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anonym
Guest
Gacker!!! Das erklär mir bitte dann doch mal genauer! Der Kater meiner Freundin (Innenstadtfreigänger) sieht, wenn er mit seinen Kumpels einen ausgedehnteren Gang durch die Gemeinde gemacht hat, häufig aus wie mehrfach in die Dreschmaschine gefallen. Wie willst Du denn bitte die Besitzverhältnisse einer gefangenen Katze (obwohl Du an diese billige Ausrede sicher selber nicht glaubst) feststellen? Hat der "Vollstreuner" mehrere Plastetüten mit leeren Bierdosen dabei? Fremdartiger Dialekt? Unpassende Kleidung? Panflöte unterm Poncho?REDSTAG schrieb:Du weißt weder ja nicht mal wie er die Katze erlegt hat, gehst einfach davon aus, dass es sich um ein Haustier gehandelt hat. Vielleicht hat er sie ja in der Lebendfalle gefangen und konnte sie ausreichend begutachten und dann ein Urteil fällen.
Mais bien sur, ma chere pampelmüse!Du verwechselst da etwas. Ein Wildtier braucht nicht vor dem Schuss "bedroht" zu sein, jedenfalls nicht in den Bundesländern in denen ich bis jetzt gejagt habe.
Katzen unterliegen nicht dem Jagdrecht, dürfen daher nur im Rahmen des Jagdschutzes getötet werden. Der Jagdschutz umfasst nur den Schutz der Jagd und des W i l d e s, nicht jedoch den Schutz der nicht dem Jagdrecht unterliegenden Arten.
Wenn Du mal eine Katze beobachtest, die z.B. Abwurfstangen sammelt, Schlingen stellt oder Rehböcke würgt, gib mir schnell Bescheid, ich komme dann und schieß sie tot, versprochen. Rebhuhn, Fasan usw. wird sicherlich höchstens in der Aufzuchtzeit bedroht sein können, und das natürlich nur in Revieren in denen diese Arten faktisch vorkommen.
Schönen Abend noch,
Kreischsäge