Katzenabschuß pro - contra

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Klaus Maylein schrieb:
... Sollte sich dann herausstellen, dass der Abschuss von Hunden und Katzen entbehrlich ist ...
Ich frage mich, wie das festgestellt werden soll. Ich jage in unterschiedlichen Revieren. Dabei ist eines, in dem ich in 5 Jahren noch nie eine Hauskatze gesehen habe und ein anderes - nur ein Fünftel so groß wie das erste - dem wir regelmäßig pro Jahr 50 bis 70 verwilderte und wildernde Katzen entnehmen.

Klaus Maylein schrieb:
... der Jäger / Jagdaufseher seine "hoheitlichen Rechte" besser an die örtliche Polizei oder das Forstpersonal abtritt (Förster sind ohnehin Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft) ...
Auch bestätigte Jagdaufseher können unter bestimmten Voraussetzungen sog. Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sein - aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung ggf. sogar mit einer für den Zweck höher qualifizierten Ausbildung als der Forst.

Klaus Maylein schrieb:
... Einen "Jagdsheriff" mit all seinen negativen Begleiterscheinungen würde es dann nicht mehr geben. ...
Die Mitgliederzeitschrift der Jagdaufseherverbände in Deutschland heißt "Der Wildhüter". Alleine dieser selbstgewählte Name macht das Selbstverständnis der bestätigten Jagdaufseher deutlich. Und das ist meilenweit vom "Jagdsheriff" entfernt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
gipflzipfla schrieb:
...
Bei einer Katze, die sich mehr 300m vom Haus entfernt, darf man wildern unterstellen.

GP-Pfalz schrieb:
Nun sieht das Gesetz kein "unterstellen" vor.
Fakt ist, und ein Revier hat tausend Augen, die Katze muß wildern.

Scheinbar muss auch hier wieder eine Erklärung auf den Fuß folgen :14:

Wenn sich eine Katze aus dem häuslichen Einflussbereich entfernt und Richtung Revier (Wald oder Feld abseits der "Akzeptanzgrenze" von xxxm ) unterwegs ist, dann tut sie das nicht, weil sie einen Wandertag genießen möchte, sondern weill sie ihrem Naturell nach kommt und auf Beute aus geht!

Ob das nun Mäuse, Singvögel, jagbares Flugwild oder junge Hasen, generell Niederwild, sind, ist ihr dabei egal.
Sie nimmt einizg und alleine das, was am wenigsten Gegenwehr bietet!

Zudem gilt auch bei der Katze das Mini.-max.- Prinzip.

Ich unterstelle einer Katze draussen im Revier also prinzipiell, dass sie wildert. Und ich habe sie vom Hochsitz aus mehrfach dabei beobachtet, wie ältere Hasen angeschlichen werden.
Hier von erhöhter Postition aus, was zum Beobachten immer sicherer, als aus bodennaher Pserspektive ist.

Man bedenke, eine Katze mit ca, 6,8 Kg Lebendgewicht kommt einem Fuchs gleich!

Die "1000 Augen" eines Revieres sind mir bestens bekannt, das wusste ich schon als Kind.
An mir gehen oftmals Leute ein 5m Entfernung vorbei und registrieren dabei noch nicht mal, dass ich anwesend bin....

Sollte ich also meine moralischen Bedenken, meine Skrupel, jemals frei und ungezwungen überwinden können, dann tu ich das, was mir das Jagdgesetz erlaubt!

gipflzipfla schrieb:
Übrigens, den Junghasen im Maul, Richtung Dorf, das wildern ist abgeschlossen. Kein Feuer frei mehr !
Darum geht´s doch auch gar nicht, denn dieser Sachlage bin ich mir ebenfalls bewusst.
 
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Ich unterstelle einer Katze draussen im Revier also prinzipiell, dass sie wildert.

Im schönen Hessenland ist das komplizierter.

Die Katze muss "jagend" angetroffen werden und außerdem muss man das geringste Mittel anwenden um sie von diesem Tun abzuhalten.
Also "verjagen", einfangen oder was-weiss-ich-noch.

Schießen soll laut Gesetzgeber nur letztes Mittel sein.

ich stimme dir gern zu, aber die Gesetzeslage bei uns ist nun mal so. Hinzu kommt, daß man nur zwischen März und August eine 300 m Schutzzone eingerichtet hat in der übrigen Zeit 500 m.

Übrigens sind das Gestze einer schwarzen Landesregierung mit reichlich Jagdscheininhabern in der Landtagsfraktion, aber wahrscheinlich gehen die nur beim Staat auf Rotwildjagden und kennen Probleme im Niederwildrevier nur vom hörensagen....
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Weil hier auch ein Satz aus meiner Aussage herangezogen wurde, zitiere ich mich der Einfachheit halber mal kurz selbst:
gipflzipfla schrieb:
...
Bei einer Katze, die sich mehr als 300m vom Haus entfernt, darf man wildern unterstellen.

Wenn sich eine Katze aus dem häuslichen Einflussbereich entfernt und Richtung Revier (Wald oder Feld abseits der "Akzeptanzgrenze" von xxxm ) unterwegs ist, dann tut sie das nicht, weil sie einen Wandertag genießen möchte, sondern weill sie ihrem Naturell nach kommt und auf Beute aus geht!

Ob das nun Mäuse, Singvögel, jagbares Flugwild oder junge Hasen, generell Niederwild, sind, ist ihr dabei egal.
Sie nimmt einizg und alleine das, was am wenigsten Gegenwehr bietet!

Zudem gilt auch bei der Katze das Mini.-max.- Prinzip.

Ich unterstelle einer Katze draussen im Revier also prinzipiell, dass sie wildert.

@Sir Henry,
Und, nein, ich akzeptiere das über eine gewisse Grenze hinaus keinesfalls, dass Katzen unbeaufsichtigt im Wald streunen, sondern es regt mich immer wieder maßlos auf!

Sir Henry schrieb:
In gesetzlicher Hinsicht unterscheidet in Sachen "Jagdschutz" (in Bayern) fundamental.
Die Katze genießt innerhalb einer Entfernung von 300 m bis zum nächsten bewohnten Haus Schutz, sogar dann, wenn sie etwas gegriffen hat. Der Katze wird nix unterstellt, man akzeptiert das.

Teilzitat aus Wikipedia:

" Akzeptanz (von lat. „accipere“ für gutheißen, annehmen, billigen) ist eine Substantivierung des Verbes akzeptieren, welches verstanden wird als annehmen, anerkennen, einwilligen, hinnehmen, billigen, mit jemandem oder etwas einverstanden sein.

Dementsprechend kann Akzeptanz definiert werden als Bereitschaft, etwas oder jemanden zu akzeptieren (Drosdowski, 1989)."

Es wird deutlich, dass Akzeptanz auf Freiwilligkeit beruht. Darüber hinaus besteht eine aktive Komponente, im Gegensatz zur passiven, durch das Wort Toleranz beschriebenen Duldung. Akzeptanz drückt ein zustimmendes Werturteil aus und bildet demnach einen Gegensatz zur Ablehnung.

Der Akzeptanzbegriff gewinnt einen ersten Bezugsrahmen, indem Akzeptanzsubjekt, Akzeptanzobjekt und Akzeptanzkontext unterschieden werden.

Teilzitat Ende
 
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Skogman schrieb:
Klaus Maylein schrieb:
... der Jäger / Jagdaufseher seine "hoheitlichen Rechte" besser an die örtliche Polizei oder das Forstpersonal abtritt (Förster sind ohnehin Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft) ...
Auch bestätigte Jagdaufseher können unter bestimmten Voraussetzungen sog. Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sein - aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung ggf. sogar mit einer für den Zweck höher qualifizierten Ausbildung als der Forst.

Das ist jetzt nicht nur eine Sache, die spezifisch dieses Thema angeht:

Manchen Leuten ist eben einfach wohler, wenn nichts der Verantwortung des Bürgers, sondern vielmehr weitestgehend der Verantwortung "staatlicher Stellen" (hier "die örtliche Polizei oder das Forstpersonal") unterliegt.


"Jagd in staatliche Hand - Reduzieren der Zahl der Hobbyjäger"
"Waffen nur noch in staatliche Hand"

...etc.
Da steckt exakt dieses "Bürgermisstrauen" dahinter.
 
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Enzwälder schrieb:
"Jagd in staatliche Hand - Reduzieren der Zahl der Hobbyjäger"
"Waffen nur noch in staatliche Hand"

...etc.
Da steckt exakt dieses "Bürgermisstrauen" dahinter.
Hast du etwa gedacht, die Wiedervereinigung geht spurlos an uns vorüber ? :18:

basti
 
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Wenn wir schon beim Bürgermisstrauen sind:

Mit Dredds dieser Art, die ja öffentlich ablaufen und daher eingesehen werden können und auch werden, wird das letzte Vertrauen gegenüber Jagd und Jägern schneller restlos verspielt sein, als es so manchem hier bewusst wird.

Solche Experten, wie der @gipflzipla, helfen hier besonders weiter und sind dem Verhältnis der Haustierliebhaber zu Jägern besonders dienlich.
In Südtirol habe ich Schilder gesehen: Jeder freilaufende Hund wird erschossen.
Böswillige würden jetzt sagen: Auf was sollten die denn noch sonst schießen. Das sage ICH aber nicht.

Nochmals: stellt doch Bilder ein über die zweifellos vorkommenden Untaten von Haustieren, damit es der Öffentlichkeit bekannt und sie möglicherweise "schockiert" wird. Man könnte das sogar bei einer totgeschossenen Katze samt der "geschlagenen Beute" machen. Zugegeben - das ist schwieriger als einen waidgerecht aufgebahrten braven Bock abzulichten, dem die Kugel ebenso waidgerecht angetragen wurde.
 
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Skogman schrieb:
Klaus Maylein schrieb:
... Sollte sich dann herausstellen, dass der Abschuss von Hunden und Katzen entbehrlich ist ...
Ich frage mich, wie das festgestellt werden soll. Ich jage in unterschiedlichen Revieren. Dabei ist eines, in dem ich in 5 Jahren noch nie eine Hauskatze gesehen habe und ein anderes - nur ein Fünftel so groß wie das erste - dem wir regelmäßig pro Jahr 50 bis 70 verwilderte und wildernde Katzen entnehmen.

Da sich der Tierschutz und seine "Geschäftsführung" kaum am ersteren Fall orientieren wird und man ihn solche "Munition" liefert, ist die Hochrechnung auf einige Hunderttausend "abgeballerter Katzen" leicht verständlich, zumal wenn derlei Posts als Beleg für die Behauptungen gerne verwendet werden.

Was hier so alles unter die Leute gebracht wird :17: :16:
 
A

anonym

Guest
Wie vorher schon angemerkt ist in Rheinland - Pfalz mit dem neuen Jagdgesetz eine neue Regelung hinsichtlich Haustierabschuß. Wer sich das entsprechende Gesetz durchliest, bzw. den Komentar von Dr. Mahr, Justiziar des Landesjagdverbandes, dem wird klar, im Grunde ist Schluß mit Jagdschutz bei Katze und Hund.


(6) Die in Absatz 2 genannten Personen sind befugt, wildernde Hunde zu töten. Hunde gelten als wildernd, soweit und solange sie erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden. Dieses Recht gilt nicht gegenüber Hirten-, Jagd-, Blinden- und Polizeihunden, die als solche erkennbar sind, sowie gegenüber Hunden, die sich nur vorübergehend offensichtlich der Einwirkung ihrer Führerin oder ihres Führers entzogen haben und sich durch andere Maßnahmen als der Tötung vom Wildern abhalten lassen.
(7) Die in Absatz 2 genannten Personen sind befugt, wildernde Hauskatzen, die in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten Wohnhaus angetroffen werden, zu töten. Hauskatzen gelten als wildernd, soweit und solange sie erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden. Dieses Recht gilt nicht gegenüber Hauskatzen, die sich erkennbar in menschlicher Obhut befinden und sich durch andere Maßnahmen als der Tötung vom Wildern abhalten lassen.


Allein schon ein Warnschuß kann als Abhalten vom Wildern bewertet werden und somit der Tötung entgegenstehen.
Wer nun als Jäger noch draufhält, sollte sich das genau überlegen (Rheinland-Pfalz)

Und als persönliche Anmerkung:
Bei einigen aus unserer grünen Lodenfraktion bin ich ganz froh drum, das hier nun eine enge gesetzliche Regelung vorhanden ist !
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Sir Henry schrieb:
Wenn wir schon beim Bürgermisstrauen sind:
.....
Solche Experten, wie der @gipflzipla, helfen hier besonders weiter und sind dem Verhältnis der Haustierliebhaber zu Jägern besonders dienlich.

In Südtirol habe ich Schilder gesehen: Jeder freilaufende Hund wird erschossen.
Böswillige würden jetzt sagen: Auf was sollten die denn noch sonst schießen. Das sage ICH aber nicht.
.....

Sehr geehrter Herr Herinrich Weidinger, @Sir Henry,
ganz offensichtlich sind Sie, aus welchen Gründen auch immer, zu einer sachlichen Diskussion nicht fähig?

Es tut mir ja ganz besonders leid für Sie, dass momentan stets ich es bin, an dessen Aussagen Sie sich scheinbar sehr gerne reiben müssen.

Ich verweise aber hier auf allseits bekannte und duchaus seriöse Studien zum Problem "Hauskatze und deren Verhalten bzw. Auswirkungen im Ökosystem".

Nun, um es ab zu kürzen, solcherlei Studien lassen sich leicht mit dem Suchdienst "Google" jederzeit im Internet finden.

Ich erlaube mir hier, beispielgebend auf eine dieser Studien als Quelle zu verlinken und zitiere diese im Folgenden:

http://www.tierundnatur.de/katz-chu.htm

Zitat:

Beuteverhalten der Hauskatze (Studie)

Im Rahmen einer Magister-Dissertation an der biologischen Abteilung der Universität York (Nordengland) wurde nun im November 1986 eine Arbeit angenommen und im folgenden Jahr veröffentlicht, die das Beuteverhalten von Hauskatzen in einem typischen englischen Dorf mit großer Gründlichkeit wissenschaftlich untersucht und sich vor allem auf den Haussperling (Passer domesticus) als Beutetier konzentriert: Dieser ist seit 1987 in der Bundesrepublik Deutschland durch die Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt!
Die 17 Seiten lange Studie besteht aus fünf Kapiteln: Einleitung, Untersuchungsgebiet, Methoden, Ergebnisse, Diskussion.

Einleitend weisen die Autoren darauf hin, daß von den wahrscheinlich über 6 Millionen Hauskatzen in Großbritannien nur ca. ein Fünftel verwildert ist, welches jedoch Gegenstand der meisten ökologischen Arbeiten war. Untersucht wurde entweder der Kot, was sehr mühsam und ungenau ist, oder der Mageninhalt überfahrener oder geschossenen Tiere, der aber jeweils nicht repräsentativ zu sein braucht. Genauere Daten über die Ernährungsgewohnheiten der Hauskatze verspricht hingegen eine dritte Technik: die Aufnahme aller Beutetiere, die Hauskatzen fangen und (hoffentlich) nach Hause tragen. Eine solche Untersuchung führten die Autoren vom 31.07.1981 bis zum 30.07.1982 an praktisch allen Katzen (über 70) des Dorfes Felmersham durch.

Das Untersuchungsgebiet, der Siedlungskern eines typisch englischen Dorfes der Grafschaft Bedfordshire, setzte sich aus 173 Häusern zusammen, die neben 60% Neubauten Landhäuschen, umgebaute Farmen (nur eine war noch in Betrieb) und Anbauten umfaßten. Das Umland bestand vornehmlich aus Wiesen und Weiden.

Die Methoden (s. auch oben) setzten natürlich die Mitarbeit der Katzenbesitzer des Dorfers voraus. Zunächst wurden die Tiere registriert und ihr Alter und (bei kastrierten Katzen Ursprungs-) Geschlecht bestimmt. Die Besitzer erhielten dann zum Sammeln von Beutestücken eine Anzahl Plastiktüten, die sie einmal wöchentlich mit Informationen über weitere, vollständig aufgefressene Tiere an die Forscher übergaben.
Bedingt vor allem durch die Sommerferien schwankte die Anzahl der untersuchten Katzen zwar etwas, es waren aber immer mindestens 69–71 (von insgesamt 80). Um eventuelle Auswirkungen des Standortes bestimmen zu können, teilten die Wissenschaftler das eigentliche Dorf in eine Kernzone, eine mittlere und Randzone ein. Die 42 Tage zwischen dem 9. Dezember und 19. Januar wurden in zwei gleichstarke Gruppen aufgeteilt, die über bzw. unter 0 °C lagen. Ebenfalls ausgesucht wurden drei Perioden à drei Monate (von Oktober bis Juni) im Hinblick auf Regen sowie zweimal 13 Tage mit hoher bzw. niedriger Windstärke.

Um den Einfluß von Hauskatzen auf Wildtier-Populationen verläßlich bestimmen zu können, konzentrierten sich die Forscher vor allem auf den Haussperling, da dessen Anzahl in einem so uneinheitlichen Habitat wie einem Dorf leichter zu ermitteln ist als der Bestand einer Kleinsäuger-Art. Die Zählung im April ergab ca. 340 Spatzen.

Die Ergebnisse stellen sich wie folgt dar:

Insgesamt wurden 1090 Beutestücke registriert, im Durchschnitt 14 pro Katze und Jahr. 535 waren Säugetiere, 297 Vögel und 258 nicht identifizierte Tiere. Im einzelnen wurden identifiziert: 17% Feld-Wühlmäuse, 7% Rötelmäuse, 14% Erdmäuse, 12% Waldspitzmäuse, 4% Zwergspitzmäuse, 3% Kaninchen, 8% andere Säuger, 16% Haussperlinge, 4% Singdrosseln, 3% Amseln, 3% Rotkehlchen, 10% andere Vögel , insgesamt 15 Säuger- und 22 Vogelarten. (Gliederfüßer und andere Wechselwarme wurden nicht berücksichtigt.)
Die meisten Tiere wurden im Sommer erbeutet (im Juli/August) drei- bis viermal so viele wie im Dezember/Januar).
Die Zahl der erbeuteten Vögel war hingegen im Dezember und Januar am höchsten. (Kleinsäuger sind in dieser Zeit schwerer zu erbeuten.) In einer besonders harten Winterwoche (18.–24. Dezember) bestand die Beute ausschließlich aus Vögeln. Aber auch im Juni, also zur Brutzeit, waren mehr als 50% der Beutetiere Vögel.
Der Jagderfolg der einzelnen Katzen variierte beträchtlich: Sechs brachten überhaupt nichts nach Hause, eine gar 95 Beutestücke. Generell sank der Erfolg mit zunehmendem Alter.
Während Kater in allen drei genannten Dorfzonen annähernd gleich gut jagten, waren weibliche Katzen in der Randzone des Dorfes deutlich erfolgreicher als in der mittleren oder Kernzone.
Je dichter der Katzenbestand eines Bezirks war, desto weniger fing die einzelne Katze.
Hohe (über 0 °C) oder niedrige (unter 0 °C) Wintertemperaturen sind für den Jagderfolg nicht bedeutsam.
An trockenen Tagen war die Erfolgsquote jeweils am höchsten (unabhängig von der Jahreszeit).
An relativ windstillen Tagen war die Beute um fast 60% zahlreicher als an windigen Tagen. (Diese waren allerdings in der Regel auch regnerisch, und ruhige Tage meist trocken.)
Eine Sperlings-Population erhöht sich durch Brut um nicht mehr als ca. 100%, also hier von ca. 340 auf ca. 700, um schließlich wieder bei den anfänglichen 340 Individuen anzukommen. Grob gesprochen, müssen also jährlich außerhalb der Brutzeit in Felmersham 300–400 Tiere ihr Leben lassen.
In diesem Dorf zählten die Forscher in einem Jahr 130 plus (anteilig = 16% von den nicht identifizierten Tieren) 40 gleich 170 Sperlinge. Berücksichtigt man nun, daß erfahrungsgemäß nur etwa 50% der tatsächlich getöteten Beutetiere erfaßt werden, muß man zu dem Schluß kommen, daß eine signifikante Anzahl von Todesfällen des Sperlings auf das Konto der Katzen ging.

Abschließend diskutierten die Autoren die Ergebnisse:

Die geringen Ergebnisse im Winter erscheinen ihnen weniger eine Folge geringen Jagderfolgs selbst zu sein als vielmehr der Neigung von Hauskatzen, dann zu Hause zu bleiben.
Da Vögel in Felmersham 35% der Gesamtbeute ausmachten, in anderen Studien (in Nordamerika, Europa und Australien) über wildlebende Katzen aber unter 6,5%, muß die Beuteart mit der Landschaft (Fanggebiet) zusammenhängen: In Wohngebieten und an Straßen ist der Anteil der Vögel nach einer anderen Untersuchung (McMurry & Sperry, 1941) viermal höher als in ländlichen Gebieten. Weitere Studien (Hows, 1980–82) sprechen von 21% Vögeln landesweit (Großbritannien) und 35% in Vorstadtgebieten.
Die Populationsdichte des Sperlings war mit 11 pro ha relativ hoch (zum Vergleich: London-Stadt 10–11), was die Autoren vor allem auf die vielen Nistgelegenheiten zurückführten. Wenigstens 30% aller getöteten Haussperlinge – wahrscheinlich sogar die allermeisten – gingen auf Hauskatzen zurück, die diese Art somit erfolgreicher dezimieren als jeder andere, wilde Beutegreifer.

Literatur:
CHURCHER, P. B., und J. H. LAWTON (1987): Predation by domestic cats in an English village. Journal of Zoology, Vol. 212, p. 439–455.


Zitat Ende

In dieser Studie wurde hauptsächlich Bezug auf den Haussperling genommen, jedoch hat sich zwangsläufig das komplette Beutespektrum einer Haushatze im freien Jebensraum offenbahrt! (NoNa, wird der gelernte Österreicher nun sagen.)

Man kann nun blauäugig zur Tagesordnung übergehen und diese Fakten "akzeptieren".
Nun, das muss man leider mittlerweile wohl auch, denn diese Studie ist auf eine besispielhafte geschlossene Ortschaft beschränkt.

Wer allerdings im ländlichen Gebiet, im Jagdrevier ausserhalb der gesetzlich geforderten xxxm Grenze eines Wohnhauses oder Gehöftes, eine Katze antrifft derer man sich noch nicht einmal mehr auf 30m nähern kann ohne dass diese flüchtet, weiters von dieser annehmen möchte, es handele sich dabei um "Witwe Müller´s Kätzchen", der träumt vermutlich auch von lauwarmen und dennoch festen Eislutschern".

Die von Ihnen erwähnten Schilder mit der Aufschift "Jeder feilaufende Hund wird erschossen!" sind auch mir bekannt.
Und stellen Sie sich vor, oh heiliger St.Hubertus, dazu muss man noch nicht einmal nach Südtirol fahren!

Seltsamerweise finden solcherlei Warnungen immer eine gewisse Akzeptanz im breiten Bevölkerungsspektrum!

Und weiters, man liest weder in der Presse noch hört man davon via Radio oder TV, dass bei uns alljährlich eine Unmenge an Hunden erschossen wird!

Die Jägerschaft in Ihrer Gesamtheit, und insbesondere ihrer Oberen aus sämtlichen Jagdorganisationen, hat es in den vergangenen Jahrzehnten sträflich vernachlässigt, zum Problem der Hauskatze in freier Natur klar und deutlich Stellung zu beziehen!

Ich wäre Ihnen also sehr dankbar, wenn Sie zukünftig Ihre persönlichen Anschmisse gegen mich einfach unterlassen würden.
Überlesen Sie meine Kommentare am Besten ganz einfach und "akzeptieren" Sie.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihr Veständnis und verbleibe mit bestem Gruß vom

gipfl..... :23:
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
GP-Pfalz schrieb:
Wie vorher schon angemerkt ist in Rheinland - Pfalz mit dem neuen Jagdgesetz eine neue Regelung hinsichtlich Haustierabschuß. Wer sich das entsprechende Gesetz durchliest, bzw. den Komentar von Dr. Mahr, Justiziar des Landesjagdverbandes, dem wird klar, im Grunde ist Schluß mit Jagdschutz bei Katze und Hund.
........
(7) Die in Absatz 2 genannten Personen sind befugt, wildernde Hauskatzen, die in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten Wohnhaus angetroffen werden, zu töten. Hauskatzen gelten als wildernd, soweit und solange sie erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden. Dieses Recht gilt nicht gegenüber Hauskatzen, die sich erkennbar in menschlicher Obhut befinden und sich durch andere Maßnahmen als der Tötung vom Wildern abhalten lassen.
....

@GP-Pfalz,
nur damit klar wird, worüber wir sprechen:

Ich bin durchaus fähig und Willens, einen Gestzestaxt zu lesen und zu verstehen!

Ich persönlich spreche jedoch von Katzen im Revier, die erkennbar ungepflegt, scheu und dementsprechend heimlich im Revier unterwegs sind!

Eine solche Katze, im Gegengewicht eines durchschnittlich starken Fuchses von bei uns ca. 6Kg, hat mit einer "Hauskatze" rein gar nichts mehr zu tun.

Bitte hier auch zu unterwscheiden, ob es sich um ein "urbanes" Revier im Ballungsraum oder eines in Abgeschiedenheit handelt!

Es mag damit also jeder halten, wie er möchte!
Gezählte 18 Katzen in Bauernhofnähe, Kostgänger zur täglichen Schale mit Wassermilch, sehe ich jedeoch keinesfalls mehr als Haustiere an.
 
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Für das, wonach es jeder halten kann wie er will,
eine reichlich aufgeblähte Darlegung.
Miau
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Sir Henry schrieb:
Für das, wonach es jeder halten kann wie er will,
eine reichlich aufgeblähte Darlegung.
Miau

Herr Weidinger,
was müssen Sie in alter Mann sein.... :25: :18: :18:


Sie waren übrigens, wieder einmal mehr, in meiner Antwort an @GP-Pfalz überhaupt nicht angesprochen!
 
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Sir Henry schrieb:
Skogman schrieb:
... Ich frage mich, wie das festgestellt werden soll. Ich jage in unterschiedlichen Revieren. Dabei ist eines, in dem ich in 5 Jahren noch nie eine Hauskatze gesehen habe und ein anderes - nur ein Fünftel so groß wie das erste - dem wir regelmäßig pro Jahr 50 bis 70 verwilderte und wildernde Katzen entnehmen.

Da sich der Tierschutz und seine "Geschäftsführung" kaum am ersteren Fall orientieren wird und man ihn solche "Munition" liefert, ist die Hochrechnung auf einige Hunderttausend "abgeballerter Katzen" leicht verständlich, zumal wenn derlei Posts als Beleg für die Behauptungen gerne verwendet werden.

Was hier so alles unter die Leute gebracht wird :17: :16:

Ich hab das hier schon sehr oft unter die Leute gebracht:
2009 - Skogman schrieb:
... in einem gerade einmal 220 ha großen Niederwildrevier unterwegs und entnehme eben diesem Revier regelmäßig jährlich zwischen 50 und 70 verwilderte Katzen. ...
2010 - Skogman schrieb:
... Ich dagegen entnehme einem stadthahen Niederwildrevier jährlich zwischen 50 und 70 Katzen auf 220 ha. ...
und nie habe ich ein anderes Wort als "entnehmen" benutzt. Warum? Weil ich es genau so meine und mache - zum Ärger der örtlichen Tierheime.

Mir erschließt sich auch überhaupt nicht, dass aus meinen Posts auch nur ansatzweise irgendetwas von "abgeballert" abzuleiten wäre.

Die Zahl der entnommenen Katzen soll und muss aber immer wieder genannt werden, damit das Ausmaß ihres Vorhandenseins überhaupt zu erahnen ist.
 

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