LJV Hessen: Pumpguns auf der Jagd nicht nötig - stimmt das?

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Hallo,

auch ich bin der Meinung, das das Gewerhr nicht dafür kann, in welcher Hand es schiesst. Für bestimmte Anwendungen ist eine Vorderschaftrepetierflinte (die bessere Bezeichnung für ein Pumpgun) auf der Jagd durchaus das angemessene Werkzeug, und wer diese Anwendungsmöglichkeit hat, der soll auch mit solch einem Ding glücklich werden.

Der Schüler aus Erfurt hat alle Menschen mit der Pistole erschossen, hat schonmal jemand über ein Verbot von allen Pistolen nachgedacht???

Was bringt es, Jungjägern den Waffenerwerb erst ab 18 zu erlauben, der Täter war schon 19!!!

Denken die lautesten Schreihälse und Politiker auf Stimmenfang eigendlich noch nach, bevor Sie den Mund aufmachen???

Ich verstehe die Welt nicht mehr!

Ulf-Hubertus


PS.
Ich habe übrigens keine Vorderschaftrepetierflinte, könnt mir aber nach Andreas Ausführungen durchaus vorstellen, mir noch schnell solch ein Ding zuzulegen, dann bin ich auch so ein Verrückter!!!

[ 13. Mai 2002: Beitrag editiert von: Ulf-Hubertus ]
 
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hab leider noch keine, aber hab mir schon öfter eine geliehen, für drückjagden mit gezogenem lauf, für entenjagden und krähen kommt der lange lauf ran, mit 12/76. da fallen sie auch bei größeren entfernungen!
wmh
 
A

anonym

Guest
Hört mal:
Ich habe das getan, was ich in solchen Fällen (ebenso wie bei jener Tischvorlage der Obersten Jagdbehörde in Schleswig-Holstein) gerne tue. Und was ich vielleicht auch anderen anraten würde ;-).

Ich habe mich aus erster Hand informiert und mit dem Betroffenen (Peter Boettcher, Geschäftsführer des LJV Hessen) eben unmittelbar gesprochen.

Was ich von ihm hörte, klang dann schon deutlich anders als die verkürzte und m.E. sachlich auch nicht sehr zutreffende dpa-Pressemeldung. Herr Boettcher hatte ein längeres Gespräch (an die halbe Stunde) mit der dpa-Journalistin geführt und sich darin bemüht, zu differenzieren:

a) Hinsichtlich der jugendlichen Jäger ging es ausschließlich um deren Waffenbesitz, nicht um den Jagdschein. Insoweit ist der LJV nur Heeremans Spuren gefolgt, und B. erwähnte ggü. dpa zutreffend, daß darüber gegenwärtig politisch verhandelt würde.

b) Hinsichtlich der Vorderschaft-Repetierflinten habe er sich gerade darum bemüht, zu differenzieren und aufzuklären. Er habe auf den Unterschied zwischen legtimen und jagdlich nutzbaren Pumpguns (sein Wort, nicht meines ;-8) und einigen sehr kurzen und sehr martialisch anmutenden hingewiesen, auch darauf, daß jagdliche Repetierflinten i.d.R. einen Hinterschaft und keinen Pistolengriff hätten. Das sei falsch wiedergegeben worden.

Der LJV Hessen ist telefonisch und per Email erreichbar. Wer den Verband zu einem richtigstellenden Einwirken auf die dpa bewirken möchte, kann dies ja ruhig tun, aber bitte ohne Vorwürfe und Beschimpfungen. Und bitte dann - im gleichen sachlichen Ton - auch eine Kopie an die DJV-Pressestelle schicken, welche die Meldung so (falsch) übernommen hat und anbietet.

Ich halte die Entscheidung des LJV, sich überhaupt zu äußern, Flagge zu zeigen, und zu versuchen, die Presse differenziert zu informieren, nämlich durchaus für die richtige. Stillehalten nützt nur unseren Gegnern.

Carcano
 
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Ich stimme insbesondere den Statements von Rolf, Braveheart und Carcano zu.

Was ist denn realistisch so schlimmes gesagt worden (außer das was angeblich falsch wiedergegeben wurde)?

Ich persönlich sehe ebenfalls keine absolute (!) Notwendigkeit für den Gebrauch einer Pumpgun für die Jagdausübung.
Auch für Nachsuchen etc. gibt es ausreichend gute Waffen die nicht in diese Kategorie fallen.

Ich persönlich habe noch nie einen bekannten Nachsuchenführer mit einer solchen Waffe angetroffen, und noch nie in diesem Zusammenhang von einer Notwendigkeit etwas gehört.

Andererseits kann ich die Argumente derer, die eine solche Waffe führen oder geführt haben, gerade in Punkto Sicherheit und Praxis, gut verstehen.

Aber wirklich notwendig halte ich wie gesagt diese Waffe für die Jagd nicht.

Was ich überhaupt nicht verstehe ist, so wie es Rolf es schon angedeutet hat, warum gerade um diese Waffe soviel aufhebens gemacht wird.

Da gibt es wohl deutlich übleres zum Einsatz ohne hier Beipiele zu nennen.

türülü

[ 13. Mai 2002: Beitrag editiert von: Großer Brachvogel ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Großer Brachvogel:


Ich persönlich sehe keine absolute (!) Notwendigkeit für den Gebrauch einer Pumpgun für die Jagdausübung.
<HR></BLOCKQUOTE>


Es gibt für KEINE Waffenart eine absolute(!) Notwendigkeit bei der Jagdausübung!

"...und schon gar nicht für alte Militärwaffen(-systeme) aus der Nazizeit."
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Klingt doch echt sinnvoll, oder?


mit 98er-freien Grüssen
basti
 
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Zitat:
""Es gibt für KEINE Waffenart eine absolute(!) Notwendigkeit bei der Jagdausübung!

"...und schon gar nicht für alte Militärwaffen(-systeme) aus der Nazizeit." "

->wenns nicht so traurig wär- wohlgemerkt in der Gruppe d. Betroffenen daselbst, um Akzeptanz zu werben:

S T R I K E Basti!!!
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von carcano:
Was ich von ihm hörte, klang dann schon deutlich anders als die verkürzte und m.E. sachlich auch nicht sehr zutreffende dpa-Pressemeldung.<HR></BLOCKQUOTE>

... die aber immerhin so auch vom DJV verbreitet wird. Warum publiziert man dann nicht die Originalfassung?

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Hinsichtlich der jugendlichen Jäger ging es ausschließlich um deren Waffenbesitz, nicht um den Jagdschein.


Der Unterschied ist für mich nicht nachvollziehbar.

Mit nachwievorirritiertem Gruß

Sven
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Sven Helmes:
die aber immerhin so auch vom DJV verbreitet wird. Warum publiziert man dann nicht die Originalfassung?<HR></BLOCKQUOTE>

Recht hast Du. Deshalb habe ich eben auch im Anschluß die DJV-Pressestelle angerufen (Annegret Keulen) und die Anregung einer Korrektur hinterlassen. Sie will Boettcher anrufen.
*wink* Sollte Wild und Hund da nicht auch nachhaken ? *wink*

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Der Unterschied ist für mich nicht nachvollziehbar.

*Seufz*
Hast ja recht. Tiere totmachen dürfen und draußen ohne Kugelfang durch die Landschaft schießen ist okay, aber Waffen zu Hause unter Verschluß im gesicherten Schrank haben nicht. Politiker...

Carcano
 
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Ich bin auf Treib- und Drückjagden am liebsten als Druchgehschütze unterwegs. Ich kenne die Geländegegebenheiten mittlerweile oft besser als der eine oder andere Jagdherr, bzw. Jagdaufseher und stelle dementsprechend mittlerweile auch die Treiber an. Ich benutze bei solchen gelegenheiten immer und gerne meine Mossberg ATP8S mit Kunstoffschaft. Abgeschlagen und unterladen. Selbst eine Outdoorreise in Alaska ging bei geringer Pflege spurlos an ihr vorbei. Bis jetzt habe ich auch von langjährigen Jägern ( 30 JJ und mehr )nur positive Reaktionen erlebt. Die gleiche Leute akzeptieren auch Jäger mit Selbstladewaffen, denn der Schütze macht es, nicht das Werkzeug. Gerade diese Jäger treffen komischerweise am besten, und brauchen oft den 2-ten oder 3-ten Schuß nicht.

Warum soll ich darauf verzichten?
Wheelgunner
 
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Frage: Sind Pumpguns jagdlich sinnvoll?

Antwort: Repetierflinten sind wie jede andere Art der Langwaffen jagdlich einsetzbar; die Repetierflinte eignet sich z.B. für die Jagd auf Wasserwild oder zur Nachsuche auf verletztes Schalenwild.

Frage: Ist eine Anhebung des Mindestalters für Jäger von 16 auf 18 Jahre sinnvoll?

Anwort: Nein. Die Durchschnittsalter bei den DJV Verbandsvereinen sind sehr hoch, wir brauchen die jungen Jäger um auch künftig den gesetzlichen Auftrag der Hege in unserer Kulturlandschaft gewährleisten können.

Frage. Halten Sie eine zentrales Melderegister für Waffenbesitzer als wünschenswert?

Antwort: Nein. Legalwaffenbesitzer zeichnen sich seit Beginn der Bundesrepublik als überdurchschnittlich gesetzestreu aus. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum eine über jeden Zweifel erhabene soziale Gruppe mit einem solchen Zentralregister als besonders gefährlich vorverurteilt werden soll.


Krieg ich jetzt 'nen Job als verbandsGF?
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Hallo,
da bin ich doch immer wieder erstaunt wie leichtfertig die Leute mit ihren Bürgerlichen Rechten umgehen, wenn Sie sie nicht nutzen und sie sehen nicht, daß sie die Leute die es in Anspruch nehmen damit rechtlich einengen. Warum soll ich mich von jemanden der keine PUMPGUN benutzt in der Benutzung einer solchen Waffe einschränken lassen. Kennt dieser Mensch meine Bedürfnisse, jagdlichen Möglichkeiten und Einsatzgebiete. Ich denke mal nein. Aber er maßt sich an meine Möglichkeiten einzuschränken oder nimmt es billigend in Kauf.
Vieviel Jäger haben eine Kurzwaffe und wieviel Jäger können sie jagdlich nutzen ? Ich brauche momentan nur eine Kurzwaffe und die eher zum Übungsschiessen als im jagdlichen Gebrauch. Der gezielte Schuß damit fällt mir immer noch schwer. Daraus folgere ich aber nicht, daß jeder nur eine Kurzwaffe benötigt oder weil er nicht gut genug damit umgehen kann gar keine braucht. Bei manchem Jäger wäre es bedingt durch dessen Fertigkeiten(nach dem Kauf zweimal damit auf den Stand und das wars an Übung für ein Jägerleben), reiner Selbstschutz ihm den Kurzwaffenbesitz zu untersagen.
Den Flüchtigen Schuß beherrsche ich nunmal besser mit einer Flinte und der Umgang ist mir vertrauter als der mit einer Kurzwaffe. Aber auf die Möglichkeit diese Kurzwaffe bei genügender Fertikkeit auch einzusetzen will ich niemanden nehmen und mir selbst auch offen halten.
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[ 13. Mai 2002: Beitrag editiert von: Jens Lindenberg ]
 
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Hallo ,
ich habe keine "pumpgun" und will hier auch nicht über jagdliche Vor- oder Nachteile dozieren.Ich wollte mir aber schon immer mal eine zulegen und das werde ich nun aus folgenden Gründen auch tun:
1. Weil ich sie für die Enten,-Gänse und insbesondere Baujagd (Mir sind in diesem Winter 3 Füchse wegen dem fehlenden 3 schuss durch die lappen gegangen)für sehr geeignet halte
und
2: das ist noch viel wichtiger, weil ich eine haben möchte und das RECHT dazu habe mir eine ohne probleme zu kaufen.Und das werde ich jetzt erstrecht in anspruch nehmen.

WH prohunter
 

Jan

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Also ich plane nicht mir so eine zu kaufen aber sollte dem nächst entschieden werden den weiteren Erwerb von Vorderschaftrepetierern zu verbieten, dann werde ich mir vor der Gesetzesverabschiedung wohl doch noch schnell einen holen, mein Vater wird Augen machen
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!

Als es Aufkam, das der Waffenerwerb künftig schwerer werden sollte (die alte Novelle welche nochmal weitestgehend verhindert werden konnte vor Erfurt!) habe ich mir selbstverständlich noch schnell eine KW zugelegt. Ich benutze sie hauptsächlich zum Übungsschießen, möchte mir aber auch alle Möglichkeiten offen halten, daher bin ich sehr zufrieden mit meiner Entscheidung. Ausserdem, das Argument auf Selbstschutz im "dunklen Wald" kann man wohl auch kaum wiederlegen.

WH
Jan
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Alexander:
Frage. Halten Sie eine zentrales Melderegister für Waffenbesitzer für wünschenswert? <HR></BLOCKQUOTE>

Antwort: Ja.

Hallo Alexander,

unter Zustimmung im Übrigen, möchte ich Dir in der obigen Frage doch wiedersprechen.

Ein zentrales Waffenregister ist m.E. weniger als weitere Gängelung der Legalwaffenbesitzer, noch als deren besondere Brandmarkung, sondern vielmehr als Reaktion auf gewisse ... nennen wir es mal: Versäumnisse ... der bisher damit betrauten Behörden zu sehen.

Ich hielte es für sehr sinnvoll, wenn es eine zentrale Stelle gäbe, in der der Mitarbeiter X zuständig ist, für die Waffenart Y oder Verkäufe bei denen der Verkäufer im Raum Z sitzt (Direkte Zuständigkeitserstreckung dann auch auf den ggf. ortsfremdem Käufer). Der Beamte erhält so die Verkaufsmeldung seitens des Verkäufers, legt einen Aktenvermerk mit entsprechender Wiedervorlagefrist von 2 oder 4 Wochen an und überprüft dann, ob der Verkäufer seiner Meldepflicht nachgekommen ist. Die - offensichtlich sehr fehleranfällige - Kommunikation zwischen verschiedenen Behörden wäre damit nicht erforderlich, alles liefe über "einen Schreibtisch" von Beamten, die ausschließlich mit diesen Aufgaben betraut wären und nicht offensichtlich "Besseres" zu tun haben. Nicht nur Erfurt wäre dann in dieser Form vielleicht anders abgelaufen.

Im dunkelen Forum wurde gestern ein Zeitungsartikel einer Schweizer Zeitung erwähnt, der sich mit verschiedenen, Aufsehen erregenden Mißbräuchen von scheinbaren "Legal"-waffen in Westeuropa beschäftigte. Der Artikel stellte in allen Fällen fest, daß zuvor die zuständigen Behörden - trotz begründeter Anlässe - nicht reagiert hatten. Zuletzt stellt er die Frage, ob dies Zufall sei, oder nicht vielmehr im Sinne gewisser Strömungen, die grundsätzlich etwas gegen den Legalwaffenbesitz in der Bevölkerung hätten.
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Lesenswert: http://www.wo-system.com/ubb/Forum1/HTML/004180.html

Wenn man sich überlegt, wieviele Mitarbeiter in allen Kreisen und kreisfreien Städten bisher mit der (Um-)Meldung und Registrierung von Waffen betraut sind, könnte man gut ein zentrales Bundesregister schaffen und dabei insgesamt wahrscheinlich noch Personal und finanzielle Mittel einsparen. Soweit dies vor dem Hintergrund des § 50 WaffG erforderlich sein sollte, müßten dann die entsprechende Verwaltungskompetenzen von Landes- auf Bundesebene konzentriert werden.

In meinen Augen ist dies eine effektive Maßnahme um mehr Sicherheit im Legalwaffenbereich zu schaffen, ohne auf das billige Mittel der weiteren Gängelung von gesetzestreuen Bürgern zu verfallen.

Wir brauchen kein neues Waffengesetz, sondern nur die effektive Durchsetzung des bestehenden Rechts.

Oder?
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Viele Grüße
Reineke

[ 14. Mai 2002: Beitrag editiert von: Reineke ]
 
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Da kann ich Rugen nur folgen:
speziell f. d. "Durchgehschützen" & Hundeführer auf Bewegungsjagden die ideale Waffe- meine Defender will ich für diese Aufgaben nicht missen.
Kurz, führig, sicher und nicht die Reichweite eines Schalenwildkalibers (Hinterlandgefährdung d. abgestellten Schützen).
 

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