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anonym
Guest
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hunter-69 schrieb:@weidmannsheil007
Na, da habt ihr in Holland in manchen Bereichen vernünftige Lösugen
ZÜNDEL ZÜNDEL
Mongolicus schrieb:Moin
Mal ganz ehrlich! Mir war nicht richtig klar, das der Jagdschutz nur den Schutz der Jagd und des Wildes umfasst und nicht gleichzeitig auch den Schutz der nicht dem Jagdrecht unterliegenden Arten vor wildernden Hauskatzen beinhaltet. Dabei habe ich schon einige Katzen erlegt, die gerade dabei waren Kiebitzküken zu jagen. Ich habe bis heute geglaubt, das solche Eingriffe in den Naturhaushalt unter den Begriff „praktischer Artenschutz für eine Rote-Liste-Art“ fallen und somit legal sind. U. a. weil ich im Naturschutzgesetz unter dem Begriff „ Schützen“ gelesen habe, das der Schutz von bestimmten ortstypischen und gefährdeten Tierarten( Wiesenvögel) auch darin bestehen kann diese gegen solche zu verteidigen, die sie infolge von kulturbedingten Störungen ( z. B. Animal hoarding- unkontrolliertes sammeln und halten von lebendigen Haustieren) zu verdrängen drohen.
Muss ich nun Selbstanzeige wegen dieser von mir begangenen Schandtaten erstatten? Wie sieht das eigentlich mit den Verjährungsfristen aus?
Hab ich nun womöglich meine „Zuverlässigkeit“ verloren?
Wh Mongolicus
Daniel Sun schrieb:Mit euerm Katzenscheiß geht ihr hier den meisten ganz schön auf den Sack !!
Wenn euch die Gesetze nicht klar sind dann geht nicht jagen !!!!!!!
Und nun sucht euch einen anderen Spielplatz !
Mauser03Michel schrieb:Gebe dir vollkommen Recht! Wir waren hier bei den Jahresstrecken
jungfux aus L bei K schrieb:... das sehe ich ganz genau so.
Ach so. Trotzdem wahnsinnig geistreich + witzig + tiefe Einblicke in die Wahnwelt von so manchem Lodenträger gewährend. Daher auch die spontane Witzigkeit gleich 3 mal, nachdem das Thema eigentlich durch war.Dernixdurchläst schrieb:war natürlich sarkastisch gemeint