Ja, wäre es. Ist aber ökonomisch kein Vorteil sondern teuer erkaufte Freiheit.Wäre aber rechtlich möglich
Ja, wäre es. Ist aber ökonomisch kein Vorteil sondern teuer erkaufte Freiheit.Wäre aber rechtlich möglich
Handhabe ich schon lange so…Wäre aber rechtlich möglich
Meine waffenbehörde sagt da nein. Solange die wbks noch Platz haben wird darauf eingetragen. Nix mit je Waffe eine wbkKannst Du doch haben. Was hindert Dich daran, wenn Du es denn willst?
Nicht jede Behörde kennt die Gesetze und Verordnungen.Meine waffenbehörde sagt da nein.
Dafür braucht es keine gesonderte Rechtsgrundlage. Wenn sich eine Waffenbehörde nicht für die Herkunft einer Waffe interessiert, ist das schon grob fahrlässig.....München ist ja anscheinend echt "speziell".
Antworten die auf Fragen nach den Rechtsgrundlagen?