Karthago schrieb:
Hallo Michael,
so gründlich falsch liege ich damit nicht. Informiere dich mal, was in den Satzungen der VDH Mitgliedsvereine ausdrücklich erwähnt werden muss. Nämlich der Passus, dass sich das Mitglied den Regeln und Statuten des VDH unterwirft.
Selbstverständlich mischt sich der VDH nicht in jede die Zucht betreffende Entscheidung ein.
Aber grundsätzlich Dinge, wie zum Beispiel das Einkreuzen einer fremden Rasse darf nur mit Genehmigung und in Begleitung durch den VDH vorgenommen werden.
Der JGHV hat mit Zuchtfragen nichts zu tun. Auch wenn das der eine oder andere Zuchtverein immer noch glauben machen wollen.
Bis demnächst
Karthago
Moin,
Quelle Christofer Habig Vorsitzender des VDH:
Für alle Zuchtvereine im VDH gilt: Die Zuchthoheit liegt beim Zuchtverein - und nicht beim VDH.
Dieser zentrale Grundsatz des VDH ist in § 2 Nr. 1.1.2 der VDH-Satzung unzweifelhaft geregelt: "Die Zuchthoheit, die Zucht, die Führung des Zuchtbuchs und des Registers (livre d`attend) liegt bei den Mitgliedsvereinen."
Dies ist auch in § 1 Nr. 4 der VDH-Satzung in gleicher Weise geregelt: "Zuständig und damit verantwortlich für die Zucht sind die Rassehunde-Zuchtvereine. Dies schließt Zuchtlenkung, Zuchtberatung und Zuchtkontrollen sowie Führung des Zuchtbuches ein."
Dieser zentrale Grundsatz "Zuchthoheit liegt bei den Zuchtvereinen" galt in der Vergangenheit, gilt heute und wird auch in Zukunft gelten. Es gab und gibt keine Überlegungen, Beratungen oder Entscheidungen im VDH, diesen Grundsatz in Frage zu stellen. Auch die Entwürfe der neuen Ordnungen (VDH-Satzungskommission) sehen hierzu keinerlei Änderungen vor.
Im übrigen werden auch diese Entwürfe in einem offenen Diskussionsprozess weiter bearbeitet; alle Mitgliedsvereine des VDH können ihre Vorstellungen und Kritikpunkte einbringen, bevor sie sich dann in einer VDH-Mitgliederversammlung diese Ordnungen selbst geben.
Zu diesem Grundsatz gibt es die VDH-Zucht-Ordnung als Rahmenordnung für die Zuchtvereine. Diese beinhaltet allgemeine Grunssätze zur Zucht, die von allen Zuchtvereinen im VDH zu erachten sind. Rassespezifische Regelungen zur Zucht und Zuchtkontrolle sowie Zuchtbuchführung sind eigenverantwortlich von den Zuchtvereinen innerhalb ihrer Zuchtordnungen zu verabschieden. Die bewährte Rahmenordnung für alle Zuchtvereine im VDH liegt im Interesse und dient auch dem Schutz der Zuchtvereine.
Zitat Ende!
Ist aus dem Streit des VDD mit dem VDH, ich hab mich wohl damit beschäftigt :wink:
Gruß und WH Michael
P.S. Bekennendes VDD-Mitglied :wink: