LJV Hessen: Pumpguns auf der Jagd nicht nötig - stimmt das?

A

anonym

Guest
@ jan: im grundgesetz steht:
Art. 14 Abs. 3:

Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erflogen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Also dürfen die einem nix ohne Entschädigung wegnehmen.

thomas
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Bruno:



Und nach wie vor kein Sachliches Argument.
Mach dir keine Mühe, gibt auch keins.

Das man in Östereich dem Jäger schon die Wurst vom Brot stibitz hat, liegt daran, dass ihr da so ein Weiches Brot habt. Das Waffebgesetz ist Käse !!

Mahlzeit

[ 17. Mai 2002: Beitrag editiert von: Bruno ]
<HR></BLOCKQUOTE>


Lieber Bruno,

noch einmal langsam zum mitschreiben, damit du das harte deutsche Brot auch begreifst im Gegensatz zu unserem saftigen weichen Brot dick mit Hürschwurst belegt:

Langwaffenbesitz:
Kat. C = Langwaffen mit gezogenen Läufen
Erwerb: Das österr. Jägerlein geht zum Büchsenmacher sucht sich eine Waffe aus, trägt sie ein Formular beim Büchsenmacher ein, bezahlt zeigt dem Büchsenmacher die Jagdkarte und geht damit nach Hause. Benötigt er Munition dafür geht er zum Büchsenmacher bezahlt zeigt ihm nicht die Jagdkarte und fertig.

Kat.D: wie oben nur dass der Eintrag ins Formular entfällt und die Jagdkarte nicht hergezeigt wird. Munition detto.

Dasselbe gilt auch für alle Nichtjagdkartenbesitzer über 18, die Waffen der Kategorien C und D ohne waffenrechtliches
Dokument erwerben und besitzen können nur dass es hier bei C Waffen eine 3-tägige Abkühlphase gibt ( von der die Jäger natürlich ausgenommen sind ), sodass er die Waffe erst 3 Tage nach dem Kauf abholen kann.

Führen von C und D Waffen: Die gültige Jagdkarte ist das waffenrechtliche Dokument, das zum Führen berechtigt. Führen heisst das Tragen in geladenem Zustand auch ausserhalb der Wohn und Betriebsräumlichkeiten. Das Führen ist NICHT auf die Jagdausübung beschränkt!!! ( In andere Rechte darf natürlich nicht eingegriffen werden - der bewaffnete Spaziergang durchs Nachbarrevier könnte zu Komplikationen führen).

Ja und wenn du bei mir Jagen würdest würde ich dir aufgrund deines deutschen Jagdscheins eine österr. Jagdgastkarte ausstellen, die dann das waffenrechtliche Dokument zum Führen deiner C und D Waffen für einen befristeten Zeitraum ist und mit der du dann mit geladener Waffen im Auto wieder zurück bis zum Walserberg fahren kannst, wo du dann aber bei der Einreise in eure Bundesrepublik wieder entladen musst, da ansonsten Jagdschein und WBK weg sind.

Tja lieber Bruno das sind Standards bei uns´, die ihr nie hattet und in >Zukunft schon gar nicht bekommen werdet. Also dämmert dir da nicht was?

Gruss

H.
 
Registriert
28 Feb 2001
Beiträge
14.243
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Thomas D.:
@ Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. <HR></BLOCKQUOTE>

Zulässig sind jedoch "Auflagen im Interesse der öffentlichen Sicherheit".

So eine Auflage könnte z.B. darin bestehen, dass die Waffe unbrauchbar zu machen ist.

basti
 
Registriert
28 Mrz 2001
Beiträge
1.695
Zitat:
"Tja lieber Bruno das sind Standards bei uns´, die ihr nie hattet und in >Zukunft schon gar nicht bekommen werdet. Also dämmert dir da nicht was?"

@Hürsch:
die Mitternachtssonne
icon_wink.gif
icon_wink.gif
???
 
Registriert
15 Okt 2001
Beiträge
718
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Hürsch:


...
Tja lieber Bruno das sind Standards bei uns
...
Gruss

H.
<HR></BLOCKQUOTE>


Leider, für euch.
In De werden Waffenbesitzer vorher überprüft, dann brauchr man nicht hinterher, wie in Östereich, zu sieben.

BTW:
Da ihr euch eine Flintenart mit hinweis auf Subversiewe Kreise habt abnehmen lassen, meine Frage:
Wann weden in Östereich folgende Gegenstände Verbote?
<UL TYPE=SQUARE>Ferrai
Maserati
Lamborgini
DB 500 SL in Schwarz
Lacoste Hemden
Ray Bean Sonnebrillen
Boss Anzüge
Rolex Uhren
Hawanna Zigarren
Zippo Feuerzeuge
..
.
.
[/list]
Alles Synonüme für "Zwielichtiges Gesindel" und "Dunkle Machenschaften"

Lieber Hürsch,
bis jetz bist du uns immer noch ein Sachliches Argument gegen eine Flintenart schuldig. Du sweifst immer ab in die Waffenrechtlichen verhältnisse anderer Länder. Das ist nur Schaumschlägerei.

Sollte Dir ein vermeindliches Sachliches Argument gegen eine Flintenart vorschweben, so bringe auch welche für die andere Flintenart (Automaten)
Pass aber bitte auf, dich nicht in deinen eigenen Verwirrungen zu verstricken.

Es geht nach wie vor um die Fragen:
Kann ein Verbandsfunkionär einfach behaupten, dieses Werkzeug braucht der Handwerker, dieses nicht.
 
Registriert
28 Feb 2001
Beiträge
14.243
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Bruno:


Es geht nach wie vor um die Fragen:
Kann ein Verbandsfunkionär einfach behaupten, dieses Werkzeug braucht der Handwerker, dieses nicht.
<HR></BLOCKQUOTE>


Ich wiederhole mich gerne:

""Ambacher forderte, die Pumpgun, gefährlich wie sie ist und zudem für den Schießsport unbrauchbar, umgehend aus der Sportordnung zu streichen. "Wir wollen keine Pumpguns. Es handelt sich um Mafiawaffen." Schon auf der nächsten Sitzung, so ist zu erwarten, wird der DSB unabhängig vom öffentlichen Druck diese Forderung umsetzen, da er kein Interesse am wilden Herumballern, sondern ausschließlich an einer sach- und fachgerechten Sportausübung - neben der Traditionspflege- besitzt."
Deutsche Schützen Zeitung 05/2002 S.10


Für die Neuankömmlinge: Dieser Herr Ambacher ist Chef des Deutschen Schützenbundes und vetritt die Interessen von 1,3 Mio. Mitgliedern.


Meine Meinung: Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr.


mit ausdemDSBaustretendenGrüssen
basti
 
Registriert
16 Dez 2000
Beiträge
11.020
Kinders, Kinders, der punkt ist doch noch ein gans anderer :

Hier gehts um den nächträglichen verbot von Altbeständen die wir uns in vollkommener übereinstimmung mit der z.Z gültiegen Gesetzgebung und bei überprüfung unserer Waffernrechtlichen zuverlässigkeit zur
befugten benutzung zugelegt haben.

Sch... auf die Entschädiegung..
hier gehts um weiß Gott mehr; wenn diese Beispiel Schule macht, dann kommen als nächstes
die Selbstlader
die Gradezugrepetierer
Mehrschüßiege ( Drilling; BBF; Doppelflinten )
KW
Repetierer
.
.
.
unsere grünen Socken

Andreas
 
Registriert
30 Okt 2001
Beiträge
2.092
Doppelt pointierter Beitrag, Rugen:

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Rugen:
Hier gehts um den nächträglichen verbot von Altbeständen die wir uns in vollkommener übereinstimmung mit der z.Z gültiegen Gesetzgebung und bei überprüfung unserer Waffernrechtlichen zuverlässigkeit zur
befugten benutzung zugelegt haben.

Sch... auf die Entschädiegung..
hier gehts um weiß Gott mehr;
<HR></BLOCKQUOTE>

Genau das ist es doch!

Dem Gesetzgeber ständen drei Alternativen von unterschiedlicher Intensität zu Gebote:

1) Verbot nur für zukünftigen Besitz
2) Zusätzlich zu 1 noch Einziehung des Altbesitzes
3) Zusätzlich noch 2) in entschädigungsloser Form

Laßt Euch nicht von "entschädigungslos" (der 3. Stufe) ablenken, sobald wir über die Entschädigung diskutieren, haben wir uns mit dem Eingriff in das Alteigentum (Nr.2) schon abgefunden.

Und wehrt Euch jetzt. Was ich in einem anderen Forum von wegen Normenkontrolle oder Verfassungsbeschwerde gegen ein dann bereits bestehendes (!) Gesetz lese, ist erstens - soweit überhaupt zulässig - nicht nennenswert erfolgsversprechend und würde Jahre in Anspruch nehmen.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Rugen:
Wenn diese Beispiel Schule macht, dann kommen als nächstes die Selbstlader, die Gradezugrepetierer, Mehrschüßiege ( Drilling; BBF; Doppelflinten ), KW, Repetierer ... <HR></BLOCKQUOTE>

So weit wird es wohl nicht ganz gehen, aber wie wird wohl das gesetzliche Verbot begründet? Nur mit dem Odeur des Kriminellen? Ein Anscheinsparagraph wie wir ihn in § 37 WaffG bereits hinsichtlich der Kriegswaffen kennen?

Oder mogelt sich da vielleicht - um das Ganze vermeintlich substanzieller erscheinen zu lassen - auch ein "zur kriminellen Begehung ...", " ... zur gemeingefährlichen Bedrohung der öffentlichen Sicherheit [ERFURT] geeignet" mit hinein, womit auf schelle Schußfolge gezielt werden dürfte? Wenn dieses "Ritsch-Ratsch"-Argument einmal in der Welt sein sollte, warum sollten Vorderschaftrepetier-Büchsen erlaubt sein? Was ist mit meinem Selbstlader? Was ist mit den Griffrepetierern? Was ist .... nun bis zum Drilling wird wohl kaum gegangen werden, aber wo die Grenze gesetzt wird, liegt dann wohl kaum noch in unserer Hand, wenn erstens solche Argumente in der Welt (besser gesagt: im Gesetz) und zweitens - praktischerweise nebenbei - Präzedenzfälle für Eingriffe in den Altbesitz (s.o.) geschaffen sind.

Reineke

[ 17. Mai 2002: Beitrag editiert von: Reineke ]
 

Jan

Registriert
13 Feb 2001
Beiträge
498
Ich versteh auch nicht was das soll!
Wir haben uns doch als zuverlässig erwiesen!
Zuverlässig für den Erwerb von Schusswaffen und dessen Führung.
Dann ist es doch völlig unerheblich wieviele Waffen ich besitze und welche ich mehr und welche ich weniger brauche. Ich bin doch sozusagen jemand bei dem die Waffen gut aufgehoben sind!
Und wenn ich 100 Pumpen habe, vielleicht habe ich ja für jeden Tag im Jahr eine, na und???

Es scheint als hätten sich einige schon mit der Salamitaktik abgefunden und machen aber zusätzlich dabei noch kräftig mit.
Warum fordert denn nicht mal einer Selbstladebüchsen mit beliebiger Magazinkapazität zu erlauben? Bei ständig steigenden SW-Beständen würde so ein Teil in der Hand eines geübten Schützen doch durchaus eine sinnvolle Sache sein, der schießt dann mal eben 4 5 Stücke aus der Rotte raus während die anderen spätestens nach dem ersten Schuss an ihren Repetierern rumfummeln!

Wir müssen uns wie schon einmal gesagt gegen jede Weitere Verschärfung und Beschneidung unserer Rechte energisch zur Wehr setzen! Und auch Vorderschaftrepetierer sind nun mal Waffen die zur Jagd eingesetz werden können und somit VÖLLIG legitim sind.

Ausserdem, Leute, ihr werdet doch wohl nicht eine Beschneidung eurer Rechte hinnehmen nur weil irgendwelche Populisten Angst um ihre Wahlergebnisse haben, also bitte!
Es gibt ja gar keine Begründung die ein plötzliches Verbot rechtfertigen würde. Und warum gerade jetzt so etwas diskutiert wird ist wohl jedem klar! Nur der Menschenverstand ist schon längst auf der Strecke geblieben und einige fangen hier schon an aus ihrem Waffenschrank auszusortieren.
Angriff ist die beste Verteidigung!

In diesem Sinne
Waidmannsheil
Jan
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Bruno:



Leider, für euch.
In De werden Waffenbesitzer vorher überprüft, dann brauchr man nicht hinterher, wie in Östereich, zu sieben.

BTW:
Da ihr euch eine Flintenart mit hinweis auf Subversiewe Kreise habt abnehmen lassen, meine Frage:
Wann weden in Östereich folgende Gegenstände Verbote?
<UL TYPE=SQUARE>.
[/list]Alles Synonüme für "Zwielichtiges Gesindel" und "Dunkle Machenschaften"

Lieber Hürsch,
bis jetz bist du uns immer noch ein Sachliches Argument gegen eine Flintenart schuldig. Du sweifst immer ab in die Waffenrechtlichen verhältnisse anderer Länder. Das ist nur Schaumschlägerei.

Sollte Dir ein vermeindliches Sachliches Argument gegen eine Flintenart vorschweben, so bringe auch welche für die andere Flintenart (Automaten)
Pass aber bitte auf, dich nicht in deinen eigenen Verwirrungen zu verstricken.

Es geht nach wie vor um die Fragen:
Kann ein Verbandsfunkionär einfach behaupten, dieses Werkzeug braucht der Handwerker, dieses nicht.
<HR></BLOCKQUOTE>

Servus Bruno,

da du mich nicht verstehen willst oder kannst und dich mit Waffenrecht trotz deiner hochqualifizierten jagdlichen Ausbildung noch nicht auseinandergersetzt hast müssen wir noch weiter vorne beginnen:

1. Jeder Gesetzgeber hat die rechtspolitische Möglichkeit beim Waffenbesitz sich zwischen dem gänzlich freien Zugang aller Bürger zu Waffen bzw bestimmten Waffen bis zur völligen Entwaffnung der zivilen Bevölkerung zu bewegen.

Bei den Beschränkungen kann der Gesetzgeber nach bestimmten Waffentypen vorgehen bzw. nach bestimmten Bevölkerungsgruppen differenzieren bzw auch beide Formen der Beschränkung mischen.

2. Bei uns in AT ist es eben so, dass der Gesetzgeber nicht von einem breiteren Missbrauch bei den Langwaffen mit glatten Läufen ausgeht und diese Waffen jeder Bürger ab 18 erwerben und besitzen kann. Die Waffe wird ihm dann im Nachhinein nur im Falle eines Missbrauchs abgenommen.

Bei Langwaffen Kat. C, d.h. solchen mit gezogenen Läufen ist die Regelung wie oben nur wird der Erwerb beim Büchsenmacher dokumentiert.

Eine Verlässlichkeitsüberprüfung a priori gibt es nur Kat. B, d.h. Kurzwaffen und bstimmten Langwaffen wie Repetierflinten und bestimmten Halbautomaten, die nicht verboten sind, hier sind aber die Jäger generell vom Idiotentest und dem Sachkundenachweis ausgenommen.

Das Verbot der Pumpguns war auch in AT eine Anlassgesetzgebung auf Grund eines Amoklaufes mit einer Pumpgun. Im Nachhinein hatte der Gesetzgeberdamit wahrscheinlich recht, was die geringe Abgabe bzw. Legalisierungsquote von wahrscheinlich unter 5% der in den Verkehr gebrachten Pumpguns beweist. Der Anteil an legalen Pumpguns beträgt heute mit Sicherheit weniger als 2%o!!! aller legalen Waffen und weniger als 1% der Jäger besitzen eine Pumpgun.

Was ist nun das sachliche Argument, das nun gegen die Pumgun spricht?

Die Pumpgun unterscheidet sich an sich nicht in ihrer technischen Gefährlichkeit von der Suhler Hahndoppelflinte, die Differenzierung beginnt bei der höheren Magazinkapazität und der geringeren Länge. Kürzere Waffen mit höherer Ladekapazität sind aber beim Bedarf nicht typisch für z.B. Jagdwaffen, sondern für Verteidigungswaffen, die naturgemäss besonders leicht als Angriffswaffen missbraucht werden können. Davon abgesehen kommt bei den Pumpguns noch die schon angerissene psychologische Komponente dazu. Vor allem durch gewaltverherrlichende Medien wurde die Pumpgun mit dem besonderen Image einer aggressiven und hochwirksamen Waffe besetzt, was die Pumpgun losgelöst von der technischen Gefährlichkeit zu einer "Kult"-Waffe werden liess. Erfurt ist letztendlich ein tragisches aber typisches Beispiel dafür. Somit erhält die Pumpgun auch eine objektiv höhere Gefährlichkeit, da sie typischerweise besonders oft in den falschen Händen ist, was in AT z.B. auch durch die Illegalitätsquote von fast 100% bestätigt ist.

Eine Pumpgun ist daher nicht wegen ihrer technischen Funktion besonders gefährlich, sondern nur deswegen, weil sie aus besonderen Gründen besonders oft, d.h. typischerweise von Menschen besessen wird, denen die Gesellschaft ansonsten keine Waffen überlassen möchte, da sie unverlässlich sind. Im übrigen kann man das Beispiel Pumpgun am ehesten mit der Kampfhundeproblematik vergleichen.

Gruss

H.

[ 21. Mai 2002: Beitrag editiert von: Hürsch ]
 
Registriert
28 Feb 2001
Beiträge
14.243
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Hürsch:



Eine Pumpgun ist daher nicht wegen ihrer technischen Funktion besonders gefährlich, sondern nur deswegen, weil sie aus besonderen Gründen besonders oft, ich würde sagen typischerweise von Menschen besessen wird, denen die Gesellschaft ansonsten keine Waffen überlassen möchte, da sie unverlässlich sind.

<HR></BLOCKQUOTE>

Andreas,
bist du etwa auch so einer ?
icon_wink.gif



basti


PS:
Kommt die Glock nicht aus Österreich?
icon_eek.gif
 
Registriert
15 Okt 2001
Beiträge
718
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Hürsch:


Servus Bruno,

....


Was ist nun das sachliche Argument, das nun gegen die Pumgun spricht?

Die Pumpgun unterscheidet sich an sich nicht in ihrer technischen Gefährlichkeit von der Suhler Hahndoppelflinte...
<HR></BLOCKQUOTE>
Das uist das einzige Sachliche Argument!!
Alles andere ist Polemik
[/QUOTE]
Kürzere Waffen mit höherer Ladekapazität sind aber beim Bedarf nicht typisch für z.B. Jagdwaffen..
[/QUOTE]
Ja, wo ist den die Typische Jagdwaffe definiert?
Bitte um Angabe des entsprechenden Paragraffen und/oder der entsprechenden Komentierten Durchführungeverortnung.
[/QUOTE]

Im übrigen kann man das Beispiel Pumpgun am ehesten mit der Kampfhundeproblematik vergleichen.

Gruss

H.

[ 21. Mai 2002: Beitrag editiert von: Hürsch ]
[/QUOTE]

So isses!! und darum solte die Jäger nicht in die gleiche Hysterie verfallen und sich gegenseitig angehen.
Wehret den Anfängen, mit der Salamischeibe fängs an, mit den Socken hörts auf
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
182
Zurzeit aktive Gäste
516
Besucher gesamt
698
Oben