Katzenabschuß pro - contra

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cast schrieb:
Und so was kann man nicht anzeigen ? Denn da gehören die Katzen sicher nicht hin.

Könnte man wenn man sich Ärger einhandeln will.

So etwas erledigt einen 22 mag viel geräuschloser.

a) wird das aber wieder auf Unverständnis in der Öffentlichkeit stoßen
b) wirst Du nicht alle verwilderten Katzen bekommen
c) wird das dann in Zukunft immer so fröhlich weiter gehen
 
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Auf dem Bild sind 17 Katzen. Einige hatten eitrige Augen, andere Ausschlag.
5 weitere sind gar nicht auf dem Blid (ist für Redneck um ihn zum schmunzeln zu bringen). Ob noch weitere außer Sicht dazu gehören, blieb Vermutung.

Kann mich gut an einen Story im eigenen Revier erinnern, wo mich der Dorfwirt nicht mehr anguggte. Paar Wochen später war er wie immer und ich fragte ihn nach dem Grund. Er rückte damit heraus, dass er vermutet hatt ich hätte seine großen blauschwarzern Kater totgeschossen, der allerdings auf der Ofenbank saß.

Einige Wochen später fand ich bei einer Bau-Kontrolle genau dieses Fell vor einem Fuchsbau. Ob die Katze überfahren oder vom fuchs gegriffen wurde, blieb offen.

Behaupten kann der Tierschutz viel und wie sollen das Jäger entkräften?
Eben - geht nicht. Dass bei Haustieren, dazu zähle ich nicht nur Hunde und Katzen, sondern auch Pferde u.a., vieles im Argen liegt, ist ja bekannt.
 
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Klaus Maylein schrieb:
Wir gehen aktuell etwas gründlicher vor und bringen in die Novellierungsdiskussionen den Vorschlag, dass der gesamte Jagdschutzparagraph streichenswert oder zumindest massiv einschränkbar sei. Sehr gerne treten wird dafür ein, dass das Thema "Jagdschutz" - eventuell unter Hinzuziehung von Mitteln aus der Jagdabgabe - einmal grundsätzlich analysiert werden kann. Eine solche Analyse könnte von Seiten der wildbiologischen Forschungsanstalten, von Juristen und Universitäten sowie von forstlicher Seite begleitet werden.

Sollte sich dann herausstellen, dass der Abschuss von Hunden und Katzen entbehrlich ist und der Jäger / Jagdaufseher seine "hoheitlichen Rechte" besser an die örtliche Polizei oder das Forstpersonal abtritt (Förster sind ohnehin Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft), so treten wir für die komplette Aufhebung des Jagdschutzes in der Hand des Jägers ein. Einen "Jagdsheriff" mit all seinen negativen Begleiterscheinungen würde es dann nicht mehr geben.

Insofern hat sich in den 10 Jahren tatsächlich was getan.

Da es in der Regel nur sehr wenige Hunde gibt, die wiederholt streunen und Wild nachstellen finde ich die Regelung solche "Bekannten" nach Absprache und Genehmigung mit der UJB zu fangen bzw. zu erlegen für eine parxisnahe Lösung. Wobei dem Fang meiner Meinung nach immer der Vorrang gegeben werden sollte, da man das Leben des Hundes verschont und das wirkliche Problem, den Halter, entsprechend belangen kann. Allerdings sollte diese "Strafe" auch eine nachhaltige Wirkung haben.

Bei Katzen ist mir leider bisher keine praktikable Lösung eingefallen. Es gibt einfach zu viele Leute, die meinen ihre Katze gehöre in die Kulturlandschaft. Hier nach der Polizei oder gar Förstern zu rufen (entschuldigung, wenn ich an der Stelle lache, aber wie viele der Förster verbringen wirklich entsprechend Zeit im Revier bzw. wie viele der Förster haben schon gar keinen Jagdschein mehr) ist realitätsfremd.
Streunende Katzen fangen, ins Tierheim geben, dort zwangssterilisieren lassen wäre das eine. Die Kosten inklusive einer Strafe hat der Besitzer zu zahlen. Mal sehen wie viele Leute danach Ihre Katze noch erkennen oder gar suchen.
 
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Klaus Maylein schrieb:
Wir gehen aktuell etwas gründlicher vor und bringen in die Novellierungsdiskussionen den Vorschlag, dass der gesamte Jagdschutzparagraph streichenswert oder zumindest massiv einschränkbar sei. Sehr gerne treten wird dafür ein, dass das Thema "Jagdschutz" - eventuell unter Hinzuziehung von Mitteln aus der Jagdabgabe - einmal grundsätzlich analysiert werden kann. Eine solche Analyse könnte von Seiten der wildbiologischen Forschungsanstalten, von Juristen und Universitäten sowie von forstlicher Seite begleitet werden.

Sollte sich dann herausstellen, dass der Abschuss von Hunden und Katzen entbehrlich ist und der Jäger / Jagdaufseher seine "hoheitlichen Rechte" besser an die örtliche Polizei oder das Forstpersonal abtritt (Förster sind ohnehin Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft), so treten wir für die komplette Aufhebung des Jagdschutzes in der Hand des Jägers ein. Einen "Jagdsheriff" mit all seinen negativen Begleiterscheinungen würde es dann nicht mehr geben.

Insofern hat sich in den 10 Jahren tatsächlich was getan.
Ich hab da mal einen Film gesehen,da glaubte einer,er sei Gott !Der konnte sogar übers Wasser gehen.Wie das ausging ? Schau Dir doch den Film mal an ! 8)/Ist Dt.erst ein flächendeckendes Wolfsrevier ,geht die Tierschutzfront geschlossen gegen den Grauhund vor oder was passiert dann ? :mrgreen:
 
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waldgeist schrieb:
Klaus Maylein schrieb:
Wir gehen aktuell etwas gründlicher vor und bringen in die Novellierungsdiskussionen den Vorschlag, dass der gesamte Jagdschutzparagraph streichenswert oder zumindest massiv einschränkbar sei. Sehr gerne treten wird dafür ein, dass das Thema "Jagdschutz" - eventuell unter Hinzuziehung von Mitteln aus der Jagdabgabe - einmal grundsätzlich analysiert werden kann. Eine solche Analyse könnte von Seiten der wildbiologischen Forschungsanstalten, von Juristen und Universitäten sowie von forstlicher Seite begleitet werden.

Sollte sich dann herausstellen, dass der Abschuss von Hunden und Katzen entbehrlich ist und der Jäger / Jagdaufseher seine "hoheitlichen Rechte" besser an die örtliche Polizei oder das Forstpersonal abtritt (Förster sind ohnehin Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft), so treten wir für die komplette Aufhebung des Jagdschutzes in der Hand des Jägers ein. Einen "Jagdsheriff" mit all seinen negativen Begleiterscheinungen würde es dann nicht mehr geben.

Insofern hat sich in den 10 Jahren tatsächlich was getan.
Ich hab da mal einen Film gesehen,da glaubte einer,er sei Gott !Der konnte sogar übers Wasser gehen.Wie das ausging ? Schau Dir doch den Film mal an ! 8)

Na lass ihn doch mal fertig reden. Klaus, wie ist deine Einschätzung wie sich diese Variante auf die Katzenproblematik auswirkt? Gibts dann mehr streunende Katzen, oder regelt das dann die Exekutive für den Jäger? Was passiert mit säumigen Exekutivorganen die ihrer Schutzpflicht nicht nachkommen?
Es könnte durchaus Vorteile haben... wenn das ganze aber darin endet überhaupt keine Handhabe mehr zu haben, ist der Vorschlag aber für die Katz.
Also was solls werden, und warum?
 
A

anonym

Guest
Nun in Rheinland-Pfalz ist der Haustierabschuß mit dem neuen LJG neu geregelt.

Hier eine Stellungnahme des Justiziars des LJV:

"Der Jagdschutz ist in § 33 LJG geregelt, unter anderem auch die Verpflichtung zur Mithilfe bei der Bekämpfung von Tierseuchen bei Wild.
Die Möglichkeit, wildernde Hunde und Katzen zu erlegen besteht nach wie vor, wenngleich die Befugnis bei Hauskatzen nur noch besteht, wenn sich diese mehr als 300 m vom nächsten Wohnhaus entfernt haben und darüber hinaus beim Wildern von Wild angetroffen werden. Eine sicherlich sehr delikate Angelegenheit, geht man davon aus, dass die Sequenz der aktiven Wildererhandlung bei einer Hauskatze kürzer ist, als beim Hund.
Da die Katze „Wild“ nachstellen muss, wird deutlich dass zum Beispiel Singvögel keinerlei Schutz mehr genießen und der Jagdschutzberechtigte zu deren Schutz nicht mehr eingreifen darf."

Somit hat es sich in den meisten Fällen sowieso erledigt.
 
G

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Guest
GP-Pfalz schrieb:
...
Somit hat es sich in den meisten Fällen sowieso erledigt.
Bei mir "geht" eine Katze, die sich regelmäßig und mehr als einmal beobachtet an Hasen heran schleicht.
Junge Satzhasen sind ihr ohenhin schutzlos ausgeliefert... :16:

Bei einer Katze, die sich mehr 300m vom Haus entfernt, darf man wildern unterstellen.
 
A

anonym

Guest
gipflzipfla schrieb:
GP-Pfalz schrieb:
...
Somit hat es sich in den meisten Fällen sowieso erledigt.
Bei mir "geht" eine Katze, die sich regelmäßig und mehr als einmal beobachtet an Hasen heran schleicht.
Junge Satzhasen sind ihr ohenhin schutzlos ausgeliefert... :16:

Bei einer Katze, die sich mehr 300m vom Haus entfernt, darf man wildern unterstellen.


Nun sieht das Gesetz kein "unterstellen" vor.
Fakt ist, und ein Revier hat tausend Augen, die Katze muß wildern.
Übrigens, den Junghasen im Maul, Richtung Dorf, das wildern ist abgeschlossen. Kein Feuer frei mehr !
 
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GP-Pfalz schrieb:
gipflzipfla schrieb:
[quote="GP-Pfalz":3gfhmc9u]...
Somit hat es sich in den meisten Fällen sowieso erledigt.
Bei mir "geht" eine Katze, die sich regelmäßig und mehr als einmal beobachtet an Hasen heran schleicht.
Junge Satzhasen sind ihr ohenhin schutzlos ausgeliefert... :16:

Bei einer Katze, die sich mehr 300m vom Haus entfernt, darf man wildern unterstellen.


Nun sieht das Gesetz kein "unterstellen" vor.
Fakt ist, und ein Revier hat tausend Augen, die Katze muß wildern.
Übrigens, den Junghasen im Maul, Richtung Dorf, das wildern ist abgeschlossen. Kein Feuer frei mehr ![/quote:3gfhmc9u]

In gesetzlicher Hinsicht unterscheidet in Sachen "Jagdschutz" (in Bayern) fundamental.
Die Katze genießt innerhalb einer Entfernung von 300 m bis zum nächsten bewohnten Haus Schutz, sogar dann, wenn sie etwas gegriffen hat. Der Katze wird nix unterstellt, man akzeptiert das.
Man müsste jetzt prüfen, ob es Urteile gibt (keine Vermutungen oder Behauptungen), ob es für den Jagdschutzberechtigten eine Rolle spielt, was sie fängt oder heimträgt
Es gibt zudem nur Hauskatzen. "Dienstkatzen" gibt es nicht

Beim Hund ist das völlig anders. Bei ihm fängt es schon an, ob er sich der Einwirkung seines Herrn/Führers entzogen hat unabhängig davon, wie weit das nächste bewohnte Haus, Dorf oder sonst was entfernt ist. Dann ist entscheiden, ob es sich um einen "Diensthund" (Polizei, Zoll, Lawinen, Blinden, Jagd, Hüte-Hund) handelt. In keinem Fall ist davon auszugehen, dass Diensthunde "edle Tiere" einer bestimmten Rasse sein müssen. Bei manchen Hunden ist es naheliegend, aber eben nicht sicher.
Wird ein Hund totgeschossen, stellt sich zudem die Verhälnismäßigkeit. Weil sich ein Jäger "gestört" fühlt, weil öfterts oder regelmäßig ein Mops, Yorkshire oder Rehpinscher mal "vorbeischaut", dann dürfte das mit großer Wahrscheinlichkeit für den Schützen dumm ausgehen.
Aber auch die vormals kupierten großen Vorstehunde schauen vor allem bei schlechtem Licht ganz anders als vormals.
Es ist daher dringend anzuraten, frei suchenden Hunden eine Warnweste anzuziehen.
Der Nachweis des Wilderns kann leicht aber auch schwer geführt werden. Am meisten schmerzen den Besitzer Geldstrafen und Schadensersatzforderungen. Ein Gutachter berechnet den Wert des Verlustes und der wird in Rechnung gestellt. Besteht keine Hapftpflicht seitens des Halters, kann auf eine Erstattung verzichtet werden, wenn der Hund wegkommt. Bei Abschuss muss einfach alles passen. Ich weiß wovon ich spreche und wenn mich der Halter fragt, ob das Vergraben was kostet, dann hat es auch gepasst.
Immer richtet es sich nach dem Einzelfall. Mit §§ ist niemand geholfen, denn vor deutschen Gerichten und auf hoher See ist man einsam und verlassen.(den frommen Spruch erspare ich mir)

Aus diesen Zeilen seitens des Tierschutzes irgendwelche Zahlen über totgeschossene Hunde oder Katzen zu konstruieren, bringt allenfalls die Yellow Press oder "Blöd-Z" fertig oder erscheint in den Verbandspostillen der "Haustierfreunde".

Übrigens: Wenn soviel von Rissen, Griffen und Verlusten palavert wird, warum werden keine Bilder eingestellt.
Gerade für die Nichtjäger die hier reinklicken, ist das informativer als das ganze Geschreibsel.
 
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a) wird das aber wieder auf Unverständnis in der Öffentlichkeit stoßen
b) wirst Du nicht alle verwilderten Katzen bekommen
c) wird das dann in Zukunft immer so fröhlich weiter gehen

a) ich sagte doch geräuschlos
b) klappt ganz gut, wenn man sich auskennt
c) ja

Die Alternative dagegen rechtlich vorzugehen ist mit wesentlich mehr Ärger verbunden.
und einfach nur "reden" mit den Muttis bedeutet nur Aufmerksamkeit erzeugen und den Jagdschutzerfolg einzuschränken.
 
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cast schrieb:
Die Alternative dagegen rechtlich vorzugehen ist mit wesentlich mehr Ärger verbunden.
und einfach nur "reden" mit den Muttis bedeutet nur Aufmerksamkeit erzeugen und den Jagdschutzerfolg einzuschränken.
Erfolg stellt sich erst ein, wenn weniger Katzen freigelassen werden.
Dass erreicht man aber nicht mit der .22WM, sondern nur durch Öffentlichkeit.

So gesehen, bist du leider kontraproduktiv. :24:

basti
 
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Sir Henry schrieb:
In gesetzlicher Hinsicht unterscheidet in Sachen "Jagdschutz" (in Bayern) fundamental.
Die Katze genießt innerhalb einer Entfernung von 300 m bis zum nächsten bewohnten Haus Schutz, sogar dann, wenn sie etwas gegriffen hat. Der Katze wird nix unterstellt, man akzeptiert das.

In Ba.-Wü. sieht es auch so aus; nur, dass die Entfernung hier 500 m beträgt.
 

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