LJV Hessen: Pumpguns auf der Jagd nicht nötig - stimmt das?

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Wer den Sinn einer Waffe nicht einsehen kann, sollte besser schweigen. Diese Diskussion ist eine Einladung zur Salamitaktik!!

Braucht ein Jäger eine Vorderschaftrepetierflinte?
Braucht ein Jäger eine halbautomatische Büchse?
Braucht ein Jäger eine Repetierbüchse?
Braucht ein Jäger zwei Kurzwaffen?
Braucht ein Jäger Kurzwaffen?
Braucht ein Jäger eine Bockbüchsflinte?
Brauchen wir Jäger??

Jemandem etwas untersagen zu wollen, was man selbst nicht benötigt oder für falsch hält und per se keinem schadet, ist genau die intolerante Argumentation unserer Gegner
icon_mad.gif


Waidgerecht jagen kann man mit Drilling, halbautomatischer Waffe, Revolver, Bogen, Armbrust, Blasrohr, Speer, Fallen.
Es gilt das gleiche wie beim Waffenbesitz:
Es kommt auf den Menschen an!
 
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Moin tosamen,

bitte, bitte nicht wieder einen Treath über das Für- und wieder von halbautomatischen Waffen (bzw. deren "Vettern")! Das ist so ziemlich das letzte, was unter dem Eindruck von Erfurt angebracht ist!
Ich weiß nicht wie es bei Euch in der Meldebehörde aussieht; "mein" Sachbearbeiter (der für den Waffeneintrag zuständig ist) kann mit Sicherheit keine Vorderschaft-Repetierflinte von einer Doppelbüchse unterscheiden, da weder Jäger noch Sportschütze sondern "simpler" Beamter. Zu seinem Glück ist der Amtsleiter zumindest Jäger.
Unter diesem Aspekt bringt eine zentrale Erfassungsstelle (vielleicht in Flensburg
icon_smile.gif
) nichts; das ist nur eine ABM-Maßnahme (und bedeutet für uns mit Sicherheit mehr Schreibkrams).

mit ablehnendem gruße
rolf
 
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@ feuerlein

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
zB für die Notwehr gegen annehmende Sauen.
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Und ich sagte, daß mir für diese Zwecke ohnehin eine adäquate PATRONE (nämlich Posten) in der Flinte wichtiger ist, die allerdings unter die sachlichen Verbote fällt und nur unter dem Aspekt einer übergesetzlichen Notsituation (Selbstschutz und Tierschutz)

Wer Notstand nicht von Notwehr unterscheiden kann und wer nicht begriffen hat, dass Nothilfe nie präventiv sein kann und seine (scheinbare) jagdliche Legitimation aus Pseudoargumenten wie Selbstschutz und Tierschutz zieht, sollte wahrlich den Jagdschein abegeben.

Aber vielleicht wird ja bei dem von reineke präferierten Zentralregister gleich eine Punktekartei eingeführt. Dann sind wir auch nicht mehr weit weg von dem von einigen Politkern geforderten MPU. Bei manchen scheint's tatsächlich angebracht.
 

steve

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@ Alexander: Spinnst Du? Ist bei euch der Dr.jur. Voraussetzung für den erwerb des Jagdscheines. Ich finde du solltest mal von deinem hohen Roß runterkommen. Ohne Nichtjuristen wären alle Rechtsanwälte arbeitslos.

Ich hab auch keine Ahnung warum Nothilfe nicht präventiv möglich ist und habe noch keine Gedanken verschendet meinen Jagdschein abzugeben. Und bevor jemand z.B. religiös fanatisch, pro-globalisierung oder ähnliches argumentiert, ist es mir lieber er "versteckt" sich hinter dem Tierschutz.

Außerdem besteht die Grundlage einer Diskussion aus wenigstens zwei(!) Meinungen. wären alle hier immer der gleichen Meinung wäre das kein Jagd-Diskussions-Forum sondern die pure Selbstbeweihräucherung.

Mit toleranten Grüßen

Steve
 
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Aus einer gemeinsamen Presseerklärung der Verbände:

In einer kurzfristig anberaumten Sitzung im Bundesministerium des Innern, an der neben den Staatssekretären Schapper und Körper die Präsidenten des DSB, Josef Ambacher, und des DJV, Freiherr Heereman, sowie der Vorsitzende des Forum Waffenrecht, Hans Herbert Keusgen, teilnahmen, informierten die Staatssekretäre über die derzeit diskutierten neuen Verschärfungsvorschläge der Länder. (...)

5. Verbot der Vorderschaftrepetiererflinte, ohne Entschädigung des Altbesitzes.

Eine Zusammenfassung der gesamten Pressemitteilung gibt es auf der WuH-Startseite.

Mit sichvomVorderschaftrepetiererverabschiedendem(?) Gruß

Sven
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von steve:
Ist bei euch der Dr.jur. Voraussetzung für den erwerb des Jagdscheines. <HR></BLOCKQUOTE>

Nein, nicht einmal Abitur (sonst hätte ich keinen Jagdschein)


<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Ich hab auch keine Ahnung warum Nothilfe nicht präventiv möglich ist und habe noch keine Gedanken verschendet meinen Jagdschein abzugeben.

Wenn jemand nicht weiß, dass der Schuß mit Posten auf Schalenwild, auch als Fangschuß, verboten ist, ist er nur ein schlechter Jäger.

Wenn er weiß, dass es verboten ist und meint, dass er es trotzdem machen kann, in dem er sich auf eine Art übergesetzlichen Dauernotstand beruft, ist er eine Schande für die Jägerschaft.


<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Mit toleranten Grüßen

Tut mir Leid, zero tolerance.

Sonst wird demnächst mit Nachtzielgeräten geschossen und die Begründung heißt präventiver Notstand zur Abwehr von Wildschäden.

Und es kann bei den sachlichen Verboten auch keine zwei Meinungen geben.

Waidmannsheil!

[ 15. Mai 2002: Beitrag editiert von: Alexander ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Arne Thielen:
Deshalb verstehe ich deine Abneigung dem 98er gegenüber nicht, weil du sie darin begründest das der 98er eine Nazi-Waffe sei <HR></BLOCKQUOTE>Ich glaube nicht, dass Basti was gegen den 98-er hat. Er möchte aufzeigen, wie man auch gegen andere Waffentypen argumentieren kann. Motto: Das Jagdrecht aus der Nazizeit und dann jagen die Typen noch am liebsten mit Waffen, die schon von den Nazis gegen die Russen eigesetzt wurden. Ob's stimmt oder Sinn macht - wen kümmert's!

Mit obderEntwicklungernsthaftverstimmtem Gruß

Sven
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Sven Helmes:
Aus einer gemeinsamen Presseerklärung der Verbände:

5. Verbot der Vorderschaftrepetiererflinte, ohne Entschädigung des Altbesitzes.

Eine Zusammenfassung der gesamten Pressemitteilung gibt es auf der WuH-Startseite.

<HR></BLOCKQUOTE>

Die Zusammenfassung war eben nicht da, kann man aber auch bei FWR nachlesen.

Der eigentliche Brüller ist aber ohne
Entschädigung
enteignen zu wollen.

Offensichtlich ist man in der Politik jetzt so umnachtet, dass man nicht einmal merkt, dass dazu eine Verfassungsänderung nötig wäre. Selbst wenn sie mich per Gesetz enteignen, müssen sie mich entschädigen!
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Alexander:
Die Zusammenfassung war eben nicht da<HR></BLOCKQUOTE>Doch. Seit 17.35 Uhr. Erstes Thema oben. Ist aber im Prinzip auch egal...

Mit ebenfallsstinksaurem Gruß

Sven
 
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Da läuft mir doch gerade das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland über den Weg. Und unter Art. 14 finde ich:

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art. und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Kennen da manche die elementarsten Spielregeln nicht?

Mit immernochzornigem Gruß

Sven
 
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Ich kann Arne nur zustimmen was die 98K angeht, es erspart mir einen Beitrag (auch wenn Sven das plötzlich für so gar nicht wichtig hält)

und

ich muß unbedingt Alexander zustimmen was den Einsatz von Posten betrifft.
Das Thema hatten wir schon ähnlich in Ausübung der Gänsejagd (ebenso unangenehm).

türülü
 

Jan

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>

Waidgerecht jagen kann man mit Drilling, halbautomatischer Waffe, Revolver, Bogen, Armbrust, Blasrohr, Speer, Fallen.[/QB]<HR></BLOCKQUOTE>

Waidgerecht jagen könnte man auch mit nem Schnellfeuerscharfschützengewehr und Nachtsichtoptik. Es kommt immer auf den an, der die Waffe führt.

WH
Jan
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Arne Thielen:


Fällt dir was auf?
<HR></BLOCKQUOTE>


lach.gif



Moin Arne,

willkommen im Club der einsamen Herzen.


basti
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Sven Helmes:
Da läuft mir doch gerade das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland über den Weg. <HR></BLOCKQUOTE>

Es lief ?

Vermutlich war es bereits auf der Flucht.
icon_eek.gif


Hab' ich gerade im dunklen Forum gelesen:

Die Stadt München eilt bereits gehorsamst voraus und stellt WBKs nur noch an Personen über 21 aus!


basti

PS:
wo gibt es billige Flugtickts nach weit weg,
(Hinflug reicht) ?
 

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