Hochsitzsaboteur gefasst!

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Hört mal mit Mord und Totschlag auf, das ist lächerlich!
Aber:
$303 Sachbeschädigung
1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar

§ 303c
Strafantrag​

In den Fällen der §§ 303, 303a Abs. 1 und 2 sowie § 303b Abs. 1 bis 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Eine Freiheitsstrafe auf Bewährung wäre wohl das Optimum was zu holen ist.
Wurde ein Umweltschaden verursacht?
 
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Das ist wie mit der umgedrehten Egge im Acker gegen illegale Motorkrosser, da ist dann auch der Verursacher / Grundstückseigentümer dran, selbst wenn der Motorkrosses da nix zu suchen hat. Das ist schaffen von Gefahrenquellen……..
Das ist ein sehr guter, zutreffender Vergleich.
 
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Hört mal mit Mord und Totschlag auf, das ist lächerlich!
Eine Tötungsabsicht abzuleiten halte ich auch für steil, sie zu beweisen für unmöglich.
Aber wie begründest du, dass es eine reine Sachbeschädigung ist? Die Modifikationen zielen darauf ab, einem Nutzer zu schaden. Leitersprossen entfernen ist klar Sachbeschädigung. Leitersprossen einfetten gefährdet den Benutzer und das Entfernen statisch relevanter Teile ist ggf nicht sofort erkennbar und gefährdet den Nutzer.

Nach meinem Verständnis müsste das Durchschneiden eines Bremsschlauchs im Auto damit auch reine Sachbeschädigung sein.
 
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Die ganze Spekulation läßt sich schnell beenden: Einfach mal die Gattin zur Sache befragen lassen. Wenn nötig, Strafanzeige stellen und deutlich machen, daß Lügen vor Gericht nur Anwälten erlaubt ist, den anderen Betroffenen nicht.
 
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Die ganze Spekulation läßt sich schnell beenden: Einfach mal die Gattin zur Sache befragen lassen. Wenn nötig, Strafanzeige stellen und deutlich machen, daß Lügen vor Gericht nur Anwälten erlaubt ist, den anderen Betroffenen nicht.
Man kann aber die Aussage verweigern.
 
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Ich kann diesen formaljuristischen Interpretationen wenig abgewinnen.
Die beschriebenen Modifikationen können zu schweren oder sogar tödlichen Verletzungen führen und sind heimtückisch da nicht sofort erkennbar.

Wollte er "Wildtiere schützen" hätte er die Sitze komplett zerstören/unbenutzbar machen können wie der Spinner bei Busch. Das Ziel hier war der Schütze, nicht die Einrichtung.

Folglich sind wir hier bei wiederholten, vorsätzlichen und heimtückischen Versuchen von Körperverletzung. Und dafür sollte der ältere Herr mehrere Jahre im Gefängnis verbringen.

Wäre der Kontext ein anderer, sag Modifikationen an Autos von Politikern der Regierungsparteien, würde sicher nicht darauf verwiesen, dass man vor dem Fahrtantritt die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu prüfen hat. Da würde nicht wegen Sachbeschädigung rumgetan, sondern direkt der Staatsschutz ermitteln.

Gesetze sind halt auch nur bedruckes Papier...
Tja dann musst die Staatsanwaltschaft dies aber auch nachweisen können.

Ist der Mann blöd genug das irgendwo niederzuschreiben und es wird gefunden dann ist es natürlich machbar und einfach.

Europäische Menschrenrechtskonvention Art. 48
 
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Die Polizei wird ermitteln und die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft präsentieren. Landfriedensbruch scheidet m.E. aus, bleibt die Sachbeschädigung. Da m.E. kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht, wird er das Buch zu machen. Sollte es dennnoch zu einer Verhandlung kommen, wird der Richter den ggf. noch unbescholtenem Täter zu einer Buße von ein paar Euro zugunsten des DRK o.ä. verurteilen.

Wer dann noch Bock hat, kann sich ggf. die Kosten für die Reinigung und die entgangen Jagdtage in einem Zivilprozess erstreiten.

Das geht aus wie das https://de.wikipedia.org/wiki/Hornberger_Schießen
 
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Naja, so einfach ist das nicht, der Staatsanwalt müsste ja ein Depp sein wenn der das so nicht umdrehen kann. Was ist mit anderen die da hochklettern könnten? Kinder? Da kann ein (Staats-)Anwalt schon viel argumentieren. Das ist wie mit der umgedrehten Egge im Acker gegen illegale Motorkrosser, da ist dann auch der Verursacher / Grundstückseigentümer dran, selbst wenn der Motorkrosses da nix zu suchen hat. Das ist schaffen von Gefahrenquellen……..
Also,

ich wollte mit meine Aussage den Deppen nicht verteidigen. Im Gegenteil. Ich wollte aufzeigen, dass es nicht so einfach ist jemanden für seine begangenen Taten gerecht und angemessen zu bestrafen.

Diese ganzen "Mordversuch" und "Totschlag" Einwände halte ich ebenso für lächerlich und wollte damit zeigen, wie schnell es nur Auslegungssache ist. Die Schuld und Intention muss nachgewiesen werden.

Ich wäre persönlich natürlich auch, zurecht stinksauer. In dem Fall wird man aber nur verbittert wenn man hofft, dass diese Person eine "gerechte" Strafe bekommt.
 
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Eine Tötungsabsicht abzuleiten halte ich auch für steil, sie zu beweisen für unmöglich.
Aber wie begründest du, dass es eine reine Sachbeschädigung ist? Die Modifikationen zielen darauf ab, einem Nutzer zu schaden. Leitersprossen entfernen ist klar Sachbeschädigung. Leitersprossen einfetten gefährdet den Benutzer und das Entfernen statisch relevanter Teile ist ggf nicht sofort erkennbar und gefährdet den Nutzer.

Nach meinem Verständnis müsste das Durchschneiden eines Bremsschlauchs im Auto damit auch reine Sachbeschädigung sein.
Erneut:
Du stellst die Absicht der Körperverletzung in den Raum und denkst, dass damit ein Gericht anfängt den Mann deswegen anzuklagen. Du musst erst nachweisen, dass die Intention bestünde. Sonst sagt der Herr/sein Anwalt eben, dass er die Kanzel nur unbrauchbar machen wollte.
Ein Jäger hat sich vor dem Besteigen der Hochsitze zu vergewissern, dass dieser intakt ist und hätte beim anfassen der Leiter sofort gemerkt wenn was falsch ist.
"Es hätte was passieren können" ist in dem Fall kein Indiz für Körperverletzung.

Erstmal ist der Mann unschuldig und wenn wirklich was passieren sollte, dann hat er wohl auch einen Anwalt der noch andere Tricks kennt.
 
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Europäische Menschrenrechtskonvention Art. 48
Art. 48
Gutachterliche Zuständigkeit desGerichtshofss
Der Gerichtshof entscheidet, ob ein vom Ministerkomitee gestellter Antrag auf Erstattung eines Gutachtens in seine Zuständigkeit nach Artikel 47 fällt.
Den Zusammenhang kann ich als Laie jetzt nicht ganz erkennen. Hat Google mir was falsches ausgespuckt?
Wobei ich die Menschenrechte spätestens seit dem Klimaseniorinnen für stark überstrapaziert halte...

Ich kann einfach nicht verstehen, wo der Unterschied zwischen dem beschriebenen Vorgängen "Hochsitz wird in einer Weise modifiziert, dass er bei Benutzung zusammenbricht" und "Modifikation eines Autos, so dass es nicht mehr Verkehrssicher ist (Radmuttern lockern, Bremsleitung durchschneiden") besteht.
Die Hochsitze wurden gezielt ihrer Stabilität beraubt: Verstrebungen an Stammanläufe oder Stubben wurden entfernt, die Diagonalen bei den Drückjagdböcken und offenen Kanzeln wurden entfernt und/oder die Sitze wurden um Wenige cm verschoben und mit ein bis zwei Füßen von den Steinen geschoben.
Und spätestens beim Einfetten wird es dann schwer, mit Unkenntnis oder unvollendeter Zerstörung zu argumentieren.

Sollte das wirklich unter Sachbeschädigung behandelt werden zeigt es für mich ein weiteres Mal die Dysfunktionaltät der Judikative, die zusammen der zunehmend abwesenden Exekutive ein Vollzugsdefizit bildet, welches die Bürger vom Staat und seinen Institutionen entfremdet (hat).
 
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Du meinst "das hab ich nicht gewusst" schützt einen?
Das Beispiel mit der Egge im Feld wurde docj schon erwähnt. Der Bremsschlauch auch.
 
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@winter1822 , wäre es nur Einfetten, würde ich dir recht geben. Mein Problem sind die zitierten Modifikationen.
Diese sind nicht sofort erkennbar sondern setzen wissen über den Sitz und/oder Statik voraus.
 
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Erneut:
Du stellst die Absicht der Körperverletzung in den Raum und denkst, dass damit ein Gericht anfängt den Mann deswegen anzuklagen. Du musst erst nachweisen, dass die Intention bestünde. Sonst sagt der Herr/sein Anwalt eben, dass er die Kanzel nur unbrauchbar machen wollte.
Ein Jäger hat sich vor dem Besteigen der Hochsitze zu vergewissern, dass dieser intakt ist und hätte beim anfassen der Leiter sofort gemerkt wenn was falsch ist.
"Es hätte was passieren können" ist in dem Fall kein Indiz für Körperverletzung.

Erstmal ist der Mann unschuldig und wenn wirklich was passieren sollte, dann hat er wohl auch einen Anwalt der noch andere Tricks kennt.
Also es wurden Sitze beschädigt und der Stabilität beraubt (O-Ton). Die fettige Leiter ist das eine, aber wenn elementare Teile beschädigt wurden und das nicht offensichtlich erkennbar, dann würde ich als Nichtjurist schon von einem Indiz für Körperverletzung ausgehen.
 
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Wir dürfen gespannt sein, wie die Gerichte entscheiden. Phantasien von Selbstjustiz gehören jedenfalls nicht in ein Forum. Das könnte schnell zum Bummerrang werden. Schweigen ist bekanntlich Gold.
 
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Meine Güte,
aus dem Sprossenfetten eine Tötungsabsicht zu konstruieren ist mächtig weit hergeholt. Ich würde hier lediglich das " billigend in kauf nehmen" unterstellen. Der Herr hat, wahrscheinlich aus eigener Dummheit und glücklicherweise für Dritte, alle Sprossen eingefettet und nicht nur spezielle. Spätestens beim zweiten anfassen einer Sprosse über Schulterhöhe fällt es auf. Eine Beseitigung der Standsicherheit ist da schon eine andere Nummer, dem befugten Nutzer sollte das auffallen, Kindern und Jugendlichen die auch mal ganz gerne oben sitzen eben nicht.

Gruss
Frank
 

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