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Gelöschtes Mitglied 9073
Guest
Ein Verstoß gegen die gesetzliche Vorschrift (Anmerkung Anleinpflicht) liegt dann vor, wenn sich der Hund im Jagdbezirk ausserhalb der Sicht- oder Rufweite des Hundeführers aufhält oder der Hundeführer nicht die tatsächliche Möglichkeit hat, durch gezielte Kommandos oder andere Handlungen eine Kontrolle über sein Tier auszuüben.
Amtsgericht Altenkirchen, Az.: 2109 Js 35731/96-9 OWi
Wie man liest hat das Gericht klar dargestellt, dass bereits ein Umstand, also außerhalb Sicht ODER außerhalb Rufweite ausreicht, damit sich der Hund außerhalb des Einwirkbereiches des Halters befindet.
Wahrscheinlich würden alle Beteiligten jetzt gern die Zeit zurückdrehen und sich dann streiten, wer dem Hund ein simples Leuchthalsband für fünf fuffzich schenken darf.
Amtsgericht Altenkirchen, Az.: 2109 Js 35731/96-9 OWi
Wie man liest hat das Gericht klar dargestellt, dass bereits ein Umstand, also außerhalb Sicht ODER außerhalb Rufweite ausreicht, damit sich der Hund außerhalb des Einwirkbereiches des Halters befindet.
Wahrscheinlich würden alle Beteiligten jetzt gern die Zeit zurückdrehen und sich dann streiten, wer dem Hund ein simples Leuchthalsband für fünf fuffzich schenken darf.