Jahresstrecke 2008/2009

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Petra schrieb:
waidwilli79 schrieb:
Als Beispiel: Die Katze meiner Freundin( katzensicher eingezäuntes Grundstück von 1.500qm) hat in den letzten 4 Wochen nachweislich eine Strecke von 3 Jungkaninchen, 9 Amseln, 1 Taube, 11 Meisen, 1 Star, 6 Mäuse, 2 Drosseln und 1 Buntspecht gemacht, wobei eine erhebliche Dunkelziffer aufgrund von verzehr zu vermuten ist!

Und, hast Du sie erschossen....? :roll:

Mal auf ehrliche Antworten hoffend: wieviele geschossenen Katzen mögen tatsächlich verwildert sein???

Petra

Ehrliche Antwort: Nein. Wie Du sicherlich gelesen hast beschränkt sich das Revier auf den Garten, meine Freundin weiß aber auch, dass es für die katze gefährlich wird wenn die Katze den Garten verlassen würde. Aus rein menschlich egoistischen Gründen würde ich persönlich sie verschonen, meine freundin weiß aber auch, dass dies nicht für andere gilt und kann damit leben wenn es so wäre dass es die katze im Nachbarrevier erwischt wird. Da sie selbst der meinung ist, dass die Katze schon allerhand anschleppt ist der Garten auch katzensicher gestaltet.
 
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anonym

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waidwilli
Als Beispiel: Die Katze meiner Freundin( katzensicher eingezäuntes Grundstück von 1.500qm) hat in den letzten 4 Wochen nachweislich eine Strecke von 3 Jungkaninchen, 9 Amseln, 1 Taube, 11 Meisen, 1 Star, 6 Mäuse, 2 Drosseln und 1 Buntspecht gemacht, wobei eine erhebliche Dunkelziffer aufgrund von verzehr zu vermuten ist! Nun sage mir keiner dass eine " freilaufende" weniger fängt oder nur Mäuse frisst!
:lol: :lol: :lol: Neeee nich :roll:
Warum werden nur solche Geschichten erzählt, wem sollen die Märchen helfen?????
Es gibt Katzen, die sich für Vögel stark interessieren und andere wieder nicht.
Hatte selbst einen sehr Guten Vogelfänger unter meinen Katzen, aber solche Strecken waren nicht im Ansatz möglich.
Wer gerne Katzen schiesst, muss sich natürlich motivieren.
11 Meisen und 9 Amseln muss man auch erstmal so nebenbei als Katzenbeuteauf seinem kleinem aufgeräumten Grundstück rum fliegen haben, Respekt
Nutria
 
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@Nutria
schön, das du nach einer kreativen Pause wieder da bist. Dem Forum und deinen Anhängern haben deine realistischen und praxisnahen Ausführungen gefehlt.
 
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anonym

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Skogman schrieb:
Dein Posting ist (freundlich formuliert) wenig von Sachkunde getrübt. Die "nicht verwilderte" Hauskatze verhält sich in der Lebendfalle deutlich anders als die verwilderte Hauskatze - insbesondere bei der Annäherung von Menschen bei der Fallenkontrolle. Vielleicht kommst Du ja beim Nachdenken von selbst drauf, inwieweit und warum sich das Verhalten der Katzen wohl in dieser Situation unterscheidet.

Aber was erzähl ich ...
Ist mein letztes Posting in diesem Katzenthread.
Jede normale Katze tobt, wenn sie gefangen ist und sich ein Fremder nähert.
Nebenbei & nur mal so für die mitlesenden Behörden: In welchem Bundesland ist denn das töten von lebend gefangenen Katzen bzw. Hunden genehmigt? In meinem BL zumindest stellt sowas einen Verstoß gegen das LJagdG dar und zusätzlich noch einen gegen das BGB, das meines "wenig von Sachkunde getrübtem" Wissens nach Bundesweit gilt (Fundunterschlagung/Sachbeschädigung usw.)
 
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anonym

Guest
@Nutria
schön, das du nach einer kreativen Pause wieder da bist. Dem Forum und deinen Anhängern haben deine realistischen und praxisnahen Ausführungen gefehlt.
Na ja, wenn bei dir auch die Katze mal eben in 4 Wochen Vögel jenseits der zwanzig erbeutet und die Dunkelziffer dann noch eine dreistellige Strecke vermuten lässt und jede Hauskatze sich durch Schnurren in der Falle zu erkennen gibt, habe ich wirklich keine Ahnung.
Natürlich sind alle Katzenerleger schon aus Prinzip schlauer, ist klar und zeigt wirklich deutlich, daß sich hier nur noch manchmal das lesen lohnt um zu erahnen, welcher Wahn sich des öfteren abspielt..... :wink:
Nutria
 
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@nutria
Leider hast du übersehen, das ich mich zum Thema Abschuß wildernder Katzen gar nicht geäußert habe.

Nur soviel: eine alte Berufsjägerweisheit besagt: "1 Hund ist schlimmer als 5 Füchse und 1 Katze ist schlimmer als 5 Hunde!" Ich bitte alle bambisyndrombefallenen Katzennarren sich diese Aussage 24 Stunden durch den Kopf gehen zu lassen bevor sie diesen Thread weiter zumüllen.
 
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Kreischsäge schrieb:
Skogman schrieb:
Dein Posting ist (freundlich formuliert) wenig von Sachkunde getrübt. Die "nicht verwilderte" Hauskatze verhält sich in der Lebendfalle deutlich anders als die verwilderte Hauskatze - insbesondere bei der Annäherung von Menschen bei der Fallenkontrolle. Vielleicht kommst Du ja beim Nachdenken von selbst drauf, inwieweit und warum sich das Verhalten der Katzen wohl in dieser Situation unterscheidet.

Aber was erzähl ich ...
Ist mein letztes Posting in diesem Katzenthread.
Jede normale Katze tobt, wenn sie gefangen ist und sich ein Fremder nähert.
Nebenbei & nur mal so für die mitlesenden Behörden: In welchem Bundesland ist denn das töten von lebend gefangenen Katzen bzw. Hunden genehmigt? In meinem BL zumindest stellt sowas einen Verstoß gegen das LJagdG dar und zusätzlich noch einen gegen das BGB, das meines "wenig von Sachkunde getrübtem" Wissens nach Bundesweit gilt (Fundunterschlagung/Sachbeschädigung usw.)
Falsch etliche lassen sich sogar mit der bloßen Hand aus der Falle entnehmen-lebend! Zwar nicht verwildert aber wildernd!
Des weiteren werden in Lebendfangfallen gefangene Katzen den Bestimmungen in NRW konform ans Ordnungsamt abgegeben! Habe mittlerweile schon ein schönes heftchen an Fundtier Bescheinigungen! Soviel dazu! Das Ordnungsamt stöhnt schon wenn es mein Auto sieht, da erstens kosten und zweitens verwaltungsaufwand entsteht!

Bei mit der Waffe erlegten entfällt die Abgabe beim Ordnungsamt.

Das dazu für mich ist diese Diskussion an dieser Stelle beendet, denn auch die Aussagen von Nutria zeugen von Voreingenommenheit: Woher weiß er wie der Garten meiner Freundin aussieht? Nix englischer Rasen!
 
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hunter-69 schrieb:
Nur soviel: eine alte Berufsjägerweisheit besagt: "1 Hund ist schlimmer als 5 Füchse und 1 Katze ist schlimmer als 5 Hunde!" Ich bitte alle bambisyndrombefallenen Katzennarren sich diese Aussage 24 Stunden durch den Kopf gehen zu lassen bevor sie diesen Thread weiter zumüllen.

:roll: :roll: jaja, die alten weisheiten
"bergrauf, halt drauf, bergrunter, halt drunter"
"masse oben :arrow: jung"
"gesicht grau :arrow: alt".............
 
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waidwilli79 schrieb:
.... Aus rein menschlich egoistischen Gründen würde ich persönlich sie verschonen, .....

Verständlicherweise, weil sie Deiner Freundin gehört. Ich würde mir einfach nur wünschen, das jeder der auf ein Haustier zielt, mal darüber nachdenkt. Und ich schliesse jetzt mal erkennbar total verwilderte Katzen aus.....

Kreischsäge schrieb:
Nebenbei & nur mal so für die mitlesenden Behörden: In welchem Bundesland ist denn das töten von lebend gefangenen Katzen bzw. Hunden genehmigt? In meinem BL zumindest stellt sowas einen Verstoß gegen das LJagdG dar und zusätzlich noch einen gegen das BGB, das meines "wenig von Sachkunde getrübtem" Wissens nach Bundesweit gilt (Fundunterschlagung/Sachbeschädigung usw.)

Ist ja interessant.....ob das wohl jeder weiss, wo doch alle immer so gesetzeskonform sind.... :lol:

Petra
 
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migo schrieb:
fallstein schrieb:
Zur Unterfütterung von neutraler Seite:
http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/2141.pdf

Zugegeben etwas umfangreich, zum o.g. Thema beachte man bitte die Seiten 110, 135 und 142 (wenn man etwas quer liest, wird man bemerken, dass das nicht aus der Jägerecke kommt, auch wenn die Autoren gemeinerweise nicht zwischen verwilderten oder wildernden Hauskatzen unterscheiden, sondern sie einfach als "freilaufend" betiteln...)
Vorsicht: Nur lesen, wenn man auch etwas begreifen will !

Gruß
fallstein

Hallo fallstein,

habe in der kurzen Zeit natürlich nicht komplett gelesen. Aber wenn dort steht

"Die freilaufende Hauskatze ist die absolute Bedrohung der Singvögel im siedlungsnahen Bereich."

dann ist dadurch kein Grund für den Katzenabschuss im Rahmen des Jagdschutzes gegeben. Ich finde in der Studie nichts über die Wirkung 'freilaufender' Katzen auf jagdbares Wild.

Gruß

Michael

Hallo Migo,

in die Seitenzahlen hatte sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Richtig sollte es heißen: S. 110, 125 und 132.
Der Satz mit den Singvögeln ist n.m.E. nur als Teilaspekt gemeint (soweit das nicht schon reicht). Es geht in der Tabelle um das volkswirtschaftliche Gefahrenpotential und da findet man unter der Wertung "sehr hoch" eben u.a. Wanderratte, Stadttaube und Hauskatze (Übrigens: Das Gefahrenpotential von Nutrias wird als "gering" eingestuft).
Die anderen angegebenen Textstellen sind ebenfalls sehr aufschlußreich.

Gruß
fallstein
 
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weidmannsheil007 schrieb:
Aus meiner Streckenbuch:

- 1 überlaufer
- 14 Böcke
- 4 Füchse
- 2 Steinmarder
- 3 Stubentiger
- 1 Marderhund
- 1 Damkalb
- 1 Rehkitz
- 1 Schmallreh
- 134 Stockenten
- 178 Ringeltauben
- 54 Kanickel
- 12 Hasen
- 4 Krähe
- 1 Elster
- 2 Schnepfe

WMH007

Ich wollte mal melden das die 3 Katzen in Holland geschossen sind und das es in Holland erlaubt ist Katzen zu schiessen welche mehr als 200 meter von ein Wohnung entfernt sind.


WMH007
 
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Nein, den Marderhund habe ich in Polen geschossen.

weidmannsheil007 schrieb:
Aus meiner Streckenbuch:

- 1 überlaufer (DL)
- 14 Böcke (4x DL, 10x NL)
- 4 Füchse (3x DL, 1x NL)
- 2 Steinmarder (DL)
- 3 Stubentiger (NL)
- 1 Marderhund (PL)
- 1 Damkalb (PL)
- 1 Rehkitz (NL)
- 1 Schmallreh (NL)
- 134 Stockenten (NL)
- 178 Ringeltauben (NL)
- 54 Kanickel (NL)
- 12 Hasen (NL)
- 4 Krähe (NL)
- 1 Elster (NL) :shock:
- 2 Schnepfe (DL)

WMH007

WMH007
 
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@weidmannsheil007
Na, da habt ihr in Holland in manchen Bereichen vernünftige Lösugen
ZÜNDEL ZÜNDEL
 
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Moin

Mal ganz ehrlich! Mir war nicht richtig klar, das der Jagdschutz nur den Schutz der Jagd und des Wildes umfasst und nicht gleichzeitig auch den Schutz der nicht dem Jagdrecht unterliegenden Arten vor wildernden Hauskatzen beinhaltet. Dabei habe ich schon einige Katzen erlegt, die gerade dabei waren Kiebitzküken zu jagen. Ich habe bis heute geglaubt, das solche Eingriffe in den Naturhaushalt unter den Begriff „praktischer Artenschutz für eine Rote-Liste-Art“ fallen und somit legal sind. U. a. weil ich im Naturschutzgesetz unter dem Begriff „ Schützen“ gelesen habe, das der Schutz von bestimmten ortstypischen und gefährdeten Tierarten( Wiesenvögel) auch darin bestehen kann diese gegen solche zu verteidigen, die sie infolge von kulturbedingten Störungen ( z. B. Animal hoarding- unkontrolliertes sammeln und halten von lebendigen Haustieren) zu verdrängen drohen.
Muss ich nun Selbstanzeige wegen dieser von mir begangenen Schandtaten erstatten? Wie sieht das eigentlich mit den Verjährungsfristen aus?
Hab ich nun womöglich meine „Zuverlässigkeit“ verloren?

Wh Mongolicus
 

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