Wie soll man sich denn darüber, ob der Täter jemanden verletzen wollte oder nicht, in die Köppe kriegen, täten Alle die Postings des diplomierten Waldschrats lesen?Lest ihr eigentlich, was @Diplomwaldschrat schreibt?
Macht nicht den Eindruck...
Forderung zum Duell 40 Schritte. Alternativ muss der alle Hochsitze 3 x selber hochklettern und dann wieder runter.Ich hatte ja den Vorbehalt gemacht - wenn die rechtsstaatlichen Abläufe eben nicht ( mehr ) funktionieren.
Dieser Straftäter hat mich angegriffen, seine Handlungen sind eindeutig eine Attacke auf meine Gesundheit und mein Leben.
Wie beantwortet man das adäquat?
Die StA und der Richter beurteilen die Sache objektiv danach, wie öffentlichkeitswirksam die Tat ist:Bei der Staatsanwaltschaft Druck machen....
Ich hoffe nicht, dass wir in einem Staat leben, wo das funktioniert.
Bei Mord genügt für Tötung der bedingte Vorsatz, also das für möglich halten und in Kauf nehmen dass jemand da abstürzt und dadurch stirbt.Für einen Mordversuch ist erforderlich, dass der Täter mindestens Tatentschluss bezüglich des Todes eines Menschen hat, zur Tötung dieses Menschen ansetzt und dabei ein Mordmerkmal verwirklicht.
Das sehe ich hier nicht.
Allenfalls wurde der Tod eines Opfers billigend in Kauf genommen
ja, genau gelesen. Keinen Widerspruch gefunden zu dem was ich schreibe, bis auf die anderweitige Würdigung durch die Staatsanwalt. Die den Typen mit nem Strafbefehlchen wegkommen lassen will.Lest ihr eigentlich, was @Diplomwaldschrat schreibt?
Macht nicht den Eindruck...
Dann bin ich mal gespannt wie's / wann's weitergeht.
Dann muss man bei nem StA und nem Richter auch nicht davon ausgehen, dass die mehr davon verstehen. Dann ist das für die kaum was anderes, als wenn man jemandem auf die Motorhaube scheißt.Dann bin ich mal gespannt wie's / wann's weitergeht.
Von der Zustellung der Anklageschrift vergehen nochmals min. 3 Monate bis zum Strafprozess. Ab dann sind's nochmals 3 bis 6 Monate bis zum Zivilprozess.
Wenn's jetzt in Bayern mal 3 Tage durchregnet, ist das Fett von der Leiter runter und man kann wieder jagen gehen.
Nach Ansicht von zwei befreundeten Anwälten, bleibt nur der Tatbestand der Sachbeschädigung über. Aber die haben von Hochsitzen und Jagd keine Ahnung.
so, so. du möchtest also das Gericht unter Druck setzen.Die StA und der Richter beurteilen die Sache objektiv danach, wie öffentlichkeitswirksam die Tat ist:
Je mehr Publizität, desto höher das Strafbedürfnis, und somit die von der StA beantragte Strafe und die vom Richter gefällte Strafe (selbstverständlich ist dies nicht das einzigste Kriterium der Strafhöhe/Strafzumessung). Dass dieser Fall von zigtausenden Jägern verfolgt wird, wird die StA und Richter stärker einfließen lassen, wenn sie viel Post bekommen in denen sie darauf hingewiesen werden. Die müssen erkennen, dass das hier nicht irgendein Gezänk unter Randgruppen ist, bei denen die eine in ihrer Schutzbedürftigkeit irgendwie suspekt ist. Dieser Druck ist absolut zulässig und rechtens. Wer sich nicht wehrt - lebt verkehrt!
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ja, genau gelesen. Keinen Widerspruch gefunden zu dem was ich schreibe, bis auf die anderweitige Würdigung durch die Staatsanwalt. Die den Typen mit nem Strafbefehlchen wegkommen lassen will.
Wo jeder von uns sich gerne mal fragen kann, ob er da untätig bleiben will oder da Druck macht auf die Entscheider.
Statt dass er hier im Forum sich durch ein posting bloß mal Luft macht, um dann weiter als Jäger den Ausputzer für die kaputte Politik dieses Landes zu machen.
Im Grundsatz hast Du sehr recht. Zumindest wünscht man sich als Bürger eine unabhängige Rechtssprechung frei von Einflußnahmen, sei es politischer Natur oder Mediendruck oder.. usw.so, so. du möchtest also das Gericht unter Druck setzen.
Für die Unabhängigkeit von Gerichten haben eine Menge Leute ihr Leben gelassen. Die Zeit, als das „gesunde Volksempfinden“ zum Massstab erhoben wurde, ist ja noch nicht solange her.
Ich hoffe doch, dass sich ein deutsches Gericht nicht dem Geschrei der Straße/ des Pöbels / dem Shitstorm aus einem Forum beugt - anderenfalls wäre es höchste Zeit, das Lsnd zu verlassen.
Bekanntlich hacken sich Krähen nicht gegenseitig…..Gegen jede Entscheidung einer Staatsanwaltschaft kann man bei der Oberstaatsanwaltschaft Beschwerde einlegen.
Dann prüft die vorgesetzte Behörde noch mal die Entscheidung der Staatsanwaltschaft.
Gute Reise.Ich hoffe doch, dass sich ein deutsches Gericht nicht dem Geschrei der Straße/ des Pöbels / dem Shitstorm aus einem Forum beugt - anderenfalls wäre es höchste Zeit, das Lsnd zu verlassen.
Du hast mein posting wirklich nicht verstanden.so, so. du möchtest also das Gericht unter Druck setzen.
Für die Unabhängigkeit von Gerichten haben eine Menge Leute ihr Leben gelassen. Die Zeit, als das „gesunde Volksempfinden“ zum Massstab erhoben wurde, ist ja noch nicht solange her.
Ich hoffe doch, dass sich ein deutsches Gericht nicht dem Geschrei der Straße/ des Pöbels / dem Shitstorm aus einem Forum beugt - anderenfalls wäre es höchste Zeit, das Lsnd zu verlassen.
Aber der war doch unmissverständlich:Du hast mein posting wirklich nicht verstanden.