Die Deppen sterben nicht aus....

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spezialist schrieb:
Petra schrieb:
Naja, der Schütze, der unseren Labrador als Fuchs angesprochen hat, hat erstmal für gute 2 1/2 Jahre den Schein abgegeben.
Petra
Davon wird der Hund (leider) auch nicht mehr lebendig.

Wohl wahr. Dieses Statement sollte auch nicht "Genugtuung" zeigen, sondern einen konkreten Fall, der ja immer wieder gefordert wurde...

P.O.Ackley schrieb:
Nun, Jäger sind auch nur Menschen, wie du und ich. Und Menschen machen nunmal Fehler. Warum wird hier wieder von Haus aus davon ausgegangen, dass es sich um volle Absicht handelt.

Martin, Dein Zynismus in Ehren. Kein Mensch hat behauptet, dass mit Absicht geschossen wird. Auch "unser" Schütze hat nicht mit Absicht geschossen.... Das "haben-will" allerdings, schaltet schon bei so manchen den klaren Verstand aus. Oder wie kann es sonst passieren, einen 30kg Hund mit einem Fuchs zu verwechseln? Und genau das darf nicht passieren, wenn ich schon das Privileg habe, eine scharfe Waffe zu tragen. Nicht mehr und nicht minder.

Und wie man immer und immer wieder sieht, passiert es doch.

spezialist schrieb:
Was doch verwundert : Wenn etwas passiert, gehören 100% der betroffenen Hunde zu der eigentlich recht kleinen Gruppe der Hunde, die immer perfekt gehorchen und befanden sich angeblich voll unter der Kontrolle des Besitzers . :21:

Jaja, komischerweise höre ich von den 100% immer nur hier im Forum :21: . Im wirklichen Leben oder auf der Jagd sieht es dann leider immer ganz anders aus :24: .

Petra
 
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Petra schrieb:
Ja, ja, die Deppen verlieren ihren Hund, der schlaue, mächtige Jäger für einige Jahre den Lappen... täte wahrscheinlich so Einigen ganz gut...

Petra
Der eine Idiot verliert seinen Jagdschein, aber der andere Idiot darf sich gleich einen neuen Hund (Labrador, Griechenlandimport)anschaffen, 2 Idioten aber nur einer wird bestraft, irgendwie ungerecht :?
 
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prohunter schrieb:
Petra schrieb:
Ja, ja, die Deppen verlieren ihren Hund, der schlaue, mächtige Jäger für einige Jahre den Lappen... täte wahrscheinlich so Einigen ganz gut...

Petra
Der eine Idiot verliert seinen Jagdschein, aber der andere Idiot darf sich gleich einen neuen Hund (Labrador, Griechenlandimport)anschaffen, 2 Idioten aber nur einer wird bestraft, irgendwie ungerecht :?

Hast Du Deinen Beitrag so wirklich durchdacht oder war das jetzt nur Beißreflex?
 
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DWM1915 schrieb:
Petra schrieb:
prohunter schrieb:
Aber wirklich, zu jeder Zeit und überall lassen diese Deppen ihre Hunde frei rumlaufen...denn das ist ja wohl das einzige, was bis jetzt einwandfrei feststeht. Kann zu hier der Sch@iss :22:

Ja, ja, die Deppen verlieren ihren Hund, der schlaue, mächtige Jäger für einige Jahre den Lappen... täte wahrscheinlich so Einigen ganz gut...

Petra

Das ist pathogen, was Du hier andauernd zu solchen unerwiesenen und nur einseitig behaupteten Fällen schreibst und ich bin ausweislich solcher Postings gegen Internetzugänge in der Küche, sie haben da absolut nichts zu suchen. Wenn Du mit Hausarbeit ausgelastet wärst, kämst Du gar nicht auf solch abstruse rechtsstaatsfeindliche Ideen, hier Leute, ja sogar eine ganze Menschengruppe, ständig als exzessive Straftäter zu verdächtigen.


Ach, der übliche Schwachsinn. Typisch Pet(r)a.

Seit sie schmerzlich draufkam, dass Hunde in fremden Revieren an die Leine gehören, spielt sie die ganze Theatershow immer wieder ab, wie ein kaputter Plattenspieler.

:12:
 
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Pfannenjäger schrieb:
varminter schrieb:
...spielt sie die ganze Theatershow immer wieder ab, wie ein kaputter Plattenspieler.
Achso, ich dachte schon es wäre was Ernstes. :21:

Seit sie draufkam, mit welchen dummen Ausreden manche versuchen sich rauszureden, führt sie offensichtlich regelmäßig manche Foristi bis zur absoluten bodenlosen Peinlichkeit wie Tanzbären am Nasenring durch die Manege.

Für was. braucht man Feinde, wenn man solche Mitjagdscheininhaber hat?
 
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Tiroler Bracke schrieb:
[Seit sie draufkam, mit welchen dummen Ausreden manche versuchen sich rauszureden, führt sie offensichtlich regelmäßig manche Foristi bis zur absoluten bodenlosen Peinlichkeit wie Tanzbären am Nasenring durch die Manege.

Für was. braucht man Feinde, wenn man solche Mitjagdscheininhaber hat?

Genau darum paßt die Fredüberschrift in doppelten Sinne.
 
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Tiroler Bracke schrieb:
[quote="Pfannenjäger":7eclzg2o]
varminter schrieb:
...spielt sie die ganze Theatershow immer wieder ab, wie ein kaputter Plattenspieler.
Achso, ich dachte schon es wäre was Ernstes. :21:

Seit sie draufkam, mit welchen dummen Ausreden manche versuchen sich rauszureden, führt sie offensichtlich regelmäßig manche Foristi bis zur absoluten bodenlosen Peinlichkeit wie Tanzbären am Nasenring durch die Manege.

Für was. braucht man Feinde, wenn man solche Mitjagdscheininhaber hat?[/quote:7eclzg2o]

:27: :27: :27:
und sie merken es noch nicht mal, wie peinlich.
 
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varminter schrieb:
Seit sie schmerzlich draufkam, dass Hunde in fremden Revieren an die Leine gehören,

Und genau damit liegst Du falsch, wodurch die gesamte Misere erst entsteht. Jeder kann seinen Hund überall laufen lassen, wo es nicht durch Gesetz oder Verordnung untersagt ist. Und solange der Hund nicht "wildert". Dein Wunschdenken entspricht nicht, und Du weißt es, geltendem Recht.
Mit meinen Hunden kann ich durch Dein Revier laufen, so oft und solange ich will, sofern nicht wie oben gesagt durch Gesetz oder Verordnung untersagt. Mit angeleintem Hund laufe ich Dir sogar quer durch den Wald, solange ich nicht absichtlich "die Einstände des Wildes" aufsuche. Egal, ob Du dort auf dem Ansitz hockst. Muß ich nicht wissen. Pech für Dich. Lies mal § 11 (1) und § 2 (1) GG. Wenn Du den Sinn nicht versteht, ich helfe Dir gern.

Gruß

Michael
 
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Und wenn wir hier schon Urteile zitieren:

Ein Jäger, der seit fünf Jahren im Besitz eines Jagdscheins ist, hatte aus ca. 70 Meter Entfernung einen Mischlingshund auf einem Wiesengelände erschossen. Der Hund gehörte einem Ehepaar des nahe gelegenen landwirtschaftlichen Hofes. Wegen dieses Vorfalls erklärte die Jagdbehörde den Jagdschein für ungültig und zog ihn ein. Für die Wiedererteilung wurde zudem eine Sperrfrist von drei Jahren festgesetzt. Die Klage des Jägers hatte keinen Erfolg, weil der Jäger eine grundlegende Jagdpflicht in erheblicher Weise verletzt hatte, nämlich die Pflicht, vor der Schussabgabe eine eindeutige Identifizierung des Tieres vorzunehmen. Ein solches Verhalten kann nicht entschuldigt werden und belegt die Unverantwortlichkeit des Jägers.
Verwaltungsgericht Neustadt, Az.: 4 K 758/06.NW
 
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Gleich mehrere Versionen für das Erschießen eines Hundes hatte ein Jäger parat: Als er von dem in 150 Meter entfernten Hofeigentümer und Hundehalter auf den Verbleib des Hundes angesprochen wurde, gab er sich zunächst ahnungslos, später gab er an, dass er den Hund, dessen Kadaver er im Maisfeld versteckte, mit einem Wildschwein verwechselt habe und schließlich behauptete er, der Hund habe gewildert. Die Verwaltungsbehörde glaubte dem Jäger schließlich gar nichts mehr, entzog ihm den Jagdschein für drei Jahre und bekam auch vom Verwaltungsgericht Recht. Denn der Jäger hat leichtfertig in Richtung eines Hofes auf einen Weg geschossen und dessen Bewohner sowie potenzielle Spaziergänger gefährdet. Zudem erlaubt das Hessische Jagdgesetz nicht, wildernde Hunde einfach abzuknallen. Diese Tötung ist verboten und muss unterbleiben, wenn andere Maßnahmen ausreichen, um die Gefahr von gejagten Tieren abzuwenden. Außerdem war der Jäger sich seines Unrechts durchaus bewusst, dennn sonst hätte er den Kadaver nicht im Maisfeld versteckt.
Verwaltungsgericht Frankfurt/Main, Az.: 5 E 4952/03

Viel Erfolg beim Erbringen des entspechenden Beweises...
 
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Die Jagd auf zwei angeblich wildernde Hunde endete leider für einen Hund mit dem Tod und für den
Jäger mit der Verurteilung zum Schadensersatz. Das Amtsgericht Lüneburg führt in seiner
Entscheidung aus, dass Jäger Hunde erschiessen dürfen, wenn ein Rechtfertigungsgrund vorhanden
sei, den der Jäger allerdings beweisen müsse
. Hier wurde seitens des Jägers behauptet, dass die
Hunde wilderten und deshalb der Schuss gerechtfertigt gewesen sei. Beweisen konnte der Jäger
diesen Vortrag jedoch nicht, weshalb er zum Schadensersatz verurteilt wurde
AG Lüneburg, 12 C 365/99
 
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Brandenburgisches Oberlandesgericht 1. Strafsenat Entscheidungsdatum: 11.05.2009 Aktenzeichen: 1 Ss 28/09

Die Befugnis zur Tötung eines sich im Jagdrevier frei bewegenden Hundes nach § 40 Bbg. JagdG unterliegt – wie im Übrigen jeder andere Rechtfertigungsgrund auch – einer Gebotenheitsprüfung. Voraussetzung einer solchen Handlung ist danach regelmäßig, dass schonendere Möglichkeiten zur Verteidigung des bedrohten Rechtsgutes nicht in gleicher Weise die Gefahr zu beseitigen vermögen.
 

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