Katzenabschuß pro - contra

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anonym

Guest
Skogman schrieb:
DWM1915 schrieb:
Skogman schrieb:
und nie habe ich ein anderes Wort als "entnehmen" benutzt.

Unter Entnehmen versteht man aber AUCH totschießend entnehmen ...
1. AUCH ist richtig.
2. Aber selbst dann sind wir noch lange nicht bei der unterstellten "Abballerei".

1. Das AUCH lesen die Böswilligen nicht. Die lesen ENTNEHMEN und denken an Erlegen. IMMER.
2. Das ist den Böswilligen egal, die legen das eben so aus, auch, weil sie sich das Gegenteil oder einen rechtmäßig und gerecht und billig Handelnden überhaupt nicht mehr vorstellen WOLLEN. Das ist alles Propaganda, und HIER im Forum wird auch noch Munition für das Agitprop der Antis verteilt, gerade in solchen Threads und Foren wie diesem hier.
 
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anonym

Guest
sporvogna schrieb:
Sir Henry schrieb:
Habe noch in keiner Tischu-Postille gelesen, dass einer Mieze aus purer Schießlust eine Kugel oder eine Ladung Schrot "angetragen" wurde.
Als Nicht-Jäger muss ich mir glaube ich mal Jägersprache genauer ansehen. Also "antragen" hat einen hohen humoristischen Effekt aus meiner Sicht.

"Die angetragene Kugel ließ sich die Empfängerin gründlich durch den Kopf gehen, bevor sie dem Wald entnommen wurde." - ROTFL :12:

.

Es heißt ja auch Verteidigung am Hindukusch. Ob Dir das jetzt gefällt oder nicht. Die Kugel wird angetragen, das Wild erlegt, das Bolzenschußgerät aufgesetzt, die Kuh geschlachtet. Na und? Wen juckts außer dir............
 
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Bei TNR fällt mir nur ein, dass die Vollprofis es in DE tatsächlich geschafft haben einen Wildkatzen-Kater zu kastrieren. Stolze Leistung :17:
 
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anonym

Guest
gopher schrieb:
Bei TNR fällt mir nur ein, dass die Vollprofis es in DE tatsächlich geschafft haben einen Wildkatzen-Kater zu kastrieren. Stolze Leistung :17:

Hast Du rein zufällig dazu einen Artikel Gopher?

Nur so fürs Archiv?

Zu dem Thema "Vollprofis" oder "Experten" gibt es eigentlich nur noch Randnotizen anzumerken ;)
 
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Wenn die Katzen in einem Revier wirklich zum Problem für das Wild werden, dann muß man handeln! Ansonsten hält man den Ball besser flach!
 
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Katzenforum schrieb:
Eine klare Abgrenzung von Fundtieren zu herrenlosen Tieren ist in der Praxis sehr schwierig und kaum nachweisbar. Es ist naturgemäß zunächst nicht erkennbar, ob der bisherige Eigentümer das Eigentum an dem Tier aufgegeben hat oder nicht.
IMHO definieren die Landesjagdgesetze mit ihren individuellen "300m-Regeln" die Grenze, ab der eine Katze regelmäßig als streunend (=herrenlos) gilt. Nur mit der Herrenlosigkeit ist auch das Recht zur Tötung zu begründen.

basti
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
basti schrieb:
IMHO definieren die Landesjagdgesetze mit ihren individuellen "300m-Regeln" die Grenze, ab der eine Katze regelmäßig als streunend (=herrenlos) gilt. Nur mit der Herrenlosigkeit ist auch das Recht zur Tötung zu begründen.

basti
@basti,
nach unserem LJG würde ich diese Betrachtung verneinen.

Auf welcher rechtlichen Basis verliert denn der Besitzer aus Deiner Sicht die Besitzrechte an der, seiner!, "Sache" Katze :14:

So ist es bei uns z.B. nach LJG ein absolutes Muss, einen beim Wildern erlegten Hund, hier Kadaver, seinem Besitzer aus zu händigen!

Ansonsten: ein Problem mehr am Hals!

Ich betrachte diesen xxxm Radius eher als Grenze zur möglichen Einflussnahme, hier die Möglichkeit zum Abrufen, des Besitzers auf das Haustier.
Wobei sich Katzen im Gegensatz zu Hunden ohnehin niemals abrufen lassen.
 
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anonym

Guest
basti schrieb:
. Nur mit der Herrenlosigkeit ist auch das Recht zur Tötung zu begründen.

basti

Nein, ist es nicht. Das Notwehrrecht ist ja auch nicht mit der Rechtlosigkeit des Angreifers zu begründen und das Notstandsrecht nicht mit der Herrenlosigkeit einer Sache. Nur mal so zum Nachdenken, es gibt noch viel mehr Gründe, die gegen Deine Auffassung sprechen.

Ithaqua schrieb:
Zu dem Thema "Vollprofis" oder "Experten" gibt es eigentlich nur noch Randnotizen anzumerken ;)

Das stimmt. Z.B. Nachsuchevollprofis und Experten im Nebenamt des täglichen Forstdienstbetriebes, Waldbauern, selbsternannte Weise, die allen Anderen jede eigene Erfahrung absprechen und sich selbst als das Nonplusultra betrachten, sogar wissen, welche Waffen(arten) alle Jäger zu brauchen haben oder nicht. Die gibts leider auch hier in den Foren.
 
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basti schrieb:
Katzenforum schrieb:
Eine klare Abgrenzung von Fundtieren zu herrenlosen Tieren ist in der Praxis sehr schwierig und kaum nachweisbar. Es ist naturgemäß zunächst nicht erkennbar, ob der bisherige Eigentümer das Eigentum an dem Tier aufgegeben hat oder nicht.
IMHO definieren die Landesjagdgesetze mit ihren individuellen "300m-Regeln" die Grenze, ab der eine Katze regelmäßig als streunend (=herrenlos) gilt. Nur mit der Herrenlosigkeit ist auch das Recht zur Tötung zu begründen.

basti

Jetzt muß ich das nur noch meinem Dicken beibringen, der gestern nachmittag einen ehemaligen Stubentiger aus ´nem Bau gezogen hat. Wollte mir partout einreden, dass es ein Streuner ist (oder besser war...)
 
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DWM1915 schrieb:
Nein, ist es nicht. Das Notwehrrecht ist ja auch nicht mit der Rechtlosigkeit des Angreifers zu begründen und das Notstandsrecht nicht mit der Herrenlosigkeit einer Sache.
Seh' ich anders.
Die Katze in der 300m-Zone befindet sich regelmäßig im Eigentum ihres Besitzers - sie streunt nicht. Wenn diese Katze gegenwärtig Wild angreift, darfst du sie IMHO im Rahmen des Notstands töten und somit in fremdes Eigentum eingreifen.

Und nur weil die streunende Katze außerhalb der Zone n.h.M. herrenlos ist, ist eine Tötung auch ohne gegenwärtigen Angriff auf das Jagdausübungsrecht möglich, da ja nicht in fremdes Eigentum (Katzenowner) eingegriffen wird.

my2cents

basti
 

tar

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Da die Grenzen ziemlich willkürlich festgelegt sind (hier 200m, da 500 m), sollte man mit größtem Augenmaß operieren, da der arttypische Bewegungsradius besonders bei Katern regelmäßig höher ist.
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
tar schrieb:
Da die Grenzen ziemlich willkürlich festgelegt sind (hier 200m, da 500 m), sollte man mit größtem Augenmaß operieren, da der arttypische Bewegungsradius besonders bei Katern regelmäßig höher ist.
... nachgewiesen und mittels Wildkamera selbst beobachtet: 2000m sind gar nichts, für so einen "Katzenradius" :16:
Allerdings hängt dies zwangsläufig mit der "Katzendichte" zusammen.
 

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