LJV Hessen: Pumpguns auf der Jagd nicht nötig - stimmt das?

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Ich kann auf die Repetierflinte verzichten; wenn das Wild abhaut, dann hat es eben Glück gehabt. Ich kann mich noch sehr gut an Diskussionen über "Vollernter" erinnern!
Was nicht bedeutet, dass diese Flinte nicht sinnvoll einsetzbar ist.
Ansonsten ist ja aus der "Pumpgun" in Erfurt kein Schuss gefallen, in so fern sehe ich nicht so richtig ein warum sich alle Welt an dieser Waffe "aufhängt". Dabei ist es an sich egal ob das Ding Ladehemmungen hatte (was die Waffe für die Jagd mir nicht symphatischer macht; meine gute altre Doppelflinte hatte noch nie Ladehemmungen!).

wh
rolf
 
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anonym

Guest
Ich habe noch keinen mit einer
Pumpgun auf einer Drückjagd angetroffen.
 
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Hallo,
die Aussage zur Altersbeschränkung ist gerade in Anbetracht unserer ergrauten Spitze ein Schlag ins Gesicht jedes Jugendjagdscheininhabers, so er im LJV ist. Da tut der LJV ja gerade so, als könne man sich nicht retten vor Nachwuchs. Leider kommt dann auch prompt der Kommentar: Siehste, darum bin ich nicht im Verband.
Das ist Scheinheiligkeit pur! Für die Belange der Jagd setzt man sich innerhalb des DJV ein, auch wenn uns manches nicht passt. Aber wir müssen uns auch stärker im Verband engagieren, auch wenns zusätzliche Arbeit ist. Wie notwendig ein starker Verband ist, hat das letzte halbe Jahr gezeigt - auch ohne Erfurt!
Was die Vorderschaftrepetierer angeht, kenne ich auch Jäger, die wollen ihn nicht missen. Ich bin dagegen, unnötigerweise aus Kalkül auch nur 1cm preiszugeben. Ich möchte mir meine Waffen aussuchen, dieses Recht billige ich jedem anderen auch zu, deshalb muss mir die Pumpgun nicht gefallen.
Nachdem die erste Aufregung vorbei ist, wäre es an der Zeit, den Reportern und der Bevölkerung mal zu erzählen und zu zeigen, was das ist und wozu sie brauchbar sind. Am besten auf dem Schiessstand. Das die Waffenindustrie da nicht aktiv wird ist mir auch schleierhaft. Es wird wieder geopfert bis bald nichts mehr da ist. Das haben wir nicht nötig!
Weidmannsheil
Norbert

[ 14. Mai 2002: Beitrag editiert von: Saubazi ]
 
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Ich habe eine Pumpe und ich stehe auch dazu. Daß möchte ich mal loswerden. Ich habe sie mir nach der Prüfung gekauft, weil ich extrem günstig an sie herangekommen bin und eine Flinte brauchte. Es war also ein Gelegenheitskauf. Ich gehe aber damit nicht auf Gesellschaftsjagden weil ich die Ressentiments kenne und niemanden verprellen möchte. Aber zB auf Tauben kann ich mir nichts besseres denken. Diese Waffen sind unverwüstlich. Letztes Jahr ist sie mir im Mais umgefallen, der Verschluss war absolut verdreckt, Lauf aber noch frei. Sie funktionierte tadellos. Auch auf Tontauben setze ich sie ein, ich will ja nicht sportliche Höchstleistungen erbringen sondern nur einfach Freude am Sport haben.

Ich verstehe durchaus daß sich nicht alle mit diesen Waffen anfreunden können, für mich allerdings sind sie nützlich und daher legitim.
 
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Ich hab keine Vorderschaft-Repetier-Flinte, weil ich bisher auch keinen Grund sah, sie einzusetzen. Die oben aufgeführten Verwendungszwecke bei Durchgehschützen erscheinen plausibel, hab ich noch gar nicht dran gedacht. Fakt ist jedoch, dass diesen Dingern schon immer der Ruf einer "Rambo-Waffe" anhaftet. Die meißten sehen ja auch furchbar aus. (Benelli, kurz, schwarz,billig "verplastikiert") Brauchen wir wirklich diesen "schnellen" Schuß? War bis jetzt noch nie in der Situation. Bin aber dennoch gegen jede weitere Einschränkung in unserer Wahlmöglichkeit. Was ist dann als nächstes dran? Geradezug-Repetierer, Kurzwaffen, Unterhebelrepetierer???(Lever-Action-Gun hört sich doch genau so spektakulär an)

-MARKLAVE-
 
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Vorweg: das Argument "Durchgehschütze" akzeptiere ich, aber nur bedingt.
Man weiss einfach als Nebenstehender doch nie, ob das Ding jetzt geladen ist oder nicht - gilt auch für Halbautomaten. Dasselbe gilt für den Stand, bei einer geöffneten Doppelflinte weiss jeder Bescheid. Und die dauernde Pumperei beim Standwechsel ist lästig.
Ich habe keine Repetierflinte, und will auch keine.

Fuhrmann
 

Jan

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Ich denke, dass alle hessischen Jäger unter 18 Jahren sofort aus dem LJV austreten sollten!
Da gehts nämlich auch schon los, zur "Schadensbegrenzung" opfert man mal eben die jüngsten anstatt ihnen wie sich das für einen (Interessen-) Verband gehören würde, den Rücken zu stärken.!

Gleiches sehe ich bei dem Statement zu Vorderschaftrepetierern, wetten der Typ hat bei sich zu Haus keine Pumpgun, der hätte sonst bestimmt anders argumentiert. Dieser Egoismus einiger Leute ist wirklich bedauerlich!

WH
Jan
 
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Hallo zusammen,
Hier machen sich zwei Themen auf,
1. der Vollernter:
2. die "Überwachung" durch die Behörden.

Also, ich habe es an anderer Stelle schon einmal verlauten lassen, ich halte von den "Vollerntern" gar nichts.
Unsere Altvorderen drehten sich im Grabe um, wüßten sie wie wir heute jagen.
Gut, es gibt Ausnahmen, wenn massive Schäden durch Sauen die konzentrierte Jagd erfordern, aber nur in diesem Fall und bei ausgesuchten Schützen, wäre ich in der Lage den Vollernter zu rechtfertigen.
Alles andere ist i. m. Augen jagdlich nicht mit unseren ethischen Grundsätzen zu vereinbaren.
OK, Streit bin ich noch nie aus dem Wege gegangen!!
2. Es wäre gut, und dies sage ich als Pol. Beamter, auch im Sinne des Gesetzes, wären endlich einmal die erworbenen Waffen durch die Ordnungsbehörde registriert, es ersparte uns eine Menge Probleme.

Gruß
Burghard

[ 14. Mai 2002: Beitrag editiert von: Burghard ]
 
A

anonym

Guest
Hallo Burghard,

also ich kann Deine Argumentation nicht nachvollziehen. Wo ist denn der Unterschied von einer halbautomatischen Waffe oder einem Geradezug-Repetierer zu einer Repetierflinte? Was hat das alles mit Jagdethik zu tun? Du kriminalisierst ebenfalls das Werkzeug und das ist gelinde gesagt quatsch - denk bitte noch mal darüber nach.

Und wenn Du die vielzitierten Altvorderen heute jagen sehen würdest, wäre wahrscheinlich Schluß mit der Jagd.

Eine Anmerkung zum zentralen Register. Da wird langsam der Hund in der Pfanne verrückt. Es gibt diese Register doch. Unsere Waffen werden dort eingetragen. Was ist denn los mit den Behörden? Eine Abfrage bei den Regierungspräsiedien und fertig. Denkste!

Ich habe mir Ende März das Verfahren bei meiner UJB erklären lassen. Der Kollege, der für diesen Bereich zuständig ist, steht kurz vor der Pensionierung. Einen Computer möchte man diesem Herrn nicht mehr zumuten. Also muß die gute alte Karteikarte herhalten. Das ist die Wirklichkeit in den Behörden - Anno dazumal!

Diesen Schuh ziehe ich mir erst gar nicht an. Wie an so vielen Dingen in unserem Land sollten die Politiker und die Verantwortlichen der Behörden erst einmal vor ihrer eigenen Tür kehren. Gäbe es eine Konsequenz, wäre Erfurt nicht passiert und in Hamburg wäre das Kind auch nicht von einem Hund zerfleischt worden. Gäbe es eine Konsequenz, würden die Verantwortlichen wegen Unterlassung zur "Kasse" gebeten. Es gibt sie offensichtlich nicht. Und da liegt der Hase im Pfeffer.

Wer hat Schuld an Erfurt? Die Eltern? Die Schule? Das Schulamt oder die Waffenbehörde? Die Gesellschaft, vielleicht die Gewaltvideos oder Computerspiele? Schwere Fragen und noch schwerere Antworten. Man macht es sich aber zu einfach zu sagen: "Wir verbieten die Repetier-Flinte und schon passiert das nicht mehr!" Das ist bequem, einfach, primitiv. So funktioniert es nicht.

Ich bin nicht bereit - auch wenn ich seine solche Waffe selbst nicht führe und es auch in Zukunft nicht beabsichtige - eine solche Argumentation gelten zu lassen.

Waidmannsheil

Uwe Helfert
 
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anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Arrow:
->von diesem *Feuer(lein)-Verwendungszweck* war bisher nicht die Rede u. taugt als Argument -wir sprachen von Bejagungszwecken (=übergesetzliche Notsituationen" ?????)-
augenfällig nichts.[/QB]<HR></BLOCKQUOTE>

Wenn wir von einem sicheren schnellen Gerät für Nachsuchenzwecke reden, dann überzeugt eine Repetierflinte nur deshalb, weil sie UVV-konform unterladen, mehrschüssig, flott einsatzbereit ist- zB für die Notwehr gegen annehmende Sauen. Also war (implizit)von diesen nicht abstreitbaren Vorteilen die Rede. Wie der GBV schon richtig sagte: es müssen wenig Nachsuchenführer sein, die sich zur Pumpgun entschlossen, ich kenn auch keinen. Und ich sagte, daß mir für diese Zwecke ohnehin eine adäquate PATRONE (nämlich Posten) in der Flinte wichtiger ist, die allerdings unter die sachlichen Verbote fällt und nur unter dem Aspekt einer übergesetzlichen Notsituation (Selbstschutz und Tierschutz) gelegentlich angebracht sein mag. Und dann reicht mir eine verbeulte alte Querflinte, die im entscheidenden Moment nicht klemmt wie eine Pumpgun. In Erfurt wären möglicherweise mehr Menschen verletzt worden, wenn dieses Irren Pumpgun nicht schwerste mechanische Verklemmungen gehabt hätte. Daß dies die Regel ist, mögen afficionados jetzt bestreiten - ich aber ziehe simpel zuverlässige Waffen für stressige Momente unbedingt vor.
 
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Irgendwie verstehe ich das gezeter nicht.

Jagdausübung ist ein Urzeitliches Handwerk.

Möge der Handwerker entscheiden, mit welchem Werkzeug er am besten sein Werk Händelt.

Traurig ist an der ganzen Sache, das ein (bezahlter) Verbandsfunktionär nicht seinem Auftrag gemäss handelt.

Bernhard
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von rolfsc:
Ich weiß nicht wie es bei Euch in der Meldebehörde aussieht; "mein" Sachbearbeiter (der für den Waffeneintrag zuständig ist) kann mit Sicherheit keine Vorderschaft-Repetierflinte von einer Doppelbüchse unterscheiden, da weder Jäger noch Sportschütze sondern "simpler" Beamter.

Unter diesem Aspekt bringt eine zentrale Erfassungsstelle (vielleicht in Flensburg
icon_smile.gif
) nichts; das ist nur eine ABM-Maßnahme (und bedeutet für uns mit Sicherheit mehr Schreibkrams).

mit ablehnendem gruße
rolf
<HR></BLOCKQUOTE>

Hallo Rolf,

überlege Dir einmal in Ruhe, ob Deine obige Argumentation hinsichtlich der Sachkunde wirklich gegen oder nicht vielmehr für eine zentrale Erfassungsstelle (s.o. ... "für einen bestimmten Waffentyp zuständig") spricht.
icon_wink.gif
Wie Du auf den ABM-Chrakter der Stelle kommst, weiß ich nicht. Die Rationalisierungspotentiale - vor dem Hintergrund der bisherigen Vielzahl von Beamten bei den einzelnen Kreisen - habe ich ja obig bereits angedeutet. Auch bezüglich des Mehraufwandes an "Papierkram" fehlt mir jede Argumentation. Sorry, wenn ich fast eine halbe Stunde an einem Beitrag schreibe, erwarte ich etwas mehr argumentativen und logischen Gehalt von einer Antwort, die "mit ablehnendem Gruß" endet. Ließ Dir bitte auch noch einmal den dort verlinkten Artikel durch, dann verstehst Du vielleicht eher, warum gerade im Bereich der Waffenaufsicht die Zügel angezogen werden sollten.

Mit erwartungsvollem Gruß
Reineke
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Zwilling:
Traurig ist an der ganzen Sache, das ein (bezahlter) Verbandsfunktionär nicht seinem Auftrag gemäss handelt.<HR></BLOCKQUOTE>

Offenbar doch. Lies mein Posting.

Carcano
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von feuerlein:


...Und ich sagte, daß mir für diese Zwecke ohnehin eine adäquate PATRONE (nämlich Posten) in der Flinte wichtiger ist, die allerdings unter die sachlichen Verbote fällt und nur unter dem Aspekt einer übergesetzlichen Notsituation (Selbstschutz und Tierschutz) gelegentlich angebracht sein mag. Und dann reicht mir eine verbeulte alte Querflinte, die im entscheidenden Moment nicht klemmt wie eine Pumpgun.
<HR></BLOCKQUOTE>


Nu reichts !

Feuerlein; ich glaube du hast ( wie scjhon mal vermutedt wurde ) wirklich nicht alle Latten am Zaun !

Hoffentlich wirst du möglichst schnell bei deiner Vorsätzlichkeit beim Verstoß gegen Sachliche Verbote erwischt und dir dein Patent abgenommen .

1.)
Es ist ein grober Fahrläßieger Verstoß gegen geltende UVV- bestimmungen mit der Geladenen Querflinte sowohl bei Nachsuchen und als
Durchgehschütze durch den Bestand zu gehen !

2.)
Du setzt dien Notstand beim Rauen schuß auf Schalenwild also voraus ?
Seit wann können Notstandssitusationen geplant werden ?
An den Haaren herbeigezogen.
Der Rauhe Schuß ist und wird auch hoffentlich immer auf Schalenwild Verboten bleiben .

3.)
Hast du dir mal gedanken gemacht; was mit jedem deiner " Fahradkugeln " nach dem Schuß paziert ?
Die werden schon durch den kleinsten Zweig in alle unmöglichen richtungen abgelenkt und Sausen vollkomen unkontroliert durch die Botanik; der Gefährdungsbereich ist weit mehr als 180 Grad vor dem Schützen !
Jede einzelne Kugel einer OO-Buck verläst den Lauf mit der Energie einer 9-Para; und
das Hämmerst du in alle Richtungen ?
Unfaßbar !

Ich hoffe; wen du so weitermachst; das dir möglichst schnell der Lappen entzogen wird;
und das wir niemals zusammen jagen werden !

Andreas
 
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Hallo,
war heute eine Waffe austragen und in die zu erstellende WBK meines Sohnes eintragen. Eigentlich ganz simpel, sollte man meinen, aber der Teufel steckt eben im Detail. So dauerte der Vorgang über 1 Stunde, mit Computer wohl gemerkt, der aber mehrmals den Geist aufgab. Der Beamte geriet dabei ziemlich "in schlechte Laune" und verlor die Übersicht. Das Ergebnis: WBK meines Sohnes nicht ausgestellt, die Waffe von mir überlassen an (na ratet mal) mich. Als ich das bemerkte, Fassungslosigkeit und neuer Besuch morgen. Der Beamte ist wirklich sehr bemüht und höflich, aber wenn die Technik absolut mangelhaft ist, schleichen sich solche Fehler ein, von Kontrolle ganz zu schweigen. Hier liegt auch der Hase im Pfeffer. Unsere Polizei ist derart schlecht ausgestattet, es jammert einen Hund. Da sollte die Politik mal ansetzen, ein halbwegs vernünftiger Computer und Chaos verwandelt sich zu Ordnung (manchmal). Wenn ich sehe, wie üppig andere Behörden ausgestattet sind, frage ich mich, warum gerade bei der Polizei in entscheidenden Bereichen fahrlässig gearbeitet wird. Das Wort "Sparen", das ja einen Sinn hat, will mir da nicht so recht über die Lippen.
Weidmannsheil
Norbert
 

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