Da scheint das Gesetz irgendwie Lücken zu haben. Oben geben sie die Größe nicht an und unten meinen sie, dass alle Eisen von 37-60cm also auch die 40er nur über den losen Bügel eingesetzt werden sollen. Wobei das Sollen würde mich da stören. Ja oder nein. Sollen in einem Gesetzestext ....
Da ja aber im §3 als zulässiges Fanggerät der 46ger bereits ausscheidet ist er also auch in der Beschreibung "37cm bis 60 cm soll über den losen Bügel gefangen werden" nicht mit einbegriffen...
Da ich aber wie gesagt was die Fangjagd angeht Neuling bin und lediglich einen Fangjagdlehrgang des ljv vor 2 Jahren besucht habe möchte ich mich auch nicht zuweit aus dem Fenster lehnen also bitte nicht falsch verstehen.
Ich brächte sicherlich mehr Hilfe als irgendwer sonst hier :30: