH
Amadeus
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blaserr93:


........ Wo liegt aber das Problem, auf der Fahrt zum Schießstand die Waffe ins Futteral zu packen?
<HR></BLOCKQUOTE>


is kein problem.
bei mir liegt die büchse auf dem offenen schaumstoffgefütterten futteral.
egal ob ich ins revier oder auf den stand fahre.
i.d.r.fahre ich aber nach dem schießstand noch ins revier und damit erledigt sich für mich die frage ob das zumahen ein problem darstellt.
ich bin ein stinkfaules warmduschendes grobmotorisches gewohnheitstier.

in meinem schlichten verständnis ist für solche feinen unterschiede wie führen und transportieren kein platz.

edit:
kein platz?
na ja, wenig. transport liegt für mich nur dann vor, wenn ich die waffe definitiv nicht jagdlich nutze. auf dem weg zum büma z.b..

[ 28. September 2005: Beitrag editiert von: kabe ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blaserr93:


Das ist eine beschönigende Auslegung von dir.
<HR></BLOCKQUOTE>

Jo, eine sehr schöne.

Im ernst, der Weg vom Schießstand ins Revier ist wohl unstreitig im Zusammenhang mit der Jagdausübung.

Der Weg vom Revier zum Schießstand - Zwecks Überprüfung der Waffe, mit geplanter weiterer Jagdausübung im Revier - auch.

Bleibt der Weg von zuhause zum Schießstand mit geplanter Weiterfahrt ins Revier.

Die mir bekannten Kommentare geben auch das her.

WH
Amadeus
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 9x19 das Original:


Jedenfalls nicht aus der Nase wie Du. Eine Waffe in einem unverschlossenen Futteral auf dem Rücksitz ist mit wenigen Handgriffen in Anschlag zu bringen und daher zugriffsbereit. Wie er sich windet....Tssss.
<HR></BLOCKQUOTE>


Grüß Euch, Amadeus und 9x21! Seids beide Juristen. Wie kommen himmelschreiende Unterschied zustand?
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Andere Ausbildung? Gerichtspraxis? Grenadiere
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Grenadiere:



1. Grüß Euch, Amadeus und 9x21! Seids beide Juristen.
2. Wie kommen himmelschreiende Unterschied zustand?
icon_eek.gif
Andere Ausbildung? Gerichtspraxis? Grenadiere
<HR></BLOCKQUOTE>

1. Falsch
2. Nur einer ließt nach bevor er postet.

WH
Amadeus
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Amadeus:

1. Falsch.
2. Nur einer ließt nach bevor er postet.

WH
Amadeus
<HR></BLOCKQUOTE>

1. Woher Du nur immer alles weißt....
icon_smile.gif

2. Dann hol es wenigstens jetzt nach. Es ist nie zu spät dafür. Ich werd Dir gewiß hier keine VG-Urteile aus Hintertupfingen reinstellen. Wer erwischt wird, muß mit einem Verfahren rechnen; und das kann wie bekanntlich so oft mit einem Fiasko für den Betroffenen enden, wenn er führt, wo er nur transportieren dürfte. Selbst schuld. Soll keiner sagen, ich habe ihn nicht gewarnt. Hört also von mir aus ruhig auf den mal wieder recht haben wollenden Amadeus, der auf gefährlichem Eis wandelt. Das von ihm dazu Gesagte ist und bleibt falsch. Sonst in der Rolle des Mahners, hier aber naßforsch zum Eingehen eines Risikos bereit, nur um weiter auf einer falschen Rechtsauffassung beharren zu können. Scheuklappen vor lauter Eitelkeit, wie menschlich, lieber Amadeus. Die vielen Berichte, die dazu schon in den einschlägigen Zeitschriften erschienen, sind alle aus irgendwelchen Urteilen in dieser Bananenrepublik entstanden. Mehr ist dazu nicht mehr zu sagen.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Saarjäger:


Wie soll ich, wem auch immer, erklären, dass ich gerade auf dem Weg ins Revier bin und nur mal eben einen Kontrollschuß o.ä. mache. Diese Interpretation leuchtet mir nicht ein.

Waihei
Saarjäger
<HR></BLOCKQUOTE>

M.E. brauchst Du niemandem konkret zu sagen, in welches Revier Du fährst. Ich kann keine Rechtsgrundlage erkennen, die Dich zu so etwas verpflichtet. Ich bin übers Jahr auch in verschiedenen Revieren, in denen ich nur eine mündlcihe Einladung habe. Alles also nicht schlimm. Auf Befragen von Polizeibeamten braucht man nur zu sagen, daß man sich auf dem Weg zur Jagd befindet und die verlangten Papiere vorzuweisen. Sofern der Beamte weiterhin auf Auskünften beharrt, was ich mir eigentlich aus eigener privater und beruflicher Erfahrung nicht vorstellen kann, verweigert man diese am besten. Niemand ist gezwungen, sich selbst an den Pranger zu stellen resp. zu belasten. Sofern die Waffen sichergestellt werden sollten, wofür eine bloß verweigerte Auskunft nicht ausreichend wäre unter den geschilderten Umständen, hat man sie recht schnell wieder.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blaserr93:


Das ist eine beschönigende Auslegung von dir. Wenn ich zum Schießstand fahre hat das regelmäßig nichts mit einer unmittelbaren Jagdausübung zu tun.
<HR></BLOCKQUOTE>

Aber es steht vielleicht im Zusammenhang damit. Das war gemeint.
 
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5 Jun 2005
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blaserr93:


...
gr_00087536.jpg
<HR></BLOCKQUOTE>

... selbst die zugebundene Mülltüte ist zum Transport ausreichend, wenn sie lang genug für`s Gewehr ist. Da muß man kein Vorhängeschloß zusätzlich dranbasteln.
Auch die Lagerung des Waffenfutterals im Kofferraum dürfte unerheblich sein, denn wie soll man das in einem Kombi (oder Geländewagen)hinkriegen?
Als jemand, der seine Freude allerdings auch an möglichst lange "unvermackelt" bleibenden Waffen hat, packe ich die LW auch auf dem Weg ins Revier ins Futteral.
Schadet ja auch nicht wirklich!

Billy
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 9x19 das Original:


1. Woher Du nur immer alles weißt....
icon_smile.gif

<HR></BLOCKQUOTE>

Habe ich Dir gerade per Mail beantwortet. Ich nehme mal an ist Dir lieber so.

WH
Amadeus
 

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