Anzeige des Erwerbs nach 34 WaffG - Schenkung und Schriftformerfordernis

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Das beschenkte Kind feiert sich grad eins, weil nach der letzten Mail Ruhe herrscht, denn die Untere Behörde findet keine Antwort.
 
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Wir schreiben den 25.09.2024. Die hiesige Waffenbehörde hat meine Büchse längst ausgetragen. Die dortige bisher nicht gezuckt. Man sollte Ämter wieder verpachten, damit jemand ein wirtschaftliches Interesse am Funktionieren der Aufgabe hat.

Wie war das noch mit den nie offen diskutierten Folgen der Versäumnisse der Unteren Waffenrechtsbehörde im Fall Steinhäuser, die in Bummelei und Desinteresse nur die Spitze des Eisbergs sind und waren? Unglaublich.
 
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27 Sep 2006
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Hmmm ... Es gibt ja da noch die interne Aufsicht (sprich: Landrat) und die Fachaufsicht durch ein Landesministerium ... Wenn man nicht gleich klagen will. Es könnte dann aber schlafende Hunde wecken, wenn man so "über Bande" spielt.
 
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25 Jul 2023
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Kannst Du doch haben. Was hindert Dich daran, wenn Du es denn willst?
Meine waffenbehörde sagt da nein. Solange die wbks noch Platz haben wird darauf eingetragen. Nix mit je Waffe eine wbk 😉

Wäre mir aber auch zu nervig, hast aufeinmal die falsche dabei bei einer Kontrolle. Oder die musst immer den dicken Leitzordner mit schleppen 🤪
 
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25 Jul 2023
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Und ich diskutiere sicherlich nicht wegen so einer Kleinigkeit und mache mir Feinde. Will ja eh keine wbk pro Waffe 😉
 
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Äähhhmmm die ist aber schon aufgefallen, dass der threadstarter eine erwerbsanzeige bei seiner Behörde abgegeben hat? Und bei Erwerb von privat musst denjenigen auch angeben der abgibt.

Somit ist die Herkunft geklärt und der verschenkende muss die Waffe ja auch austragen lassen.
 

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