GP-Pfalz schrieb:
gipflzipfla schrieb:
[quote="GP-Pfalz":3gfhmc9u]...
Somit hat es sich in den meisten Fällen sowieso erledigt.
Bei mir "geht" eine Katze, die sich regelmäßig und mehr als einmal beobachtet an Hasen heran schleicht.
Junge Satzhasen sind ihr ohenhin schutzlos ausgeliefert... :16:
Bei einer Katze, die sich mehr 300m vom Haus entfernt, darf man wildern unterstellen.
Nun sieht das Gesetz kein "unterstellen" vor.
Fakt ist, und ein Revier hat tausend Augen, die Katze muß wildern.
Übrigens, den Junghasen im Maul, Richtung Dorf, das wildern ist abgeschlossen. Kein Feuer frei mehr ![/quote:3gfhmc9u]
In gesetzlicher Hinsicht unterscheidet in Sachen "Jagdschutz" (in Bayern) fundamental.
Die Katze genießt innerhalb einer Entfernung von 300 m bis zum nächsten bewohnten Haus Schutz, sogar dann, wenn sie etwas gegriffen hat. Der Katze wird nix unterstellt, man akzeptiert das.
Man müsste jetzt prüfen, ob es Urteile gibt (keine Vermutungen oder Behauptungen), ob es für den Jagdschutzberechtigten eine Rolle spielt, was sie fängt oder heimträgt
Es gibt zudem nur Hauskatzen. "Dienstkatzen" gibt es nicht
Beim Hund ist das völlig anders. Bei ihm fängt es schon an, ob er sich der Einwirkung seines Herrn/Führers entzogen hat unabhängig davon, wie weit das nächste bewohnte Haus, Dorf oder sonst was entfernt ist. Dann ist entscheiden, ob es sich um einen "Diensthund" (Polizei, Zoll, Lawinen, Blinden, Jagd, Hüte-Hund) handelt. In keinem Fall ist davon auszugehen, dass Diensthunde "edle Tiere" einer bestimmten Rasse sein müssen. Bei manchen Hunden ist es naheliegend, aber eben nicht sicher.
Wird ein Hund totgeschossen, stellt sich zudem die Verhälnismäßigkeit. Weil sich ein Jäger "gestört" fühlt, weil öfterts oder regelmäßig ein Mops, Yorkshire oder Rehpinscher mal "vorbeischaut", dann dürfte das mit großer Wahrscheinlichkeit für den Schützen dumm ausgehen.
Aber auch die vormals kupierten großen Vorstehunde schauen vor allem bei schlechtem Licht ganz anders als vormals.
Es ist daher dringend anzuraten, frei suchenden Hunden eine Warnweste anzuziehen.
Der Nachweis des Wilderns kann leicht aber auch schwer geführt werden. Am meisten schmerzen den Besitzer Geldstrafen und Schadensersatzforderungen. Ein Gutachter berechnet den Wert des Verlustes und der wird in Rechnung gestellt. Besteht keine Hapftpflicht seitens des Halters, kann auf eine Erstattung verzichtet werden, wenn der Hund wegkommt. Bei Abschuss muss einfach alles passen. Ich weiß wovon ich spreche und wenn mich der Halter fragt, ob das Vergraben was kostet, dann hat es auch gepasst.
Immer richtet es sich nach dem Einzelfall. Mit §§ ist niemand geholfen, denn vor deutschen Gerichten und auf hoher See ist man einsam und verlassen.(den frommen Spruch erspare ich mir)
Aus diesen Zeilen seitens des Tierschutzes irgendwelche Zahlen über totgeschossene Hunde oder Katzen zu konstruieren, bringt allenfalls die Yellow Press oder "Blöd-Z" fertig oder erscheint in den Verbandspostillen der "Haustierfreunde".
Übrigens: Wenn soviel von Rissen, Griffen und Verlusten palavert wird, warum werden keine Bilder eingestellt.
Gerade für die Nichtjäger die hier reinklicken, ist das informativer als das ganze Geschreibsel.