Klagen wegen Schalldämpfer-Erwerb

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Leider hat sich die Verhandlung vor dem VG Freiburg nun auf November verschoben. Vielleicht hat man danach Klarheit, sicher ist das allerdings nicht, denn selbst, wenn das Land klar unterliegt, kann es ja den Instanzenweg bemühen und sei es nur, um das Verfahren in die Länge zu ziehen.
Die Begründungen, die von Seiten des Regierungspräsidiums und des Innenministeriums kommen, sind, freundlich ausgedrückt, abenteuerlich. "Kriminalprävention" wird von dort behauptet, als ob Jäger ein großes Reservoir für derlei Straftaten wären - plante man eine solche, wäre ein kurzer Ausflug nach Straßburg schon ertragreich und selbst unbegabte Bastler schaffen das mit einer Colaplastikflasche als Einweglösung, was für die meisten Straftaten ja ausreichend wäre...Und wenn man dann noch ins Kalkül zieht, dass es dieses stolze Bundesland geschafft hat, bei Wohnunsgeinbrüchen gerade noch eine Aufklärungsquote von 15 % zu haben und machtlos zuzuschauen, wie Einbrecherbanden, zumeist aus benachbarten Ländern, hochprofessionell ihren Geschäften nachgehen. H I E R wäre Kriminalprävention erforderlich!
 
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Hallo

so habe mich mal auch angemeldet da ich mich schon länger mit diesem Thema befasse und interessiert eure Beiträge lese.

Möchte auch jetzt auch meine Erfahrungen teilen,

meinen Antrag für einen SD .308 habe ich in KVR München abgegeben.
Argumentiert habe ich,dass ich eine Gewerbe besitze für Handel mit Wild,und größten teils aus eignen Quellen also selbst erlegten Wild,somit beruflich Jage.
Natürlich ist es so ein schwierige Sache da leider in BY,SD unter BayJG unter sachliche Verbote fallen,aber nach meiner Meinung steht Bundesgesetz über Landesgesetz und wenn ich beruflich Jage dann ist das Arbeitsschutzgesetz eben halt höher als diese "dummen"(tut mir leider aber manchmal kann ich solche Verbote einfach nicht nachvollziehen)Vorschriften eines Bundeslandes.Deswegen habe darüber hinaus beantragt eine Ausnahmegenehmigung auszustellen für die SD Jagd.
Leider existieren immer diese Kino Vorstellungen mit dem "Plop" was wirklich nur realisierbar wäre mit Subsonic Muni,aber die ist nicht Schalenwildtauglich (ca nur 600-700J) und die Standart Jagd Muni,wenn die aus dem SD kommt(Erfahrungen im Ausland schon gesammelt) dann peitscht das richtig in der Luft und hört man auch deutlich in der Ferne.

Hoffe mal ,dass die vom Amt die Ausnahme für den SD des AWaffV so sehen wie ich,weil auf eine Klage bin ich nicht wirklich scharf....

Ich melde mich wieder wenn es neues gibt


Gruß

NikoD
 
Zuletzt bearbeitet:
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Hallo Daniel,

danke dir,leider gab's schon Antwort aus dem KVR,Abgelehnt!:no:

Der ganze Text den sie schreiben ist einfach ein schlechter Witz,

Allein diese Begründung:"....Arbeitschutzbedingungen gelten nur für den Arbeitnehmer..." da würde ich als Selbständiger nicht in Frage kommen. Sag mal geht's noch?:evil:

Man merkt einfach,dass die null Ahnung haben,der letzte Abschnitt ist der Beste
"....Wir empfehlen einen Gehörschutz,insbesondere gibt es elektronische,die weit aus besser den Schall dämpfen als ein Schalldämpfer..." Ich möchte nur den Mündungsknall gedämpft haben,damit ich an der Schussausgangposition nicht dieser Lautstärke ausgesetzt bin.
Dieser elektronische Gehörschutz,ist einfach misst,meine räumliches Hören ist einfach eingeschränkt.Und gerade auf einer Drückjagd oder besser noch bei einer Pirsch,ist mein Gehör,gerade das Sinnesorgan was am meisten geschärft ist.(Meiner Meinung nach)

Next step Anwalt,prüfen lassen ob die Versagung begründet war

Werde euch auf den laufenden halten

Anbei habe ich des Schreiben mal angehängt
(Persönliches wurde geschwärzt,bitte soweit nicht wo anders veröffentlichen)

Gruß

NikoD
 
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:"....Arbeitschutzbedingungen gelten nur für den Arbeitnehmer..." da würde ich als Selbständiger nicht in Frage kommen. Sag mal geht's noch?

So ist das aber.
Arbeitsschutzedingungen gelten für Angestellte,als Selbständiger besteht keine Verpflichtung sich daran zu halten.
 
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So ist das aber.
Arbeitsschutzedingungen gelten für Angestellte,als Selbständiger besteht keine Verpflichtung sich daran zu halten.

Und bei wem ist so ein Revierpächter angestellt das er BG zahlen muß und sich an Arbeitsschutzvorschriften wie die UVV Jagd halten muß ?
 
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Und bei wem ist so ein Revierpächter angestellt das er BG zahlen muß und sich an Arbeitsschutzvorschriften wie die UVV Jagd halten muß ?
Ein Jagdpächter ist nicht angestellt - er ist UNTERNEHMER und hat die Einhaltung der UVV in seinem Betrieb (Revier) sicherzustellen !

basti
 

Rotmilan

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Also lasse man sich einfach einen Arbeitsvertrag als "Jäger" geben, dass Entgelt kann ja niedrig sein...
 
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..die Entscheidung in Bayern is mir klar; ..die Verwendung von Schalldämpfern fällt dort in der Jagdgesetzgebung unter die sachlichen Verbote!!!! die Entscheidung für die Waffenbehörde is also einfach !!
..aber mal nen Tipp für die übrigen Jagdpächter: Die Jagdpächter müssen alle Beiträge für Berufsunfallgenossenschaft zahlen......man stelle sich vor, ein Jagdpächter taumelt bei der Schußabgabe plötzlich wegen Gehörtrauma auf dem Hochsitz und läuft kurzfristig Gefahr vom Hochsitz zu stürzen..:roll:..will sagen ..spezielle Begründungen müssen herbei!!!!!
..heute wurde der dritte SD genehmigt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!:thumbup:
 
A

anonym

Guest
..heute wurde der dritte SD genehmigt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!![emoji106]
Dein dritter oder allgemein? Aus welchem Bundesland kommst du?

@ Blauer Jäger ich hab auch einen SD genehmigt bekommen, wer Interesse zu meinem Antrag hat kann sich gern per PN melden. Aber veröffentlichen werde ich hier nichts
 
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Was das nützt? Nun ja, zunächst nützt es den Jägern in 8 von 16 Bundesländern, in denen SD nicht in den sachlichen Verboten auftauchen. Außerdem sind Jagdgesetze und somit auch die sachlichen Gebote nicht in Stein gemeißelt, wie man gerade z.B. in BaWü sieht. ;-)
 
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..was nützt das```..wenn andere Bundesländer den SD unter "sachliche Verbote" im Jagdgesetz einstellen.

Es nützt, weil dein Jagdschein in allen 16 Bundesländern gilt und nicht nur in dem, in welchem du wohnst. ;-)

Wenn deine Behörde nicht über die Landesgrenze gucken kann, dann ist das allein noch kein Versagensgrund.
 

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