Hm - wir können hier gerne noch ein bisschen witzeln, aber das hilft nur dem eigenen Wohlbefinden.
Meine Schlüssel ruhen seit knapp 5 Jahren in einem B-Würfel mit Zahlenschloss, der mit
Schwerlastdübeln bündig mit einer Betonwand verbunden ist.
Da keiner meiner Waffenschränke eine höhere Sicherheitsstufe hat, komme ich damit klar.
Meine Motivation war, dass ich eine einfache Systematik wollte, die keinerlei Platz für eine
Diskussion mit dem Amt lässt.
Im Prinzip sperre ich den Würfel auf, nehme da meine Munition mit, dann sperre ich den
Schrank auf, hole einen Donnerstock, verschließe den Schrank, lege den Schlüssel zurück
und das war es. Dieser Würfel war damals für ca. 150,-€ zu haben - subjektiv passt das.
Bei meiner Waffenverwahrungskontrolle 2023 hat man es ähnlich gesehen.
Der Ansprechpartner war eine durchaus ansprechende Person mit relativ hoher Kompetenz
auf diesem Gebiet. Seine §§ hatte er parat, genauso seine Rechte und Pflichten.
Waffentechnisch hatte ich nichts auszusetzen - gefühlt könnte hier eine fundierte Ausbildung
bei der BW verantwortlich sein oder so ähnlich.
Es war die erste Kontrolle bei mir - ich empfand die Situation durchaus als positiv.
Doch.
Nur ein Brief per Zustellung gilt gesetzlich als zugestellt. Nachweis liegt beim Absender.
Dieser Brief hat lediglich einen Verwaltungsakt angeschoben.
Mit diesem Schreiben ist jeder angeschriebene Waffenbesitzer aufgefordert, zeitnah einen
entsprechenden Nachweis zu bringen. Sofern keine Reaktion erfolgt, wird man nachfassen,
evtl. auch gebührenpflichtig. Damit erarbeitet man einen relativ lückenlosen Stand.
Dieser Stand ist für alle zukünftigen Ereignisse dokumentiert.
Aufregen bringt wenig - es wird so ablaufen, weil es politisch gewollt ist.