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anonym
Guest
basti schrieb:Erstmal sollten wir klären, ob Jagdschutz ein "hoheitliches Recht" ist, oder ganz banaler Eigentumsschutz eines Rechtsinhabers.Klaus Maylein schrieb:Sollte sich dann herausstellen, dass der Abschuss von Hunden und Katzen entbehrlich ist und der Jäger / Jagdaufseher seine "hoheitlichen Rechte" besser an die örtliche Polizei oder das Forstpersonal abtritt ....
basti
Eben. Es ist vergleichbar mit dem Rattenfang im Schweinestall. Und den -oftmals insoweit ahnungslosen- Polizeibeamten oder gleichfalls übervorsichtigen Förster weitab von seinem Dienstbereich will ich mal in einem Privatrevier im Jagdschutz sehen, wenn er dem wildernden Problemhund oder verwilderten bzw. wildernden Hauskatzen fernab der Zivilisation nachstellt, die nur alle paar Wochen mal in Anblick kommen oder ich will die sehen, wenn Hundehalter ihre Fiffis mal so nebenbei und viel zu oft völlig unbemerkt (sehr hohe Dunkelziffer) als verlängerten Arm zum Wildern nutzen oder deren Wilderei jedenfalls abseits der Wege tolerieren, was sie da im Jagdschutz Dienst tuend dann auch tatsächlich machen wollen. Ha, das wird nichts, von den ständig weniger werdenden Planstellen noch ganz zu schweigen. Die Herren und Damen werden schlicht besseres zu tun haben, als unser Eigentumsrecht bzw. eigentumsgleiches Recht zu schützen, das wir sehr gut selbst schützen können; die sind ja schon jetzt von der Vielzahl der ständig noch mehr werdenden Rechtsnormen völlig überfordert. Außerdem: Von den wenigen Mißbrauchsfällen ist die Unterstellung solcher Mißbräuche ganz generell auf die Jägerschaft schlicht eine Unverschämtheit. Man sollte auch bedenken, dass jede Medaille 2 Seiten hat und eine Vielzahl behaupteter Mißbräuche des Jagdschutzes eben doch rechtmäßig im Rahmen der geltenden Gesetze und zum Schutz des Jagdausübungsrechtes erfolgt ist. Müllers Fiffi und Müller selbst nennen das in der Regel nicht ihr eigen und haben das auch nicht gepachtet.