[RLP] Stimmenmehrheit durch Teilung des eigenen Grundbesitzes

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Hallo zusammen,
ich habe folgenden (fiktiven) Fall vorliegen und würde gerne Eure Meinung dazu wissen:

Ein Jagdgenosse überträgt (rechtmäßig) kleine Teile seines Grundbesitzes an Familienmitglieder und Freunde.
Dadurch entstehen viele neue Stimmen in der Jagdgenossenschaftsversammlung.
Der Jagdgenosse hat dadurch jetzt die Stimmenmehrheit in der Versammlung und kann dadurch alle Entscheidungen zumindest verhindern.
Dies nutzt er, um Druck auf die anderen Jagdgenossen (die nach wie vor die Flächenmehrheit besitzen) auszuüben, in seinem Interesse zu entscheiden.

Ist das rechtmäßig?

Meiner Meinung nach ist das dem Wortlaut des Gesetzes nach möglich, obwohl es aus dem Bauch raus ein Verstoß gegen Treupflichten sein müsste.
Allerdings konnte ich keine dahingehende Rechtsprechung finden.

Hat jemand vielleicht eine Ahnung von der Thematik oder kennt entsprechende Regelungen/Urteile?
 
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Was für Treupflichten meinst du?

Der Schuss könnte für den Jagdgenossen auch nach hinten losgehen, wenn seine Freunde und Familienmitglieder sich - warum auch immer - nicht mehr seiner Meinung anschließen und mit dem Rest abstimmen. Dann wären auch seine Flächenanteile geschrumpft.
 
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Was für Treupflichten meinst du?

Treuepflicht als allgemeines rechtliches Konstrukt, welches gerne von Gerichten in solchen Fällen herangezogen wird, um ein (rechtlich) eigentlich mögliches/erlaubtes Verhalten im Einzelfall dennoch zu untersagen. Quasi analog § 242 BGB.

Dass das alles nach hinten losgehen könnte ist klar, aber mir geht es gerade nur um die rechtlichen Belange :)
 
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welches Bundesland? -> stand im Titel
In einigen (allen?) Bundeländer gilt, für die Beschlussfassung benötigt man die doppelte Mehrheit.
  • der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen (Stimmen-/Personenmehrheit) und
  • der Mehrheit des Flächeninhalts der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche (Flächenmehrheit)
Wie ist das in RLP geregelt? Wenn er schon vorher die Flächenmehrheit hatte, sollte an ihm vorbei kein Beschluss gefasst werden können. Wenn nicht, wird er durch Teilung seine Fläche nicht vergrößern können...
 
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Es geht nicht um
welches Bundesland? -> stand im Titel
In einigen (allen?) Bundeländer gilt, für die Beschlussfassung benötigt man die doppelte Mehrheit.
  • der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen (Stimmen-/Personenmehrheit) und
  • der Mehrheit des Flächeninhalts der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche (Flächenmehrheit)
Wie ist das in RLP geregelt? Wenn er schon vorher die Flächenmehrheit hatte, sollte an ihm vorbei kein Beschluss gefasst werden können. Wenn nicht, wird er durch Teilung seine Fläche nicht vergrößern können...
Es geht nicht um die Flächenmehrheit, sondern um die Kopfmehrheit.
Die Flächenmehrheit haben wie gesagt die anderen Genossen (vorher und nachher).
Er kann nur jetzt mit der Kopfmehrheit jeden Beschluss blockieren und damit die anderen unter Druck setzen.
 
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Hallo zusammen,
ich habe folgenden (fiktiven) Fall vorliegen und würde gerne Eure Meinung dazu wissen:

Ein Jagdgenosse überträgt (rechtmäßig) kleine Teile seines Grundbesitzes an Familienmitglieder und Freunde.
Hat er die Grunstücke in Eigentum der Freunde uin d Bekannte überegeben; alsdo Grundbuchlich eintragen lassen
oder
hat er Nur Vollmachten zur Vertreterregelung bei der MV der JG Erteilt ( in Nds nur mit Behördlich Genehmigter Vollmacht ) ?

Wen letzteres ist die Versammlung nicht Beschlussfähig; ich würde als Teilnerhmer sofort zu Protokoll gebgen das die Beschlusfähigkeit nicht gegeben ist. Vertretervollmacht Bedeutet die Warnehmung eines Persöhnlichen Stimmrechtes als Mitglied der Körperschaft öffentlichen Rechtes Jagdgenossenschaft !

Das Persöhnliche Stimmrecht kann nur 1x Wargenommen werden; und ist nicht Teilbar. Das Persöhnliche Stimmrecht ist für den Gesamten Besitz; nicht Teile davon.

Versuche das zu Umgehen; z.B. mit Vollmachten abwohl persöhnlich Anwesend; könnte sogar
als §§ 177 ff als Straftat ausgelegt werden
 
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Hat er die Grunstücke in Eigentum der Freunde uin d Bekannte überegeben; alsdo Grundbuchlich eintragen lassen
oder
hat er Nur Vollmachten zur Vertreterregelung bei der MV der JG Erteilt ( in Nds nur mit Behördlich Genehmigter Vollmacht ) ?

Wen letzteres ist die Versammlung nicht Beschlussfähig; ich würde als Teilnerhmer sofort zu Protokoll gebgen das die Beschlusfähigkeit nicht gegeben ist. Vertretervollmacht Bedeutet die Warnehmung eines Persöhnlichen Stimmrechtes als Mitglied der Körperschaft öffentlichen Rechtes Jagdgenossenschaft !

Das Persöhnliche Stimmrecht kann nur 1x Wargenommen werden; und ist nicht Teilbar. Das Persöhnliche Stimmrecht ist für den Gesamten Besitz; nicht Teile davon.

Versuche das zu Umgehen; z.B. mit Vollmachten abwohl persöhnlich Anwesend; könnte sogar
als §§ 177 ff als Straftat ausgelegt werden
Die Teilung ist rechtlich einwandfrei verlaufen. Alle Eintragungen wurden vorgenommen.
Die Neueigentümer sind alle selber anwesend oder lassen sich vertreten (Nicht mehr als 3 auf einmal von einem Vertreter).

Wie gesagt, die Rahmenbedingungen sind alle rechtlich einwandfrei abgelaufen.

Mir geht es ausschließlich um die Frage, ob es übergeordnete Gründe ("Treuepflicht usw.) geben könnte, die ein solches Vorgehen als rechtsmissbräuchlich erscheinen lassen und ob es entsprechende Urteile gibt oder ob jemand dahingehend schon Erfahrungen gesammelt hat!?
 

FTB

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Moin,
das ist so beknackt, ich glaube nicht, dass es dazu Rechtsprechung gibt. Vermutlich sind die Urväter des Gesetzes nicht auf die Idee gekommen, dass irgendjemand seinen Besitz überträgt, um bei Jagdgenossenschaftsquerelen zu punkten.
 
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Wie gesagt, die Rahmenbedingungen sind alle rechtlich einwandfrei abgelaufen.
Dann sehe ich als Nichtjurist keine Probleme.
Im umgekehrten Fall, der in der Praxis viel häufiger vorkommt, kauft einer (meist der Jagdübungsberechtigte) an Flächen auf was er bekommen kann, um sich in der Jagdgenossenschaft entsprechend zu positionieren und Mehrheiten oder zu verhindern.
 
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Sehe hier auch kein rechtliches Problem. Wenn er das Land an komplett Fremde verkauft hätte, wäre es die gleiche Konstellation.

Insofern hat er ja auch nicht die Stimme sondern die neuen Besitzer.
 
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31 Mai 2001
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Die Teilung ist rechtlich einwandfrei verlaufen. Alle Eintragungen wurden vorgenommen.
Hast Du nicht von einem fiktiven Fall geschrieben?
Die Einlassung klingt aber ganz anders.

Gestrige Neuanmeldung mit nur 4 Postings und alle in diesem Faden.

Was ist das hier für eine Nummer und wen willst Du hinters Licht führen?
 
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Bei uns steigt die Zahl der Jagdgenossen stetig aufgrund von Erbschaft und Flächenteilungen - wird andernorts nicht anders sein. Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand das macht um mehr Stimmen zu bekommen, es entstehen ja auch ordentlich Kosten für Notar, Eintragung und Grundbuch etc. Rechtlich sollte hier aber nix zu machen sein...
 
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Hast Du nicht von einem fiktiven Fall geschrieben?
Die Einlassung klingt aber ganz anders.

Gestrige Neuanmeldung mit nur 4 Postings und alle in diesem Faden.

Was ist das hier für eine Nummer und wen willst Du hinters Licht führen?
Er hätte zur Ablenkung vorher ein paar Kochrezepte posten können.
 
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Bei uns steigt die Zahl der Jagdgenossen stetig aufgrund von Erbschaft und Flächenteilungen - wird andernorts nicht anders sein.
Ist das heute noch so? War hier früher üblich, wurde teilweise durch Flurbereingung oder freiwilligen Landtausch wieder bereinigt. Bei manchen Grundstücken hätte eine weitere Teilung zur Folge, dass auch der prostatakranke Vorbesitzer drüberpinkeln könnte.
 
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Es gibt „Spielregeln“, Gesetz, Satzung. Wer sich an die Spielregeln hält, der hat recht. Ob das jeder als gerecht empfindet ist wieder was anderes.

Guillermo
 

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