Die Deppen sterben nicht aus....

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Ganz nett, deine Gerichtsurteilesammlung.

Nun die andere Seite der Medaille. Wenn hier von wildernden Hunden die Rede ist, meinen die meisten, die mit sowas schon mal zu tun hatten, sowas

http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/d ... 930,530564

und sowas

http://www.badische-zeitung.de/schlieng ... 69635.html

und sowas

http://www.ostsee-zeitung.de/ozdigital/ ... id=2700845

und nicht denjenigen, der Oma Müllers Dackel an der Leine erlegt. Und die Gerichtsurteile belegen nur, dass man sich im Fall der Fälle vorher genau überlegt, was der Anwalt sagt zu dem Vorfall.


Edit: Ich kann dir 4 Fälle nennen die vor Gericht landeten, wo der Jäger eben nicht verurteilt wurde, 1 Dobermann, 1 großer Mischling (ein total lieber Hund, aber er wilderte :25: ), 2 Mischlinge und ein Retriever. Nur steht das dann eben nicht in den Medien, die Urteile entsprechen ja nicht dem Mainstream.
 
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Nachtjäger 65 schrieb:
Ganz nett, deine Gerichtsurteilesammlung.

Das ist keine Sammlung, das war 10 Min. googlen.

Nachtjäger 65 schrieb:
Nur steht das dann eben nicht in den Medien, die Urteile entsprechen ja nicht dem Mainstream.

Man muss unterscheiden zwischen Rechtslage und Wirkung in den Medien. Wer es wissen will kann die Rechtslage leicht eruieren. Bei einer "Verwechslung" (z.B. des 30-KG-Labradors mit einem Fuchs) kommt es überhaupt nicht zu einer Klage bzw. einem Strafverfahren und somit nicht zu einem Urteil, weil für die Tat die Absicht fehlt.

Aber:

Die Grünen/Bündnis 90 Nordrhein-Westfalen
Die Grünen lehnen den Abschuss von Haustieren ab. Nach gängiger Praxis werden jedes Jahr eine hohe Anzahl von Hunden und Katzen von Jägern erschossen, unter dem Generalverdacht des Wilderns. In der Jagdsaison 2008/2009 waren es 128 Hunde und 11385 Katzen in NRW. Diese Praxis ist umso unverständlicher, als alternative Maßnahmen wie das Einfangen der Tiere und die Verhängung von Bußgeldern gegen die Tierhalterinnen und -halter möglich wären. Da das Landesgesetz bisher kein Abschussverbot von Haustieren vorsieht, setzen wir uns für eine entsprechende Novellierung ein.


Damit wäre die Rechtslage dann eindeutig und geklärt. Muss sich niemand mehr Gedanken machen. Womit dann auch die Hauptbeschäftigung für einige, der Abschuss von Katzen, sich zumindest in NRW dem Ende nähert. Wo der Rückenwind dafür herkommt, ist wohl unfraglich. Aber immer weiter so, varminter, prohunter & Co. Ihr schafft das schon mit dem Jagdrecht. bzw. mit den niederländischen Verhältnissen.
 
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Ja super, dann schau ich mir das im Fall der oben angeführten Fälle in einfach Ruhe an. Sind ja nur Rehe und Hasen, stören nur. Und kenne ich den Hund nicht, kann ich noch nicht mal Klagen und Schadenersatz fordern.

Über Aussagen der Grünen mache ich mir schon lange keine Gedanken mehr, das sind die Totengräber der Jagd, solltest du aber als Jäger wissen. Aber ich habs an anderer Stelle schon einmal geschrieben: Kein Problem für mich, geb ich das Geld eben im Ausland für die Jagd aus, die freuen sich schon :21: :18: . Heia Safari.
 
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Nachtjäger 65 schrieb:
Aber ich habs an anderer Stelle schon einmal geschrieben: Kein Problem für mich, geb ich das Geld eben im Ausland für die Jagd aus, die freuen sich schon :21: :18: . Heia Safari.
Tschüß.

Und bitte keine Karte schicken. Danke.

basti
 
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migo schrieb:
Brandenburgisches Oberlandesgericht 1. Strafsenat Entscheidungsdatum: 11.05.2009 Aktenzeichen: 1 Ss 28/09

Die Befugnis zur Tötung eines sich im Jagdrevier frei bewegenden Hundes nach § 40 Bbg. JagdG unterliegt – wie im Übrigen jeder andere Rechtfertigungsgrund auch – einer Gebotenheitsprüfung. Voraussetzung einer solchen Handlung ist danach regelmäßig, dass schonendere Möglichkeiten zur Verteidigung des bedrohten Rechtsgutes nicht in gleicher Weise die Gefahr zu beseitigen vermögen.

Schon diese einzige Überprüfung Deiner eifrigen Posts mit Aktenzeichen ergibt aber, dass beispielsweise genau dieses Urteil mit dem AZ "1 Ss 28/09" überhaupt nicht Deinen Vorstellungen entsprechen dürfte : :21:
Man könnte sowas auch als einen verlogenen Diskussionsstil bezeichnen.

http://www.jusmeum.de/rechtsprechung/ur ... 850?page=1

Tenor :
- Auf die (Sprung-) Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Neuruppin vom 15. August 2008 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
- Der Angeklagte wird vom Vorwurf der Tiertötung nach § 17 Nr. 1 TierSchG freigesprochen.
- Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Landeskasse zur Last.


Um es ganz deutlich zu sagen :
Ich würde nur im äussersten Extremfall einen Hund erschiessen und hoffe, dass das nie notwendig sein wird.
Aber ein nachts abseits im Gelände herumstreunender (dunkler ?) 30kg-Labrador kann bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen einem starken Fuchs durchaus ähnlich sehen.
 
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Wenn du demnächst deine Waffen vor der Jagd mit abgezählter Mun. bei der Polizeidirektion abholen mußt und nachher wieder abgeben hättest du dir gewünscht, dich nicht längerfristig zu binden :12: :18: . Viel Spaß dabei.
 
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Wie kann man nur so dumm sein und mit Familie G. über Jagdschutz diskutieren. Hört bitte auf damit!
 
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Bollenfeld schrieb:
Wie kann man nur so dumm sein und mit Familie G. über Jagdschutz diskutieren. Hört bitte auf damit!

Ach Bolle... ursprünglich ging es doch gar nicht um den Jagdschutz, sondern um blinde Schützen. Nur merkwürdigerweise geht es jedesmal fast übergangslos von den Blinden zum Jagdschutz. Als ob das eine mit dem Anderen was zu tun hätte....

Und bevor Du hier bitte, bitte machst, bleibt doch im Retrieverforum und äußere Dich zu US-Retrievern und Retrieverzucht, weil Du ja von diesen Themen soviel Ahnung hast :18: .

Petra
 
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spezialist schrieb:
Schon diese einzige Überprüfung Deiner eifrigen Posts mit Aktenzeichen ergibt aber, dass beispielsweise genau dieses Urteil mit dem AZ "1 Ss 28/09" überhaupt nicht Deinen Vorstellungen entsprechen dürfte : :21:
Man könnte sowas auch als einen verlogenen Diskussionsstil bezeichnen.

http://www.jusmeum.de/rechtsprechung/ur ... 850?page=1

Tenor :
- Auf die (Sprung-) Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Neuruppin vom 15. August 2008 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
- Der Angeklagte wird vom Vorwurf der Tiertötung nach § 17 Nr. 1 TierSchG freigesprochen.
- Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Landeskasse zur Last.

@spezialist
Ich hatte den Leitsatz des Urteils zitiert, nichts anderes. Zudem musst Du Dir schon die Mühe machen, komplett zu lesen:

"dass er die in unmittelbarer Nähe zum Abschussort wohnende Halterfamilie über die Sachlage unterrichtet hätte, damit diese wieder auf ihren Hund hätte einwirken können. Gerade angesichts des endgültigen und unumkehrbaren Charakters der Tiertötung war ihm ein solches Verhalten abzuverlangen. Sein dennoch abgegebener finaler Todesschuss ist deshalb durch den Jagdschutz letztlich nicht gerechtfertigt. cc) Allerdings führt das Fehlen der Wahl eines verhältnismäßigen Mittels nicht zu einem Schuldspruch gegen den Angeklagten. Er unterlag im Zweifel einem unvermeidbaren (indirekten) Verbotsirrtum. "

Was ein Verbotsirrtum ist, kannst Du Dir von einem Sachkundigen erklären lassen.

spezialist schrieb:
Aber ein nachts abseits im Gelände herumstreunender (dunkler ?) 30kg-Labrador kann bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen einem starken Fuchs durchaus ähnlich sehen.

Bitte :14:

9653177tpw.jpg


9653178wkb.jpg


Wenn Du das Ernst meinst, stimmt irgendetwas nicht. Bestenfalls mit Deinen Augen.

Gruß

Michael
 
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migo schrieb:
spezialist schrieb:
Aber ein nachts abseits im Gelände herumstreunender (dunkler ?) 30kg-Labrador kann bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen einem starken Fuchs durchaus ähnlich sehen.
Wenn Du das Ernst meinst, stimmt irgendetwas nicht. Bestenfalls mit Deinen Augen.
Gruß
Michael
Lesen steht in Deinem Paralleluniversum nicht auf dem Stundenplan, oder ? :18:
Ich WARTE : Auf Vergleichsfotos mit den geschilderten Bedingungen ! (gerne auch bei Regen, also schlechten Sichtverhältnissen) :21:
 
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spezialist schrieb:
Aber ein nachts abseits im Gelände herumstreunender (dunkler ?) 30kg-Labrador kann bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen einem starken Fuchs durchaus ähnlich sehen.

Und, verstehe ich Dich jetzt richtig, dass Du bei so schlechten Sichtverhältnissen trotzdem schiesst?

Petra
 
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Petra schrieb:
spezialist schrieb:
Aber ein nachts abseits im Gelände herumstreunender (dunkler ?) 30kg-Labrador kann bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen einem starken Fuchs durchaus ähnlich sehen.
Und, verstehe ich Dich jetzt richtig, dass Du bei so schlechten Sichtverhältnissen trotzdem schiesst?
Petra
ICH schiesse wie schon geschrieben auch BEI GUTEN Bedingungen nicht auf Hunde. Aber vielleicht VERSTEHST du jetzt, dass man seinen Hund bei den geschilderten oder ähnlichen Bedingungen nicht unbeaufsichtigt laufen lassen sollte, um Verwechslungen zu vermeiden. :15:
Ganz abgesehen davon, dass unter solchen Bedingungen ein Wildern des Hundes mangels Kontrolle und Einwirkungsmöglichkeiten praktisch nicht ausgeschlossen werden kann.
Die Realität ist nie rein schwarz oder weiss, sondern immer eine von unendlich vielen möglichen Grauschattierungen.
 

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